Verfassungsmedaille (Vorderseite) auf Sachsenflagge

Sächsische Verfassungsmedaille

Ehrung für besondere Verdienste

Detailansicht öffnen: Gruppenfoto des Landtagspräsidenten Dr. Matthias Rößler mit den Geehrten 2024
Preisträgerinnen und Preisträger 2024 bei der Ehrung durch den Landtagspräsidenten: Neo Rauch, Thomas Jurk Prof. Dr. Antje Bergmann, Christian Thielemann, Andrea Dombois, Andrea Jedzig, Prof. Dr. Klaus Eulenberger und Prof. Dr. Eckard Jesse (v.l.n.r.)

Mit der Sächsischen Verfassungsmedaille ehrt der Präsident des Sächsischen Landtags seit 1997 jährlich Bürgerinnen und Bürger, die sich besonders um die freiheitliche demokratische Entwicklung des Freistaates Sachsen verdient gemacht haben.

Bislang haben 198 Frauen und Männer die Sächsische Verfassungsmedaille erhalten.

Eine Feierstunde im Mai/Juni jeden Jahres bildet dafür regelmäßig den gebührenden Rahmen. Der Präsident des Sächsischen Landtags verleiht die Sächsische Verfassungsmedaille für Leistungen und Engagement in den unterschiedlichsten Bereichen des gesellschaftlichen Lebens.

Unter den seit 1997 Ausgezeichneten finden sich Bürgerinnen und Bürger, die sich auf sozialem, künstlerischem, wissenschaftlichem und politischem Gebiet besonders verdient gemacht haben.

Die Medaille wurde 1997 zur Erinnerung an die Friedliche Revolution vom Oktober 1989 gestiftet. Anlass war der fünfte Jahrestag der Schlussabstimmung über die Sächsische Verfassung am 26. Mai 1992.

Gestaltung der Medaille

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Vorderseite der Verfassungsmedaille
Detailansicht öffnen: Rückseite der Verfassungsmedaille
Rückseite der Verfassungsmedaille

Die Medaille ist aus Silber und zeigt auf der Vorderseite das Wappen des Landtags sowie die Schriftzüge „Sächsische Verfassung“, „Für besondere Verdienste“ sowie „26. Mai 1997“, der Tag, an dem die Verfassungsmedaille erstmals verliehen wurde.

Auf der Rückseite erinnern fünf brennende Kerzen sowie der Ausspruch „Wir sind das Volk“ an die Friedliche Revolution sowie den politischen Willen des Herbstes 1989.

 

Stiftungserlass

Bekanntmachung
des Präsidenten des Sächsischen Landtags
über die Stiftung der Sächsischen Verfassungsmedaille
vom 18. März 1997

  1. Aus Anlass des fünften Jahrestages der Schlussabstimmung über die Verfassung des Freistaates Sachsen und zur Erinnerung an die friedliche Revolution vom Oktober 1989 wird die Sächsische Verfassungsmedaille gestiftet. Sie wird an Frauen und Männer ohne Ansehen der Staatsangehörigkeit als Zeichen der Anerkennung und Würdigung besonderer Verdienste um die freiheitliche demokratische Entwicklung im Freistaat Sachsen verliehen.
  2. Die Sächsische Verfassungsmedaille ist aus Silber, rund und hat eine matte Oberfläche. Sie zeigt auf der Vorderseite im Mittelfeld das vom Landtag verwendete Wappen des Freistaates Sachsen. Die Umschrift lautet „Sächsische Verfassung“ und gibt gegenläufig den Jahrestag „26. Mai 1997“ unter gleichzeitiger Bezeichnung des Verleihungsgrundes „Für besondere Verdienste“ wieder. Die Rückseite zeigt als kennzeichnendes Symbol der gewaltfreien Wende fünf brennende Kerzen und erinnert mit der Devise „Wir sind das Volk“ an den politischen Willen des Herbstes 1989. Die Medaille kann in verkleinerter Form getragen werden. Die Miniatur zeigt die Vorderseite der Medaille.
  3. Anregungen zur Verleihung nimmt der Präsident des Landtags von Mitgliedern der Staatsregierung, von den Landräten und den Oberbürgermeistern entgegen. Anregungen aus der Bevölkerung werden dadurch nicht berührt.
  4. Die Verfassungsmedaille wird vom Präsidenten des Landtags verliehen. Zusammen mit der Auszeichnung wird eine Urkunde über die Verleihung ausgehändigt; es erfolgt eine Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt.