Hinter einer verglasten Gebäudefassade erkennt man Büroflure.

Fraktionen

Die „Parteien im Parlament“

Detailansicht öffnen: Abgeordnete mehrerer Fraktionen im Plenarsaal
Fraktionen im Plenarsaal

Fraktionen spielen im Parlamentsalltag eine zentrale Rolle bei der politischen Willensbildung und der Organisation im Parlament.

Fraktionen sind Vereinigungen von mindestens sechs Abgeordneten, die der gleichen Partei angehören oder aufgrund von Wahlvorschlägen der gleichen Partei in den Landtag gewählt wurden. Man bezeichnet sie deshalb oft als „Parteien im Parlament“.

Ein Mitglied des Landtags kann nur einer Fraktion angehören. Die Reihenfolge der Fraktionen im Landtag richtet sich nach der Zahl der Mitglieder.

Aufgaben und Einflussmöglichkeiten

Detailansicht öffnen: Abgeordnete der Fraktion AfD im Plenarsaal
Fraktionen sind die "Parteien im Parlament".
Detailansicht öffnen: Abgeordnete der Fraktion SPD im Plenarsaal
Fraktionen können Gesetzentwürfe und Anträge in den Landtag einbringen.

Fraktionen:

  • können Gesetzentwürfe und Anträge in den Landtag einbringen,
  • versuchen, gemeinsame politische Interessen und Ziele durchzusetzen,
  • können Koalitionen bilden, d. h. zum Zweck einer parlamentarischen Regierungsmehrheit miteinander kooperieren oder sie stehen der Regierungskoalition als Opposition gegenüber,
  • bestimmen den Ablauf der Plenarsitzungen mit, indem sie festlegen, wer für die Fraktion spricht und wie sie zu parlamentarischen Initiativen der anderen Fraktionen und der Staatsregierung Stellung nehmen,
  • sind an zahlreichen Personalentscheidungen beteiligt, indem sie Wahlvorschläge unterbreiten, z. B. für die Wahl des Landtagspräsidenten (vorschlagsberechtgt ist hier die stärkste Fraktion).

Das Stärkeverhältnis der Fraktionen ist außerdem entscheidend für die Besetzung des Präsidiums, der Ausschüsse, bei der Benennung der Ausschussvorsitzenden und ihrer Stellvertreter sowie bei der Festlegung der Redezeit im Plenum.

An der Spitze stehen die Fraktionsvorsitzenden. Sie geben die politischen Leitlinien vor und vertreten ihre Fraktion gegenüber der Öffentlichkeit. Die politischen Geschäfte der Fraktionen regeln die Parlamentarischen Geschäftsführer. Außerdem stimmen sie z. B. untereinander den Ablauf der Parlamentsdebatten ab und sorgen vor kritischen Abstimmungen dafür, die Reihen der eigenen Fraktion geschlossen zu halten.

Fraktionen im 7. Sächsischen Landtag

Im 7. Sächsischen Landtag gibt es fünf Fraktionen: CDU (44 Sitze), AfD (34 Sitze), DIE LINKE (14 Sitze),  BÜNDNISGRÜNE (12 Sitze) sowie SPD (10 Sitze). Hinweis: Fünf Mitglieder des Landtags gehören dem Parlament als fraktionslose Abgeordnete an.

Lesehinweis: Wahlen und Parteien in Sachsen

Ausführliche Informationen zu den Wahlen auf Gemeinde- und Kreisebene sowie zu Landtags-, Bundestags- und Europawahlen im Freistaat Sachsen sowie zum sächsischen Parteiensystem hat die Sächsische Landeszentrale für politische Bildung in dem Buch "Wahlen und Parteien in Sachsen" zusammengestellt. Das Buch ist im Juli 2024 erschienen.