Bedeutsam ist auch die Funktion des Landtags als öffentliches politisches Forum. Im Parlament als Zentralort der politischen Diskussion und Kommunikation im Freistaat Sachsen sollen möglichst viele Meinungen zum Ausdruck kommen und so zur politischen Entscheidungsfindung beitragen (Willensbildungsfunktion). Zugleich sollen im Sächsischen Landtag die im Volk vorhandenen Ansichten und Einschätzungen Ausdruck finden (Artikulationsfunktion).
Die Vorlagen, die im Plenum besprochen und abgestimmt werden, kennen die Abgeordneten bereits aus vorangegangen Beratungen. In den Arbeitskreisen, Fraktionen und Ausschüssen haben die Abgeordneten diese zuvor intensiv bearbeitet, ihre Argumente ausgetauscht und eine Beschlussempfehlung für das Plenum abgestimmt.
Die Plenarsitzungen dienen also vornehmlich dazu, den politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess öffentlich zu dokumentieren und nachzuvollziehen. Hier werden die vorbereiteten Beschlüsse formal abgestimmt. Außerdem haben alle Fraktionen noch einmal Gelegenheit, ihre politischen Sichtweisen einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren. Das Plenum stellt somit Transparenz über die Arbeit des Parlamentes her.
Die Plenarsitzungen sind deshalb grundsätzlich öffentlich und die Bürgerinnen und Bürger haben zahlreiche Möglichkeiten, daran Anteil zu nehmen: