"Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus." So steht es in Art. 3 Abs. 1 Sächsische Verfassung. Der Sächsische Landtag ist die gewählte Vertretung des Volkes im Freistaat Sachsen und damit das einzige unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Verfassungsorgan.