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Petitionen

Aktuelle Meldungen

  • Sitzungen des Petitionsausschusses

    Petition

    Am 28. Mai 2024 fand die 37. und somit letzte Sitzung des Petitionsausschusses in der 7. Wahlperiode des Sächsischen Landtags statt. Im Hintergrund wird jedoch weitergearbeitet. Bis zur Konstituierung des 8. Sächsischen Landtags kümmert sich die Vorsitzende des Petitionsausschusses um Ihre Anliegen. Außerdem erhalten alle Bürgerinnen und Bürger Auskünfte zu Ihren Petitionen über die Geschäftsstelle.

Was ist eine Petition?

Eine Petition ist eine schriftliche Bitte oder Beschwerde an die für das Anliegen zuständige Stelle oder das Parlament.

Das können Bitten, Forderungen und Vorschläge für ein Handeln oder Unterlassen von staatlichen Organen, Behörden oder sonstigen Einrichtungen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, sein.

Beschwerden sind Beanstandungen, die sich gegen ein konkretes Handeln oder Unterlassen von Einrichtungen wenden. Nach § 4 Absatz 1 des Sächsischen Petitionsausschussgesetzes darf niemandem ein Nachteil daraus entstehen, dass er eine Beschwerde an das Parlament gesendet hat.

Weitere Informationen: Wie reiche ich Petitionen ein?

 

Aus der Verfassung des Freistaates Sachsen:

„Jede Person hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“

Art. 35 Satz 1 SächsVerf

Petitionsarten

Petitionen können in eigener Sache, für andere oder im allgemeinen Interesse geäußert werden. Es gibt Einzel- und Mehrfachpetitionen, Sammelpetitionen und Massenpetitionen.

Eine Petentin oder ein Petent wendet sich mit seinem Anliegen an das Parlament. Dies kann sie oder er auch für eine andere Person mit deren Einverständnis tun.

Mehrere Petenten senden zu dem gleichen Anliegen Bitten oder Beschwerden an das Parlament. Es wird eine Leitpetition gebildet und die anderen vergleichbaren Anliegen werden dieser zugeordnet. Alle Petenten erhalten eine individuelle Eingangsbestätigung und einen abschließenden Bericht, der für alle Petitionen inhaltlich identisch ist.

Sammelpetitionen sind Unterschriftensammlungen mit demselben Anliegen. Der Initiator bzw. Einreicher der Petition erhält eine Eingangsbestätigung sowie weiteren Bescheid und wird gebeten, die Mitunterzeichner über das Ergebnis zu informieren.

Wenn mindestens 50 Petitionen mit demselben Anliegen beim Petitionsdienst eingehen, deren Text ganz oder teilweise übereinstimmt, kann der Petitionsausschuss eine Behandlung als Massenpetition beschließen. Der Eingang der Massenpetition und der Beschluss des Sächsischen Landtags werden im Sächsischen Amtsblatt und auf dieser Internetseite in der Rubrik „Massenpetitionen" bekannt gegeben. Die einzelnen Petenten können sich somit öffentlich über den Eingang und das Ergebnis informieren und erhalten keinen individuellen Bescheid.

Bearbeitung der Petitionen

Detailansicht öffnen: Gruppenbild der Mitglieder des Petitionsausschusses im Altbaufoyer des Landtags
Der Petitionsausschuss kümmert sich um Bürgeranliegen. Er ist der größte Ausschuss des Parlaments.

Die Bitten und Beschwerden werden vom Petitionsausschuss des Sächsischen Landtags bearbeitet. Dieser Ausschuss ist mit 28 Mitgliedern der größte Ausschuss im Parlament. Er ist eine wichtige Kontaktstelle und ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern einen direkten Zugang zur Politik.

Rechtliche Grundlagen

Die Arbeit des Petitionsausschusses und des Referates Petitionsdienst stützt sich im Wesentlichen auf folgende Gesetze, von denen hier die relevanten Auszüge aufgeführt werden:


Die praktische Arbeit bestimmen daneben vor allem die Grundsätze des Petitionsausschusses. Hier werden Abläufe, Entscheidungshilfen und Verfahren beschrieben, nach denen der Ausschuss die eingereichten Petitionen bearbeitet.