Abgeordnete des 1. Untersuchungsausschusses sitzen an Tischen im Beratungsraum A 600.

Regierungskontrolle

Der Landtag kontrolliert die Staatsregierung

Detailansicht öffnen: Der Abgeordnete Jörg Urban (AfD) spricht im Plenarsaal.
Die öffentliche Regierungskontrolle erfolgt vor allem durch die Opposition.

Eine zentrale Aufgabe des Sächsischen Landtags ist die Kontrolle der Staatsregierung. Die Regierung ist in ihrem Bestand und in ihrer Arbeitsweise von einer sie tragenden Parlamentsmehrheit abhängig. Die Wahl des Ministerpräsidenten durch das Parlament und die Möglichkeit seiner Abwahl durch die Wahl einer Nachfolgerin bzw. eines Nachfolgers mit der Mehrheit der Abgeordneten (konstruktives Misstrauensvotum) verdeutlichen das.

Unabhängig davon hat der Landtag vielfältige Möglichkeiten und Instrumente, um die Arbeit der Staatsregierung zu kontrollieren. Während die öffentliche Kontrolle vor allem durch die Oppositionsfraktionen erfolgt, nutzen die Regierungsfraktionen eher informelle Wege der Kontrolle.

 

Kontrollinstrumente des Landtags

Detailansicht öffnen: Ministerpraesident Michael Kretschmer spricht am Rednerpult im Plenarsaal
Mindestens einmal im Jahr stellt sich der Ministerpräsident im Plenum den Fragen der Abgeordneten.

Um diese Kontrollfunktion wahrnehmen zu können, müssen sich die Abgeordneten über die Arbeit und die Vorhaben der Staatsregierung informieren können. Dazu steht ihnen eine Reihe von Rechten und Instrumenten zur Verfügung.

Das Informationsrecht des Landtags sowie das Frage- und Auskunftsrecht der Fraktionen (schriftlich) oder einzelner Abgeordneter (mündlich und schriftlich) gegenüber der Staatsregierung sind in der Sächsischen Verfassung garantiert und in der Geschäftsordnung des Landtags näher ausgestaltet.

Eine Überblick über wichtige Kontrollinstrumente finden Sie im Folgenden:

 

 

Im Plenum

In jeder Plenarwoche können die Abgeordneten 45 Minuten lang ein Mitglied der Staatsregierung im Parlament befragen. Zunächst hat die Staatsministerin bzw. der Staatsminister Gelegenheit, fünf Minuten über ein aktuelles Thema zu sprechen. Anschließend können die Fraktionen ihre Fragen stellen. Mindestens einmal im Jahr muss sich der Ministerpräsident dieser Befragung stellen.

In jeder Plenarwoche können die Abgeordneten jeweils zwei kurze mündliche Anfragen an die Staatsregierung stellen. Dabei soll die Fragestunde nicht länger als 30 Minuten dauern. Die Fragen müssen zuvor schriftlich beim Landtagspräsidenten eingereicht werden und werden mündlich beantwortet.

Die Fraktionen können zu aktuellen Themen von allgemeinem Interesse Aktuelle Debatten beantragen. In der Regel findet zu Beginn jeder Plenarsitzung eine Aktuelle Stunde mit bis zu drei Aktuellen Debatten statt. Nach den Fraktionen spricht dazu jeweils ein Mitglied der Staatsregierung zum angemeldeten Thema.

In den Ausschüssen

Die Ausschüsse können, genauso wie der Landtag, die Anwesenheit eines jeden Mitgliedes der Staatsregierung verlangen. Die Staatsregierung ist somit verpflichtet, im Ausschuss zu erscheinen und ihm Rede und Antwort zu stehen. Der Ausschuss erhält auf diese Weise die Möglichkeit, Sachverhalte aufzuklären und politisch Einfluss zu nehmen. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann die Auskunft verweigert werden.

Die ständigen Ausschüsse, die im Wesentlichen Vorlagen des Landtags beraten, können sich mit anderen Aufgaben aus ihrem Geschäftsbereich befassen, wenn sie es ausdrücklich beschließen.

Fragerecht

Zu Angelegenheiten von erheblicher und grundsätzlicher politischer Bedeutung können Große Anfragen mit vielen Einzelfragen an die Staatsregierung gerichtet werden. Diese können von Fraktionen oder Abgeordneten (mindestens sechs) eingereicht werden. Nach Vorlage der schriftlichen Antwort werden Große Anfragen in der Regel im Plenum debattiert.

Die Abgeordneten können schriftliche Anfragen an die Staatsregierung richten, die – bis auf wenige Ausnahmen – schriftlich beantwortet werden müssen. Sie dienen sowohl der Kontrolle der Staatsregierung als auch der Information der Abgeordneten. Sie sind das am häufigsten eingesetzte Kontrollinstrument.

Untersuchungsausschüsse

Detailansicht öffnen: Porträt Svend-Gunnar Kirmes, Vorsitzender des 1. Untersuchungsausschusses der 7. Wahlperiode
Svend-Gunnar Kirmes leitet als Vorsitzender die Arbeit des 1. Untersuchungsausschusses.
Detailansicht öffnen: Abgeordnete des 1. Untersuchungsausschusses sitzen an Tischen im Beratungsraum A 600.
Untersuchungsausschüsse gelten als das "schärfste Schwert" der parlamentarischen Kontrolle.

Eine Form der parlamentarischen Kontrolle sind Untersuchungsausschüsse. Sie gehören nicht zu den ständigen Ausschüssen des Landtags, sondern werden vom Parlament zur Untersuchung von bestimmten Sachverhalten, insbesondere Missständen, deren Aufklärung im öffentlichen Interesse liegt, eingesetzt. Legitimiert ist dieses "Untersuchungsrecht" des Parlaments durch Art. 54 SächsVerf.

Beantragt von mindestens einem Fünftel der Mitglieder des Landtags, haben Untersuchungsausschüsse weitreichende Befugnisse: Eine – meist öffentliche – Befragung von Zeugen gehört genauso zu den Rechten wie die Anforderung von Akten aus Ministerien und Behörden. Der Untersuchungsausschuss wird deshalb auch gern als das „schärfste Schwert“ der parlamentarischen Kontrolle bezeichnet.

In der aktuellen Wahlperiode hat der Landtag zwei Untersuchungsausschüsse eingesetzt:

1. Untersuchungsausschuss "Verstrickungen der Staatsregierung in die 'qualifiziert rechtswidrige' Kürzung der AfD-Landesliste"

2. Untersuchungsausschuss "Mutmaßlich rechtswidrige Förderpraxis bei Asyl- und Integrationsmaßnahmen"

 

Detailansicht öffnen: Einsetzung und Arbeit von Untersuchungsausschüssen
Einsetzung und Arbeit von Untersuchungsausschüssen

Überblick: Untersuchungsausschüsse 1. bis 7. Wahlperiode