Die Parlamentsbibliothek ist Informationszentrum für die Abgeordneten des Sächsischen Landtags sowie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen und der Landtagsverwaltung. Die Bibliothek ist aber auch öffentlich zugänglich.
Der Bibliotheksbestand umfasst vorrangig Literatur aus den Sachgebieten:
Sie können online im Bestand der Bibliothek recherchieren. Hier erhalten Sie auch Informationen zu den Neuerwerbungen.
Eine Ausleihe von Medien ist nur hausintern möglich. Die Leihfrist beträgt drei Wochen. Ausgenommen von der Ausleihe sind Loseblattwerke sowie aktuelle Zeitungen und Zeitschriften.
Die Dienstleistungen der Bibliothek beinhalten u. a.:
Montag - Donnerstag: 9:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 14:00 Uhr
an Plenartagen: 8:00 - max. 20.00 Uhr
parlamentarische Sommerpause:
Montag - Donnerstag: 9:00 - 15:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 14:00 Uhr
Nutzerinnen und Nutzer der Bibliothek haben Zugang zu einer Vielzahl von Zeitschriften und Zeitungen, vorausgesetzt sie sind nicht gerade hausintern in Benutzung. Einen Überblick finden Sie im Zeitschriftenverzeichnis.
Bitte beachten Sie die Benutzungsordnung der Bibliothek.
Das Parlamentsarchiv ist das Gedächtnis des Sächsischen Landtags. Es sichert dauerhaft Unterlagen für Gesetzgebung, Rechtsprechung, Wissenschaft und Forschung. Damit wird die Nachvollziehbarkeit des staatlichen und politischen Handelns des Parlaments und seiner Verwaltung gewährleistet.
Die Unterhaltung des Parlamentsarchivs ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe. Das Archiv ist zuständig für die Unterlagen der Organe des Sächsischen Landtags, seiner Ausschüsse, Gremien und Verwaltung sowie des Sächsischen Ausländerbeauftragten. Zum Archivgut zählen u.a. Protokolle, Drucksachen, Akten, Video- und Tonmitschnitte, Fotos, Pläne sowie digitale Aufzeichnungen.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Nutzung des Parlamentsarchivs: Hinweise zur Benutzung.
Bitte beachten Sie die Benutzungsordnung des Parlamentsarchivs.