Der Landtag wird nicht nur als einziges Verfassungsorgan auf Landesebene direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Die Mitglieder des Landtags wählen selbst und entscheiden so über die Besetzung zahlreicher Institutionen. Neben der Wahl eigener Repräsentanten wie dem Landtagspräsidenten und den Vizepräsidenten nimmt die Wahl des Ministerpräsidenten einen herausragenden Stellenwert ein. Denn somit kann die Staatsregierung ihre Legitimation nur vom Landtag ableiten.
Gleich zu Beginn einer neuen Wahlperiode wählen die Abgeordneten den Landtagspräsidenten sowie seine Stellvertreter.
Der Landtagspräsident ist der oberste Repräsentant des Parlaments und vertritt den Landtag nach außen. Er wird mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtags in geheimer Wahl bestimmt. Direkt nach der Wahl übernimmt der Landtagspräsident die Führung der Geschäfte vom Alterspräsidenten.
Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik und führt den Vorsitz in der Staatsregierung. Er wird mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtags in geheimer Wahl bestimmt. Wird ein zweiter Wahlgang benötigt, reicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Nach seiner Wahl beruft der Ministerpräsident eigenverantwortlich sein Kabinett.
Der Verfassungsgerichtshof ist das ranghöchste Gericht des Freistaats Sachsen. Er entscheidet in verfassungsrechtlichen Streitigkeiten zwischen Verfassungsorganen und kontrolliert Gesetze auf ihre Vereinbarkeit mit der Sächsischen Verfassung (Normenkontrollklage). Das Gericht setzt sich aus fünf nebenamtlich tätigen Berufsrichtern und vier weiteren Richtern zusammen. Diese werden von den Abgeordneten mit Zweidrittelmehrheit in ihr Amt gewählt.
Der Präsident des Rechnungshofs steht an der Spitze einer unabhängigen Kontrollinstitution, die nur dem Gesetz unterworfen ist. Der Rechnungshof kontrolliert die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Freistaates und informiert den Landtag und die Staatsregierung einmal jährlich über die Ergebnisse dieser Arbeit. Der Präsident wird vom Landtag mit Zweidrittelmehrheit gewählt.
Dem Sächsischen Landtag sind zwei Landesbeauftragte angegliedert, die von den Abgeordneten mit der Mehrheit der Mitglieder gewählt werden.
Der Sächsische Ausländerbeauftragte fördert die Integration der in Sachsen lebenden ausländischen Menschen und wahrt deren Belange. Ziel seiner Arbeit ist die rechtliche, gesellschaftliche und kulturelle Integration der in Sachsen lebenden Menschen mit Migrationshintergrund. Voraussetzung für die Wahl ist ein Mandat im aktuellen Landtag.
Die Sächsische Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur informiert über politisches Unrecht in der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR und dessen Folgen bis heute. Sie ist in der politischen Bildung tätig, unterstützt Bürgerinnen und Bürger in Rehabilitierungsfragen, berät öffentliche Stellen und kooperiert mit zahlreichen Bildungseinrichtungen.
Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte steht an der Spitze einer unabhängigen obersten Staatsbehörde. Sie überwacht als Aufsichtsbehörde nach der Datenschutz-Grundverordnung bei zahlreichen öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen im Freistaat die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz. Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte wird mit der Mehrheit der Mitglieder gewählt.
Einzige Aufgabe der Bundesversammlung ist es, den Bundespräsidenten, das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland, zu wählen. Die Bundesversammlung setzt sich aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Landesparlamenten gewählt werden, zusammen.
Für einige Ämter oder Mitgliedschaften in Ausschüssen des Landtags ist ebenfalls die Wahl durch die Abgeordneten des Parlaments vorgeschrieben.