Dem Sächsischen Landtag sind zwei eigenständige Beauftragte angegliedert: der Sächsische Ausländerbeauftragte sowie die Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur. Sie üben ihre Tätigkeit unabhängig und weisungsfrei aus. Die Landesbeauftragten werden vom Parlament gewählt und erstatten diesem Bericht.
Der sächsische Integrationsbeauftragte fördert die Integration der im Freistaat Sachsen lebenden Ausländerinnen und Ausländer und wahrt deren Belange. Das Amt gibt es seit 1992. In jeder Wahlperiode wählt der Landtag eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten aus seiner Mitte zum Beauftragten. Ziel seiner Arbeit ist die Förderung der rechtlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Integration der in Sachsen lebenden Ausländer. Die Umbenennung des Amtes in Sächsischer Integrationsbeauftragter folgt dem Integrations- und Teilhabegesetz vom 29. Juni 2024.
Seit Oktober 2025 ist Martin Modschiedler sächsischer Integrationsbeauftragter.
Der Integrationsbeauftragte setzt sich gegenüber der Staatsregierung und dem Parlament dafür ein, dass die Interessen der Migrantinnen und Migranten in Sachsen angemessen berücksichtigt werden. Dazu arbeitet er unter anderem mit dem Petitionsausschuss des Sächsischen Landtags, den kommunalen Ausländerbeauftragten, dem Staatsministerium des Innern sowie den Ausländerbehörden im Freistaat Sachsen zusammen.
Die Grundlagen seiner Arbeit sind im Sächsischen Integrations- und Teilhabegesetz geregelt.
Umfangreiche Informationen zum Wirken des Landesbeauftragten finden Sie auf der Internetseite des Sächsischen Integrationsbeauftragten.
Die Sächsische Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur berät Bürgerinnen und Bürger, öffentliche Stellen, Medien und wissenschaftliche Einrichtungen. Sie informiert über die Struktur und Wirkungsweise des Staatssicherheitsdienstes der DDR im Gefüge des SED-Staates. Die in der Sowjetischen Besatzungszone tätigen Vorläuferorganisationen und das Zusammenwirken der Stasi mit der SED und anderen Organisationen finden besondere Berücksichtigung, ebenso der politische Widerstand. Die Landesbeauftragte betreibt und befördert die historische und politische Aufarbeitung der SED-Diktatur.
Alle fünf Jahre wählt der Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Landesbeauftragten oder eine Landesbeauftragte. Seit Mai 2021 hat die Historikerin Dr. Nancy Aris das Amt inne.
Die Landesbeauftragte unterstützt insbesondere die in der Sowjetischen Besatzungszone und DDR aus politischen Gründen Verfolgten bei Fragen der Rehabilitation, der Entschädigung und bei der Klärung persönlicher Schicksale. Sie gibt Auskunft zur Einsicht in die Stasi-Akten und zu Zugangsmöglichkeiten zu anderen Archiven. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der politischen Bildung, damit nachfolgende Generationen genaue Kenntnisse vom Leben in der Diktatur erhalten und den persönlichen Einsatz für Freiheit und Demokratie schätzen lernen.
Die Grundlagen ihrer Arbeit sind im Landesbeauftragtengesetz geregelt.
Umfangreiche Informationen zum Wirken der Landesbeauftragten finden Sie auf der Internetseite der Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur.