Der Sächsische Landtag ist bemüht, seine Websites in Übereinstimmung mit dem Sächsischem Inklusionsgesetz (SächsInklusG) und dem Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Rechtsnormen sind im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 verfasst.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für
Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.1.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA-1 beachtet. Die Websites sind nach den oben genannten Richtlinien nur teilweise barrierefrei.
Noch nicht vollständig barrierefrei sind PDF-Dokumente, die von externen wie internen Stellen erstellt und auf den Websites online abrufbar sind. In Zukunft sollen diese durch eine barrierefreie Version ersetzt werden. Dies gilt für www.landtag.sachsen.de, fme.landtag.sachsen.de, sab.landtag.sachsen.de sowie lasd.landtag.sachsen.de im Zuge des Relaunchs der Website, 2022 abgeschlossen wird und durch zwei entwicklungsbegleitende Barrierefreiheits-Kurzprüfungen (DZB Lesen) begleitet wurde. Bereits barrierefrei bereitgestellt werden PDF-Dokumente aller Publikationen des Sächsischen Landtags (www.landtag.sachsen.de/publikationen) der 7. Wahlperiode (ab Oktober 2019)
Für edas.landtag.sachsen.de gilt das im Satz 1 Gesagte im Zuge einer sich in den Anfängen befindenden Überarbeitung des elektronischen Dokumentationssystems ebenfalls.
Weiterhin nicht barrierefrei sind die im Video-Archiv auf www.landtag.sachsen.de abrufbaren Videodateien der Plenardebatten. Hierfür stehen jedoch zu allen Plenarsitzungen und Tagesordnungspunkten die Plenarprotokolle zur Verfügung, die die audiovisuelle Abbildung der Plenardebatten für gehörlose Menschen ergänzen.
Ebenfalls nicht barrierefrei ist der virtuelle Rundgang auf www.landtag.sachsen.de.Die Erstellung einer barrierefreien Medienalternative wurde durch den Sächsischen Landtag gemeinsam mit der DZB Lesen geprüft, aufgrund des enormen Aufwandes, der damit verbunden wäre, jedoch verworfen (unverhältnismäßige Belastung).
Ferner sind einzelne Elemente des Angebots Virtueller Landtagskoffer auf www.landtag.sachsen.de nicht barrierefrei gestaltet, da ihre Inhalte für eine direkte Übertragung in die barrierefreie Form grundsätzlich nicht geeignet sind bzw. eine Umgestaltung mit einer unverhältnismäßigen organisatorischen und finanziellen Belastung verbunden wäre.
Für PDF-Dokumente auf der Website edas.landtag.sachsen.de liegt zum aktuellen Zeitpunkt eine unverhältnismäßige Belastung nach § 2 Absatz 3 BfWebG in Verbindung mit Richtlinie (EU) 2016/2102, Artikel 5 und Erwägungsgrund 39, vor. Drucksachen wurden bis einschließlich 28.09.2014 durch Einscannen erzeugt. Es sind keine ausreichenden Ressourcen vorhanden, um die über 50.000 davon betroffenen PDF-Dokumente barrierefrei zu erschließen.
Folgende Inhalte sind aktuell nicht barrierefrei, allerdings sind sie nach § 1 Absatz 2 Satz 1 BfWebG in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 4 der EU-Richtlinie 2016/2102 von der Verpflichtung ausgenommen:
Um die Barrierefreiheit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus zu verbessern, hat der Sächsische Landtag seinen Livestream zu den Plenarsitzungen mit einer automatischen Live-Untertitelung in Echtzeit versehen. Außerdem bietet der Sächsischen Landtag grundlegende Informationen in Leichter Sprache an.
Zudem wurde ein Erklärvideo "Wie arbeitet der Sächsische Landtag?" in Gebärdensprache erstellt und in die Website implementiert.
Diese Erklärung wurde am 1. Februar 2022 geprüft und aktualisiert.
Wenn Ihnen Mängel zur Barrierefreiheit auffallen oder wenn Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden:
Wir werden versuchen, die mitgeteilten Mängel zu beseitigen bzw. Ihnen nicht zugängliche Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.
Sollte auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit unter oben genanntem Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie sich an die Sächsische Durchsetzungsstelle wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung, wenn Konflikte zwischen öffentlichen Stellen in Sachsen und Menschen mit Behinderungen auftreten. Dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Einschaltung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich.
Sie erreichen die Durchsetzungsstelle unter folgenden Kontaktangaben:
Landesinklusionsbeauftragter
Archivstraße 1
01097 Dresden
Telefon: 0351 564-10715
Fax: 0351 564-10999