Der Sächsische Landtag ist bemüht, seine Websites in Übereinstimmung mit dem Sächsischem Inklusionsgesetz (SächsInklusG) und dem Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Rechtsnormen sind im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 verfasst.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für
Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.2.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA-1 beachtet. Die Websites sind nach den oben genannten Richtlinien nur weitestgehend barrierefrei.
Noch nicht vollständig barrierefrei sind PDF-Dokumente im elektronischen Dokumentationssystem (edas.landtag.sachsen.de).In Zukunft sollen diese Schritt für Schritt durch eine barrierefreie Version ersetzt werden. Zudem sind Publikationen (PDF-Dokumente), die vor 2019 erstellt wurden, nicht barrierefrei verfügbar.
Weiterhin nicht barrierefrei sind die im Video-Archiv auf www.landtag.sachsen.de abrufbaren Videodateien der Plenardebatten. Hierfür stehen jedoch zu allen Plenarsitzungen und Tagesordnungspunkten die Plenarprotokolle zur Verfügung, die die audiovisuelle Abbildung der Plenardebatten für gehörlose Menschen ergänzen.
Ebenfalls nicht barrierefrei ist der virtuelle Rundgang auf www.landtag.sachsen.de.Die Erstellung einer barrierefreien Medienalternative wurde durch den Sächsischen Landtag gemeinsam mit dzb lesen (Deutsches Zentrum für barrierefreies Lesen) geprüft, aufgrund des enormen Aufwandes, der damit verbunden wäre, jedoch verworfen (unverhältnismäßige Belastung).
Ferner sind einzelne Elemente des Angebots Virtueller Landtagskoffer sowie der Wissensrallye auf www.landtag.sachsen.de nicht barrierefrei gestaltet, da ihre Inhalte für eine direkte Übertragung in die barrierefreie Form grundsätzlich nicht geeignet sind bzw. eine Umgestaltung mit einer unverhältnismäßigen organisatorischen und finanziellen Belastung verbunden wäre.
Für PDF-Dokumente auf der Website edas.landtag.sachsen.de liegt zum aktuellen Zeitpunkt eine unverhältnismäßige Belastung nach § 2 Absatz 3 BfWebG in Verbindung mit Richtlinie (EU) 2016/2102, Artikel 5 und Erwägungsgrund 39, vor. Drucksachen wurden bis einschließlich 28.09.2014 durch Einscannen erzeugt. Es sind keine ausreichenden Ressourcen vorhanden, um die über 50.000 davon betroffenen PDF-Dokumente barrierefrei zu erschließen.
Nicht barrierefrei sind mehrsprachige PDF-Dokumente, die auf der Website des Ausländerbeauftragten (sab.landtag.sachsen.de) zusätzlich zum Druckexemplar zum Download angeboten werden. Die Erstellung einer barrierefreien Medienalternative wurde durch die Geschäftsstelle des Sächsischen Ausländerbeauftragten gemeinsam mit dzb lesen (Deutsches Zentrum für barrierefreies Lesen) und der Durchsetzungsstelle beim Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen geprüft, aufgrund des damit verbundenen Aufwandes und der noch nicht erreichbaren technischen Umsetzbarkeit jedoch verworfen (unverhältnismäßige Belastung). Die entsprechenden Inhalte werden als HTML-Content und bei einzelnen PDF zusätzlich als Audio-Dateien angeboten.
Folgende Inhalte sind aktuell nicht barrierefrei, allerdings sind sie nach § 1 Absatz 2 Satz 1 BfWebG in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 4 der EU-Richtlinie 2016/2102 von der Verpflichtung ausgenommen:
Der Relaunch der Websites in den Jahren 2021/2022 wurde durch zwei entwicklungsbegleitende Barrierefreiheits-Kurzprüfungen von dzb lesen (Deutsches Zentrum für barrierefreies Lesen) begleitet. Der Sächsische Landtag führt seither in unregelmäßigen Abständen Kurzprüfungen durch. Die jüngste Prüfung fand im April 2023 statt. Hinweise aus den Prüfungen werden – sofern verhältnismäßig – umgesetzt.
Um die Barrierefreiheit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus zu verbessern, hat der Sächsische Landtag seinen Livestream zu den Plenarsitzungen sowie zahlreichen Anhörungen (Ausschusssitzungen) mit einer automatischen Live-Untertitelung in Echtzeit versehen. Außerdem bietet der Sächsischen Landtag grundlegende Informationen in Leichter Sprache an. Zudem wurde ein Erklärvideo "Wie arbeitet der Sächsische Landtag?" in Gebärdensprache erstellt und in die Website implementiert.
Diese Erklärung wurde am 28. Juni 2024 geprüft und aktualisiert.
Wenn Ihnen Mängel zur Barrierefreiheit auffallen oder wenn Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden:
Wir werden versuchen, die mitgeteilten Mängel zu beseitigen bzw. Ihnen nicht zugängliche Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.
Sie haben unter oben genanntem Kontakt eine Anfrage zur Barrierefreiheit unserer Internetseiten gestellt. Falls dabei innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel vier Wochen) keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, können Sie sich an die für das Durchsetzungsverfahren zuständige Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen (Durchsetzungsstelle) bei der Sächsischen Staatskanzlei wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung, wenn Konflikte zwischen öffentlichen Stellen in Sachsen und Menschen mit Behinderungen auftreten. Dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Einschaltung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich.
Sie erreichen die Durchsetzungsstelle unter folgenden Kontaktangaben:
Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen
Sächsische Staatskanzlei
Archivstraße 1
01097 Dresden
Telefon: 0351 564-10713