Büro Präsident

Präsident und Vizepräsidenten

Repräsentation des Parlaments

Der Landtagspräsident ist der oberste Repräsentant des Landtags. Er vertritt den Landtag nach außen, ist also Gesicht und Stimme des Parlaments. Sein Amt führt er unparteiisch und gerecht aus.

Er und seine Stellvertreter - die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten - werden zu Beginn einer Wahlperiode vom Landtag gewählt.

Aufgaben des Landtagspräsidenten

Detailansicht öffnen: Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler, Porträt mit Trennwand im Hintergrund
Präsident Dr. Matthias Rößler - oberster Repräsentant des Sächsischen Landtags

Der Präsident:

  • vertritt den Landtag nach außen,
  • wahrt die Würde sowie die Rechte des Landtags,
  • übt im Landtagsgebäude das Hausrecht und die Polizeigewalt aus,
  • beruft die Sitzungen des Landtags ein und leitet diese,
    Dabei hat er für die Einhaltung der Geschäftsordnung zu sorgen. Bei der Leitung der Sitzungen wird der Präsident von jeweils zwei Schriftführern unterstützt. Der Präsident und die amtierenden Schriftführer bilden zusammen den Sitzungsvorstand.
  • ist die oberste Dienstbehörde der Bediensteten der Landtagsverwaltung,
  • verwaltet die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Landtags nach Maßgabe des Haushaltsgesetzes und
  • ist verantwortlich für den dienstlichen Verkehr des Landtags, insbesondere mit der Staatsregierung, dem Rechnungshof, dem Verfassungsgerichtshof und der Datenschutzbeauftragten.

Der Präsident verleiht jährlich die Sächsische Verfassungsmedaille als Zeichen der Anerkennung und Würdigung besonderer Verdienste um die freiheitliche demokratische Entwicklung im Freistaat Sachsen.

Vizepräsidentinnen und Vizepräsident

Detailansicht öffnen: Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois im Portrait.
Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois
Detailansicht öffnen: Zweiter Vizepräsident André Wendt im Portrait.
Zweiter Vizepräsident André Wendt
Detailansicht öffnen: Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg im Portrait.
Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg