- Abitur 1990
- 1990 bis 1992 Bundeswehr
- 1992 bis 1994 Ausbildung zum Polizisten
- 1994 bis 2009 Polizeirevier Bautzen
- 2009 bis 2017 Polizeirevier Döbeln
- 2018 bis 2019 Polizeirevier Chemnitz Nord-Ost
- 1992 Mitglied der DPOLG (Deutsche Polizeigewerkschaft) Sachsen
- 2009 Mitglied des Kreisvorstands DPOLG Chemnitz
- 2015 bis 2017 stellv. Landesvorsitzender der DPOLG
- 2015 Eintritt in die AfD
- 2016 bis 2018 stellv. Kreisvorsitzender AfD Mittelsachsen
- seit 2019 Beisitz AfD-Kreisverband Chemnitz
- seit 11/2020 Vorsitzender AfD-Kreisverband Mittelsachsen
seit Oktober 2019 Mitglied des Landtags
Zum Zeitpunkt des Erwerbs und während der Zeit der Mitgliedschaft im Landtag ausgeübte berufliche Tätigkeiten:
Unselbständige Tätigkeiten:
Freistaat Sachsen, Polizeibeamter (ruhende Tätigkeit)
Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, sonstigen Organs oder Beirats einer Gesellschaft, Genossenschaft, eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens, eines wirtschaftlich tätigen gemeinnützigen Vereins oder einer Körperschaft, Stiftung oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
Stadtrat in Chemnitz (ehrenamtlich), bis August 2020
Mitglied des Aufsichtsrats der Wohnen in Chemnitz WiC GmbH (ehrenamtlich), bis August 2020
Die Veröffentlichungspflicht von Tätigkeiten neben dem Mandat, Spenden und sonstigen Angaben richtet sich nach §§ 4a bis 4e Sächsisches Abgeordnetengesetz
Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet damit nicht das zu versteuernde Einkommen. Zugrunde gelegt werden bei Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit die Bruttobezüge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen. Bei gewerblich tätigen Selbständigen, Freiberuflern und anderen Selbständigen entsprechen die Einkünfte dem Nettoumsatz (Einnahmen oder Ertrag abzüglich Umsatzsteuer) vor Berücksichtigung von betrieblichen Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmitteln, Zinsen, Steuern und Abgaben. Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden als Einkünfte die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht. Werden innerhalb eines Kalenderjahres mehrere Einkünfte zu einer Tätigkeit angezeigt, wird die Jahressumme gebildet und die Einkommensstufe mit der Jahreszahl veröffentlicht.
Einkünfte werden zur Veröffentlichung ihrer Höhe nach wie folgt einer der zehn folgenden Stufen (jeweils in €) zugeordnet:
Stufe | |
---|---|
1 | 1.000 bis 2.500 |
2 | über 2.500 bis 6.000 |
3 | über 6.000 bis 12.700 |
4 | über 12.700 bis 25.000 |
5 | über 25.000 bis 42.000 |
6 | über 42.000 bis 63.000 |
7 | über 63.000 bis 84.000 |
8 | über 84.000 bis 126.000 |
9 | über 126.000 bis 210.000 |
10 | über 210.000 |
Mitglied des Sächsischen Landtags
Lars Kuppi
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
0351/493-4261
0351 4 93-59 00