Die Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschließenen die Gesetze, die das Zusammenleben im Freistaat regeln. An diese Gesetze sind die Abgeordneten, die Regierung und ihre Verwaltung, die Gerichte und die Bürgerinnen und Bürger gebunden. Damit sind die Bürger vor Willkür des Staates geschützt. Wichtige Grundlagen für die Arbeit des Parlaments sind das Grundgesetz, die Landesverfassung und zahlreiche Gesetze. Die Abgeordneten selbst geben sich eine Geschäftsordnung, die Abläufe und Regeln im Parlament festlegt.