Massenpetitionen
Wenn mindestens 50 Petitionen mit demselben Anliegen beim Petitionsdienst eingehen, deren Text ganz oder teilweise übereinstimmt, kann der Petitionsausschuss eine Behandlung als Massenpetition beschließen. Der Eingang der Massenpetition und der Beschluss des Sächsischen Landtags werden im Sächsischen Amtsblatt und auf dieser Internetseite bekannt gegeben. Die einzelnen Petenten können sich somit öffentlich über den Eingang und das Ergebnis informieren und erhalten keinen individuellen Bescheid.