Mit der Sächsischen Verfassungsmedaille ehrt der Präsident des Sächsischen Landtags seit 1997 jährlich Bürgerinnen und Bürger, die sich besonders um die freiheitliche demokratische Entwicklung des Freistaates Sachsen verdient gemacht haben.
Bislang haben 198 Frauen und Männer die Sächsische Verfassungsmedaille erhalten.
Eine Feierstunde im Mai/Juni jeden Jahres bildet dafür regelmäßig den gebührenden Rahmen. Der Präsident des Sächsischen Landtags verleiht die Sächsische Verfassungsmedaille für Leistungen und Engagement in den unterschiedlichsten Bereichen des gesellschaftlichen Lebens.
Unter den seit 1997 Ausgezeichneten finden sich Bürgerinnen und Bürger, die sich auf sozialem, künstlerischem, wissenschaftlichem und politischem Gebiet besonders verdient gemacht haben.
Die Medaille wurde 1997 zur Erinnerung an die Friedliche Revolution vom Oktober 1989 gestiftet. Anlass war der fünfte Jahrestag der Schlussabstimmung über die Sächsische Verfassung am 26. Mai 1992.
Die Medaille ist aus Silber und zeigt auf der Vorderseite das Wappen des Landtags sowie die Schriftzüge „Sächsische Verfassung“, „Für besondere Verdienste“ sowie „26. Mai 1997“, der Tag, an dem die Verfassungsmedaille erstmals verliehen wurde.
Auf der Rückseite erinnern fünf brennende Kerzen sowie der Ausspruch „Wir sind das Volk“ an die Friedliche Revolution sowie den politischen Willen des Herbstes 1989.
Bekanntmachung
des Präsidenten des Sächsischen Landtags
über die Stiftung der Sächsischen Verfassungsmedaille
vom 18. März 1997