Der Landtagspräsident ist der oberste Repräsentant des Landtags. Er vertritt den Landtag nach außen, ist also Gesicht und Stimme des Parlaments. Sein Amt führt er unparteiisch und gerecht aus.
Er und seine Stellvertreter - die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten - werden zu Beginn einer Wahlperiode vom Landtag gewählt.
Der Präsident:
Der Präsident verleiht jährlich die Sächsische Verfassungsmedaille als Zeichen der Anerkennung und Würdigung besonderer Verdienste um die freiheitliche demokratische Entwicklung im Freistaat Sachsen.