Plenarsaal mit vielen Abgeordneten während einer Plenarsitzung

Ablauf und Aufgaben

Was passiert im Plenarsaal?

Detailansicht öffnen: Medienvertreter und Fotografen auf der Pressetribüne des Plenarsaals
Von der Pressetribüne aus verfolgen Medienvertreter die Plenarsitzungen.

In der Regel an zwei Tagen pro Monat treffen sich alle Abgeordneten im Plenarsaal des Sächsischen Landtags zu einer öffentlichen Plenarsitzung. Die Termine legt das Präsidium weit im Voraus im Sitzungskalender fest. In sitzungsfreien Zeiten (z. B. parlamentarische Sommerpause) finden keine Sitzungen statt. In den Plenarsitzungen wird der politische Willensbildungs- und Entscheidungsprozess öffentlich dokumentiert und nachvollzogen. Die parlamentarischen Aktivitäten finden somit formal ihren Höhepunkt im Plenum, wenn Vorlagen abgestimmt und aktuelle Themen debattiert werden.

Aufgaben

Im Plenum steht die parlamentarische Debatte im Mittelpunkt. Diese ist von Rede und Gegenrede bestimmt. Hier wird die politische Auseinandersetzung vor den Augen und Ohren der Öffentlichkeit geführt, oftmals hart in der Sache, um die unterschiedlichen politischen Standpunkte zu verdeutlichen.

Die Abgeordneten im Plenum:

  • debattieren über aktuelle Themen,
  • stimmen über Gesetze und Anträge ab,
  • wählen Repräsentanten für verschiedene Gremien und Ämter (z. B. Landtagspräsident, Ministerpräsident, Verfassungsgerichtshof),
  • befragen Mitglieder der Staatsregierung.

Medienvertreter, Bürger und angemeldete Besuchergruppen können auf der Tribüne die Sitzungen verfolgen. Der Landtag überträgt die Plenarsitzungen im Livestream mit Liveuntertitelung.

Ablauf

Detailansicht öffnen: Sitzungsvorstand mit Landtagspräsident und Schriftführern im Plenarsaal
Sitzungsvorstand während einer Plenarsitzung
Detailansicht öffnen: Abgeordnete Susanne Schaper steht für eine Zwischenfrage am Saalmikrofon
Mit Zwischenfragen und Kurzinterventionen können die Abgeordneten auf Redebeiträge reagieren.

Die Plenarsitzungen beginnen in der Regel um 10 Uhr und dauern meist bis zum Abend oder manchmal auch bis in die Nachtstunden. Der Landtagspräsident beruft die Sitzungen ein und leitet diese im Wechsel mit den Vizepräsidenten. Der Landtagspräsident erteilt das Wort und legt die Reihenfolge der Redner fest.

Dabei unterstützen ihn die rechts und links neben ihm sitzenden Schriftführerinnen und Schriftführer. Sie achten mit darauf, wenn Abgeordnete ihre Redezeiten überschreiten oder sich für Zwischenfragen an die Saalmikrofone stellen. Bei Abstimmungen tragen sie dazu bei, das Abstimmungsergebnis korrekt zu ermitteln.

Der Ablauf der Plenarsitzung ist in der zuvor beschlossenen Tagesordnung festgelegt.

Wie entsteht eine Tagesordnung?

Abstimmungen werden mit einem Gong angekündigt, der im gesamten Parlamentsgebäude zu hören ist. Das soll sicherstellen, dass die Abgeordneten rechtzeitig zu Abstimmungen im Plenarsaal zugegen sind.

Neben ihren zuvor angemeldeten und vom Landtagspräsidenten angekündigten Redebeiträgen haben die Abgeordneten im Plenum die Möglichkeit, sich über Kurzinterventionen oder Zwischenfragen an der Debatte zu beteiligen oder durch Zwischenrufe Zustimmung oder Ablehnung zu signalisieren. Dies dient vornehmlich der öffentlich wahrnehmbaren und im Plenarprotokoll festgehaltenen Dokumentation von unterschiedlichen politischen Standpunkten.

Bedeutung

Ihre Argumente haben die Abgeordneten bereits in vorangegangen Beratungen ausgetauscht. In den Arbeitskreisen der Fraktionen und in den Ausschüssen bearbeiteten sie die Vorlagen intensiv und bereiteten die Beschlüsse für das Plenum vor. Dort hat die Kernarbeit des Arbeitsparlamentes stattgefunden. Im Plenum werden diese Entscheidungsprozesse noch einmal transparent nachvollzogen. Die Abgeordneten legen Rechenschaft über ihr Handeln ab.

Beratungsgegenstände

Auf der Tagesordnung können verschiedene Beratungsgegenstände stehen. Diese werden nach jeweils unterschiedlichen Regeln beraten, die in der Geschäftsordnung festgelegt sind.

Überblick über die wichtigsten Beratungsgegenstände:

Entwürfe für Landesgesetze können aus der Mitte des Landtags von einer Fraktion oder mindestens sechs Abgeordneten, von der Staatsregierung oder durch das Volk eingebracht werden. Jeden Gesetzentwurf behandelt das Plenum in bis zu zwei Beratungen und stimmt diesen am Schluss ab.

Anträge können von einer Fraktion oder von mindestens sechs Abgeordneten eingebracht werden. Mit ihnen kann der Landtag um eine Entschließung, eine Zustimmung oder um einen sonstigen Beschluss gebeten werden. Anträge sind ein wichtiges Instrument der Parlamentsmitglieder, um auf Gesetzgebung und Politik einwirken zu können. Durch sie wird in der Regel die Staatsregierung aufgefordert, dem Parlament über bestimmte Ereignisse oder Politikbereiche zu berichten oder einen Gesetzentwurf zur Regelung eines spezifischen Themenbereiches vorzulegen. Anträge beginnen immer mit den Worten „Der Landtag möge beschließen“.

Das Parlament ist für eine Vielzahl von Wahlen verantwortlich. Die Wahlen finden dabei stets auf Grundlage von Wahlvorschlägen statt. In der Regel stehen diese am Beginn von Plenarsitzungen auf der Tagesordnung.

In Angelegenheiten von erheblicher oder grundsätzlicher politischer Bedeutung können Fraktionen oder mindestens sechs Abgeordnete Große Anfragen mit zahlreichen Einzelfragen an die Staatsregierung richten. Sie müssen durch die Staatsregierung schriftlich beantwortet werden. In der Regel folgt dazu eine öffentliche Debatte im Plenum.

In einer Regierungserklärung erläutert der Ministerpräsident oder ein Mitglied der Staatsregierung dem Parlament politische Leitlinien, Handlungen und Pläne. Anschließend haben alle Fraktionen Gelegenheit, in einer Aussprache auf die Äußerungen zu reagieren. Die Aussprache eröffnet die stärkste Oppositionsfraktion.

In jeder Plenarwoche können die Abgeordneten 45 Minuten lang ein Mitglied der Staatsregierung befragen. Zunächst hat das Regierungsmitglied Gelegenheit, bis zu fünf Minuten über ein aktuelles Thema zu sprechen. Im Anschluss können die Fraktionen ihre Fragen stellen. Einmal im Jahr muss der Minsterpräsident dem Parlament Rede und Antwort stehen.

Zu landespolitischen Themen von allgemeinem und aktuellem Interesse können die Fraktionen Aktuelle Debatten im Rahmen der Aktuellen Stunde beantragen. Bis zu drei Aktuelle Debatten finden so pro Sitzungstag statt. Jeder Redebeitrag darf höchstens fünf Minuten lang sein. Die Abgeordneten sind angehalten, frei zu sprechen.

In der Fragestunde kann jedes Mitglied des Landtags kurze mündliche Anfragen an die Staatsregierung richten, die von ihr möglichst kurz beantwortet werden sollen.

Abstimmungsarten

Detailansicht öffnen: Glastüren mit Ja, Enthaltung und Nein für den Hammelsprung
Seltene Abstimmungsart: Türen mit Ja, Nein, Enthaltung für den Hammelsprung.

Der Sächsische Landtag fasst seine Beschlüsse mit Mehrheitsbeschluss. In einigen Fällen (z. B. Änderung der Verfassung oder bestimmte Wahlen) sind Zwei-Drittel-Mehrheiten notwendig.

In der Regel wird im Plenum offen per Handzeichen abgestimmt. Die Abgeordneten können mit ja, nein oder Enthaltung votieren. Ist das Ergebnis nicht eindeutig, kann der Landtagspräsident die Abgeordneten auffordern, ihr Abstimmungsverhalten durch Erheben von den Plätzen kenntlich zu machen.

Bestehen Zweifel über das Ergebnis, kann die Abstimmung per „Hammelsprung“ wiederholt werden: Die Abgeordneten verlassen dann den Saal und werden bei der Rückkehr durch eine von drei Türen (Ja - Nein - Enthaltung) gezählt. In der Praxis geschieht dies äußerst selten.

Personalentscheidungen werden grundsätzlich geheim abgestimmt. Eine offene Wahl kann es geben, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Geheim müssen z. B. die Wahl des Landtagspräsidenten oder des Ministerpräsidenten stattfinden.

Namentliche Abstimmungen sind bei besonders bedeutsamen oder umstrittenen Entscheidungen üblich. Das Abstimmungsverhalten aller Mitglieder des Landtags ist dann auch im Plenarprotokoll schriftlich dokumentiert.

Notparlament

Ist es in einem Krisenfall nicht möglich, dass der Landtag zusammentritt, nimmt ein Notparlament die Rechte und Pflichten des Parlaments wahr. Das Notparlament ist ein nach Art. 113 der Sächsischen Verfassung gebildeter Ausschuss.

Dem Notparlament gehören 21 Abgeordnete aus allen Fraktionen an. Der Vorsitz liegt beim Landtagspräsidenten.