Mikrofone im Präsidium, im Hintergrund rote Stühle und Flaggen

Wie entsteht eine Tagesordnung?

Das Präsidium entscheidet

Detailansicht öffnen: blaue Tagesordnung (unscharf), im Hintergrund Plenarsaal mit Abgeordneten
Tagesordnung einer Plenarsitzung

Anträge für die Tagesordnungen können die Fraktionen bis zum Montag 12:00 Uhr beim Plenardienst einreichen. Der Plenardienst stellt diese Informationen und weitere zu behandelnde Vorlagen - das sind zum Beispiel Gesetzentwürfe oder Beschlussempfehlungen der Ausschüsse - zu einem Arbeitsmaterial für die Parlamentarischen Geschäftsführer zusammen.

Die Parlamentarischen Geschäftsführer legen gemeinsam einen Vorschlag für die Tagesordnung fest, der über den Plenardienst dem Präsidium vorgelegt wird.

Nach Beschluss der Tagesordnung durch das Präsidium lädt der Präsident des Sächsischen Landtags schriftlich zu den Plenarsitzungen ein.

Zu Beginn einer Plenarsitzung können Anträge zur Änderung der Tagesordnung gestellt werden. Über die Änderungsanträge stimmen die Abgeordneten im Plenarsaal ab.

Nach der Plenarsitzung veröffentlicht der Plenardienst eine Übersicht über die Verhandlungspunkte und Beschlüsse. Diese Übersicht enthält alle tatsächlich behandelten Tagesordnungspunkte (TOP) und weist die Abstimmungsergebnisse und weiteren Beschlüsse aus.

Darüber hinaus wird über jede Plenarsitzung ein Wortprotokoll angefertigt.

Detailansicht öffnen: Schematische Darstellung, wie eine Tagesordnung entsteht
Entstehung einer Tagesordnung