Studierende, Rechtsreferendare sowie Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, ein Praktikum in der Landtagsverwaltung durchzuführen.
Bitte bewerben Sie sich rechtzeitig, da die Anzahl der Plätze begrenzt ist und von der vorhandenen Betreuungskapazität abhängt.
Wir bieten Plätze an für folgende Bereiche:
Studierende können im Rahmen ihrer Hochschulausbildung ein vorgeschriebenes Pflichtpraktikum absolvieren. Studierende der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum haben die Möglichkeit, ihre berufspraktische Ausbildung in der Landtagsverwaltung zu absolvieren.
Voraussetzungen:
Die Dauer des Praktikums sollte mindestens vier Wochen betragen.
Vorzugsweise Studierenden der Fachrichtungen Politik- bzw. Kommunikationswissenschaften wird empfohlen, sich speziell für ein Praktikum (mindestens sechs Wochen) in den Bereichen Presse und Öffentlichkeitsarbeit sowie Besucherdienst zu bewerben.
Die Landtagsverwaltung bietet Rechtsreferendaren die Möglichkeit, im Rahmen ihres juristischen Vorbereitungsdienstes eine Ausbildungsstation abzuleisten.
Schülerinnen und Schüler haben Gelegenheit, ihr zweiwöchiges Pflichtpraktikum in der Landtagsverwaltung zu absolvieren und hinter die Kulissen des Parlaments zu schauen. Dabei erhalten sie Einblicke in verschiedene Arbeitsbereiche, z. B. in die Öffentlichkeitsarbeit, die Bibliothek und den Plenardienst.
Voraussetzungen:
Einblick: Erfahrungsbericht von Nils Fechner, Schülerpraktikum absolviert im November 2021
Einsatzmöglichkeiten bestehen in fast allen Arbeitsgebieten der Landtagsverwaltung nach den Erfordernissen der entsprechenden Ausbildung in den Organisationseinheiten:
Bei Interesse senden Sie bitte Ihre aussagefähigen Unterlagen:
an:
Sächsischer Landtag
Referat Abgeordnetenangelegenheiten, Personal, Justiziariat
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Ansprechpartnerin: Grit Mummeshohl
Telefon: 0351 493-5301