Fachbegriffe

A

Abgeordnetenanklage

Die Abgeordnetenanklage vor dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat das Ziel, einem Landtagsabgeordneten sein Mandat abzuerkennen. Sie ist nur bei Verstoß gegen die Grundsätze der Menschenwürde oder Rechtsstaatlichkeit sowie bei früherer Stasi-Tätigkeit möglich.

Abgeordneter

Der Abgeordnete ist von den Wahlberechtigten für die Dauer von fünf Jahren in den Landtag gewählt. Er ist Repräsentant seines Wahlkreises bzw. des gesamten Landes. Der Abgeordnete ist nur seinem Gewissen unterworfen.

Absolute Mehrheit

Die absolute Mehrheit ist erreicht, wenn mehr als die Hälfte, also über 50 Prozent aller Abgeordneten für einen Vorschlag stimmen. So ist beispielsweise für die Wahl des Ministerpräsidenten im ersten Wahlgang die Mehrheit der Mitglieder des Sächsischen Landtags erforderlich.

Abstimmung

Entscheidungen fallen in der Demokratie nach dem Mehrheitsprinzip durch Abstimmungen. Meist werden die Entscheidungen per Handzeichen gefällt. Möglich sind auch geheime (z. B. bei Wahlen) oder namentliche Abstimmungen (z. B. Verfassungsänderungen).

Aktuelle Stunde

Zu landespolitischen Themen von aktuellem und allgemeinem Interesse können die Fraktionen eine Aktuelle Debatte beantragen. In der Regel findet zu jeder Plenarsitzung eine Aktuelle Stunde mit jeweils zwei Aktuellen Debatten statt. Eine Aktuelle Debatte dauert ca. eine Stunde. Die Redebeiträge der Abgeordneten dürfen fünf Minuten nicht überschreiten und nicht vorgelesen werden.

Anfragen

Große, Kleine und Mündliche Anfragen sind vor allem für die Opposition ein wichtiges Mittel, die Regierung zu kontrollieren. Die Staatsregierung muss die Fragen bis auf wenige Ausnahmen (z. B. Berührung des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung, Geheimschutzbelange) unverzüglich und vollständig beantworten.

Anhörung

Bei komplexen Themen können Ausschüsse sachkundige Personen zu Rate ziehen, die sie bei ihrer Meinungsbildung unterstützen sollen. Jede Fraktion hat die Möglichkeit, Experten ihrer Wahl zu benennen. Diese Sachkundigen kommen im Rahmen einer Anhörung im Landtag zu Wort. Die Anhörung ist Teil einer Ausschusssitzung und im Gegensatz zu dieser grundsätzlich öffentlich.

Antrag

Anträge ermöglichen es den Abgeordneten, parlamentarische Entscheidungen herbeizuführen. Anträge beginnen immer mit den Worten: „Der Landtag möge beschließen“. Man unterscheidet Anträge zur Sache und zur Geschäftsordnung sowie Änderungsanträge und Entschließungsanträge. Anträge und Entschließungsanträge können durch eine Fraktion oder sechs Abgeordnete eingebracht werden.

Arbeitskreis

Für die verschiedenen Sachgebiete der Landespolitik können die Fraktionen Arbeitskreise bilden. Diese bereiten fachpolitische Aktivitäten der Fraktion vor, wie etwa die Beratungen der Ausschüsse.

Auflösung des Parlaments

Auf schriftlichen Antrag eines Drittels und mit Zustimmung von zwei Dritteln seiner Mitglieder kann sich der Landtag selbst auflösen. Der Landtag ist außerdem aufgelöst, wenn es ihm nicht gelingt, innerhalb von vier Monaten nach seiner Konstituierung oder nach dem Ausscheiden eines Ministerpräsidenten einen neuen Regierungschef zu wählen.

Ausgleichsmandat

Erringt eine Partei über die Erststimmen mehr Sitze, als ihr aufgrund ihres Zweistimmenergebnisses zustehen, entstehen Überhangmandate. Um das somit entstehende neue Stärkeverhältnis auszugleichen, dürfen die anderen Parteien ebenfalls entsprechend mehr Abgeordnete in den Landtag entsenden, damit das Verhältnis der Sitze im Parlament dem Wahlergebnis entspricht. Diese Mandate heißen Ausgleichsmandate.

Ausländerbeauftragter

Zu Beginn jeder Wahlperiode wählt der Landtag einen Abgeordneten aus seiner Mitte zum Ausländerbeauftragten. Ziel seiner Arbeit ist die rechtliche, gesellschaftliche und kulturelle Einbindung der in Sachsen zeitweilig oder dauerhaft lebenden Ausländer. Der Ausländerbeauftragte bearbeitet Eingaben, Bitten und Beschwerden. Außerdem setzt er sich gegenüber dem Parlament und der Staatsregierung dafür ein, dass die Interessen der Ausländer berücksichtigt werden. Jährlich berichtet er dem Landtag. Der Sächsische Ausländerbeauftragte arbeitet unter anderem mit den Ausländerbehörden im Freistaat Sachsen und mit dem Petitionsausschuss des Sächsischen Landtags zusammen.

Ausschuss

Zur Vorbereitung der Beschlüsse des Landtags werden ständige Ausschüsse für die Dauer der Wahlperiode gebildet. Daneben können zeitweilige Ausschüsse eingesetzt werden - z. B. Untersuchungsausschüsse -, die nur für die Dauer ihres Einsetzungsauftrags gebildet werden. Die Ausschüsse des Landtags sind der Ort für die gründliche und detaillierte Beratung aller Politikfelder unter den Experten der Fraktionen. Sie tagen grundsätzlich nicht öffentlich. Ausnahmen hiervon sind durch Gesetz oder in der Geschäftsordnung geregelt.

Aussprache

Aussprache ist eine andere Bezeichnung für Debatte.

B

Bannmeile

„Bannmeile“ (oder „Bannkreis“) wird die Zone um den Sitz der Gesetzgebungsorgane des Bundes und der Länder genannt. Mit ihr sollen verfassungsfeindliche Störversuche, beispielsweise durch unfriedliche Demonstrationen, verhindert werden. Vor dem Sächsischen Landtag gibt es keine „Bannmeile“. Der Landtagsvorplatz (Bernhard-von-Lindenau-Platz) gehört jedoch zum Bereich des Landtags und unterliegt dem Hausrecht des Landtagspräsidenten. Er hat eine Hausordnung erlassen, nach der öffentliche Versammlungen auf dem Landtagsvorplatz nur an Sitzungstagen des Sächsischen Landtags oder seiner Ausschüsse zulässig sind und einen Bezug zu den dort behandelten Themen haben müssen.

Befragung der Staatsminister

In Sitzungswochen findet am zweiten Plenartag eine Befragung der Staatsregierung statt. Sie dauert eine Dreiviertelstunde. Zunächst erhält der Ministerpräsident oder ein Staatsminister die Gelegenheit, auf sein Verlangen zehn Minuten über ein aktuelles Thema, das von der Staatsregierung benannt wird, zu sprechen. Im Anschluss haben die Fraktionen in wechselnder Reihenfolge Gelegenheit, Fragen zu stellen.

Besucherdienst

Nach vorheriger Terminabsprache werden den Besuchergruppen in einer eineinhalbstündigen Führung Aufgaben, Organe und Arbeitsweise des Sächsischen Landtags erläutert. Neben Informationen zur Geschichte und zur Architektur stehen auf Wunsch im Anschluss Abgeordnete für eine Diskussion mit der Gruppe zur Verfügung. Gebucht werden können außerdem auch virtuelle Führungen. Die Anmeldung für eine Führung erfolgt unter (0351) 4935-131 und -132.

Bewertungsausschuss

Der Bewertungsausschuss befasst sich mit Unterlagen über Stasi-Belastungen von Abgeordneten. Er kann bei begründetem Verdacht auf eine Tätigkeit für das frühere Ministerium für Staatssicherheit der DDR eine Beschlussempfehlung auf Erhebung einer Abgeordnetenanklage erstellen. Über diese entscheidet dann der Landtag in einer nicht öffentlichen Sitzung.

Bundesrat

Der Bundesrat ist neben dem Deutschen Bundestag ein Verfassungsorgan des Bundes, das an der Gesetzgebung beteiligt ist. Jede Landesregierung entsendet je nach Einwohnerzahl des Landes mindestens drei und höchstens sechs Vertreter in den Bundesrat. Seine parteipolitische Zusammensetzung kann sich mit jeder Landtagswahl verändern.

Bundesregierung

Die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Sie wird auch als Kabinett bezeichnet.

Bundestag

Der Deutsche Bundestag ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz im Deutschen Reichstag in Berlin.

Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht als Verfassungsgericht des Bundes wurde 1951 errichtet. Es hat seinen Sitz in Karlsruhe und gilt als Hüter der Verfassung. Es ist durch seine Doppelfunktion als Verfassungsorgan und Teil der rechtsprechenden Gewalt gekennzeichnet.

Bürgersprechstunde

Jeder Bürger hat die Möglichkeit, bei einer Bürgersprechstunde mit Abgeordneten ins Gespräch zu kommen und sein Anliegen persönlich vorzutragen. Diese Sprechstunden, die oft einmal pro Monat angeboten werden, finden in der Regel in Wahlkreisbüros statt.

D

Datenschutz

Jeder Mensch hat ein in der Verfassung verankertes Recht auf Wahrung seiner Privatsphäre. Informationen über seine Person dürfen grundsätzlich nicht ohne sein Wissen und Einverständnis erhoben, verarbeitet und abgerufen werden, es sei denn, dies ist den Behörden gesetzlich erlaubt. Nur personenbezogene Daten, die für die Verwaltung wirklich erforderlich sind und die Privatsphäre nicht in ihrem Kern berühren, dürfen verarbeitet werden. Dies ist nur für bestimmte Stellen unter der oben genannten Voraussetzung der Zweckgebundenheit zulässig.

Datenschutzbeauftragte

Die Sächsische Datenschutzbeauftragte setzt sich im Interesse der Bürger für einen verantwortungsvollen Umgang mit den personenbezogenen Daten ein. Ohne gesetzliche Grundlage ist die Erhebung persönlicher Daten nur mit Einverständnis der Betroffenen erlaubt. Jeder kann sich an die Datenschutzbeauftragte wenden, der glaubt, bei der Verarbeitung seiner Daten in seinen Rechten verletzt worden zu sein.

Debatte

In den Debatten beraten die Abgeordneten über Gesetzentwürfe und andere Vorlagen (z. B. Anträge, Große Anfragen) in Rede und Gegenrede.

Demokratie, parlamentarische

Die parlamentarische Demokratie setzt die Einrichtung eines parlamentarischen Regierungssystems voraus. Die Regierung ist somit in ihrer Existenz vom Vertrauen des Parlamentes abhängig.

Demonstration

Ziel einer Demonstration ist es, eine bestimmte meist politische Meinung öffentlich kundzutun. Mögliche Formen sind unter anderem Versammlungen, Kundgebungen und Schweigemärsche. Demonstrationen müssen in der Regel im Voraus angemeldet und genehmigt werden.

d'Hondt Verfahren

Die Sitzverteilung der Fraktionen im Parlament, in den Ausschüssen und in weiteren Gremien wird nach einem mathematischen Verfahren des belgischen Rechtswissenschaftlers Victor d'Hondt (1841 - 1901) berechnet. Das so genannte Höchstzahlverfahren nach d'Hondt ermittelt in einem Rechenalgorithmus eine Reihenfolge als proportionale Sitzverteilung.

Diäten

Diäten sind die Entschädigungen für Abgeordnete, die in einer steuerpflichtigen Grundentschädigung, einer steuerfreien Kostenpauschale sowie anderen Aufwandsentschädigungen bestehen. Dazu zählt zum Beispiel auch die kostenfreie Nutzung staatlicher Verkehrsmittel. Von ihrer Entschädigung finanzieren die Abgeordneten unter anderem auch Aufwendungen für ihre Wahlkreisarbeit und Bürgerbüros. Diäten haben den Zweck, den Unterhalt und die Unabhängigkeit der Abgeordneten zu sichern. Ihre Höhe wird vom Landtag per Gesetz beschlossen.

Direktkandidat

In Sachsen gibt es 60 Wahlkreise. In jedem Wahlkreis können Parteien einen Kandidaten, der in diesem Wahlkreis seinen Wohnsitz hat, bei den Landtagswahlen aufstellen. Der Kandidat, welcher bei der Wahl in diesem Wahlkreis die meisten Stimmen erhält, gewinnt den Wahlkreis und zieht als Direktkandidat in den Landtag ein.

Direktorin

Unter der Verantwortung des Präsidenten wird die Landtagsverwaltung von der Direktorin beim Landtag als der ständigen Vertreterin des Präsidenten in der Verwaltung geleitet.

Diskontinuität

Diskontinuität bedeutet, dass am Ende einer Wahlperiode nicht abgeschlossene parlamentarische Vorgänge als erledigt gelten. Sie müssen bei Bedarf in der folgenden Wahlperiode erneut eingebracht und verhandelt werden. Ausnahmen sind durch Volksantrag eingebrachte Gesetzentwürfe und Petitionen.

Doppelhaushalt

Das Haushaltgesetz legt im Voraus alle voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben des Freistaates Sachsen fest. Seit 1999 wird der Haushalt des Freistaates Sachsen jeweils für zwei Jahre aufgestellt (so genannter Doppelhaushalt). Dies entlastet die Abgeordneten und erhöht die Planungssicherheit sowie den Planungshorizont der öffentlichen Hand.

Dreikönigskirche

Die Dreikönigskirche ist die als „Haus der Kirche" wieder aufgebaute protestantische Kirche auf der Hauptstraße in der Dresdner Neustadt. Sie diente von 1990 bis 1994 als erster Tagungsort für den Sächsischen Landtag nach der deutschen Wiedervereinigung.

Dringlicher Antrag

Dringliche Anträge können kurzfristig auf die Tagesordnung des Landtags gesetzt werden. Sie betreffen die Aufhebung der Immunität einer Abgeordneten, die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses oder den Entzug des Vertrauens gegenüber dem Ministerpräsidenten. Entsprechende Anträge sind in der nächsten Plenarsitzung zu behandeln. Andere parlamentarische Anträge können durch einen Präsidiumsbeschluss oder durch einen Landtagsbeschluss für dringlich erklärt werden. Sie müssen dann in der gleichen Sitzung (Landtagsbeschluss) oder der nächsten Sitzung (Präsidiumsbeschluss) behandelt werden.

Drucksache

Als Drucksache wird jede schriftliche Vorlage an die Mitglieder des Landtags bezeichnet. Dazu zählen unter anderem Gesetzentwürfe, Anträge und Sitzungsberichte. Sie sind die Beratungsgrundlage für die Arbeit der Ausschüsse und auf ihrer Grundlage werden im Plenum schließlich die Beschlüsse gefasst.

E

Enquete-Kommission

Enquete-Kommissionen kann der Sächsische Landtag zur Vorbereitung von Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachverhalte sowie zur eigenständigen Informationsgewinnung bei komplexen Themen einsetzen. Ihnen können Abgeordnete sowie externe Sachverständige angehören.

Erststimme

Bei den Landtagswahlen hat jeder stimmberechtigte Bürger in Sachsen zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird der Direktkandidat aus dem Wahlkreis gewählt. Der Abgeordnete mit den meisten Stimmen aus einem Wahlkreis erhält ein Direktmandat und zieht direkt in den Landtag ein.

Etatrecht

Das Etatrecht ist das Recht des Landtags, den Haushaltsplan, d. h. alle Einnahmen und Ausgaben für den Freistaat Sachsen, verbindlich festzustellen. Der Landtag beschließt über den Haushaltsplan in Form des Haushaltsgesetzes. Zum Etatrecht (auch Budgetrecht) des Landtags gehört neben der Haushaltsbewilligung ferner die Kontrolle des Haushaltsvollzugs.

Exekutive

Die Exekutive ist im Sinne der Lehre von der Gewaltenteilung die vollziehende Gewalt. Sie umfasst die Regierung als politische Führungsspitze und die Verwaltung, der in erster Linie die Ausführung der Gesetze anvertraut ist.

F

Föderalismus

(lat. „foedus“ = „Bündnis“) Der Föderalismus ist ein politisches Gestaltungsprinzip, bei dem weitgehend selbstständige Einzelstaaten einen Bundesstaat bilden. Die Zuordnung der staatlichen Aufgaben, also ob Bund oder Land zuständig ist, regelt das Grundgesetz.

Fragerecht

Kleine oder mündliche Anfragen kann jeder Abgeordnete an die Staatsregierung richten. Große Anfragen werden von mindestens sechs Abgeordneten oder einer Fraktion eingebracht.

Fragestunde

Mindestens an einem Sitzungstag je Sitzungswoche haben die Abgeordneten für eine halbe Stunde im Plenum die Gelegenheit, die Staatsregierung mündlich zu befragen. Die Fragen sind zuvor schriftlich beim Präsidenten einzureichen und werden von den Vertretern der Staatsregierung beantwortet. Die mündlichen Anfragen dürfen nicht mehr als zwei konkrete kurz gefasste Fragen enthalten und berechtigen den Fragesteller zu zwei Zusatzfragen.

Fraktion

Der Landtag gliedert sich in Fraktionen, wobei sich in der Regel Abgeordnete der gleichen Partei zu einer Fraktion zusammenschließen. Dabei müssen sich mindestens sechs Mitglieder zusammenfinden, um den Fraktionsstatus zu erhalten. Dieser ist mit besonderen Rechten verbunden, etwa der Möglichkeit Gesetzentwürfe einzubringen. Die Fraktion ist somit die „Partei im Parlament”, in der sich maßgeblich die politische Willensbildung vollzieht.

Fünf-Prozent-Klausel

Bei der Zuteilung von Sitzen im Parlament werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Stimmen erhalten oder in mindestens zwei Wahlkreisen ein Direktmandat errungen haben. Das soll eine Zersplitterung des Landtags in viele kleine Parteien verhindern.

G

G 10 - Kommission

Die G 10-Kommission überprüft die Zulässigkeit und Notwendigkeit aller vom Staatsministerium des Innern angeordneten Überwachungsmaßnahmen des Landesamtes für Verfassungsschutz, die das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 GG) beschränken. Die Kontrollbefugnis erstreckt sich über die gesamte Verarbeitung der durch die Überwachung erlangten personenbezogenen Daten einschließlich der Entscheidung über die Mitteilung an Betroffene. Die Mitglieder der Kommission werden für die Dauer einer Legislaturperiode vom Landtag gewählt. Sie sind in ihrer Amtsführung unabhängig und weisungsfrei.

Geschäftsordnung

Neben der Sächsischen Verfassung ist die Geschäftsordnung (GO) die wichtigste Grundlage für die Arbeit des Sächsischen Landtags. In ihr regelt der Landtag die Organisation und den Ablauf der ihm obliegenden Geschäfte. Gibt es Streit um ihre Auslegung, entscheidet im Einzelfall der Landtagspräsident und darüber hinaus der Geschäftsordnungsausschuss. Die GO wird für jede Legislaturperiode neu beschlossen.

Gesetzentwurf

Gesetzentwürfe bilden die Grundlage für das Gesetzgebungsverfahren. Sie können von mindestens sechs Abgeordneten, einer Fraktion, der Staatsregierung oder durch einen Volksantrag eingebracht werden. In den Ausschüssen und Fraktionen erfolgt die weitere Bearbeitung und Diskussion, bevor das Plenum des Landtags über den Gesetzentwurf beschließt.

Gesetzentwürfe

Gesetzentwürfe bilden die Grundlage für das Gesetzgebungsverfahren. Sie können von der Staatsregierung, einer Fraktion oder durch einen Volksantrag von einer Bürgerinitiative eingebracht werden. In den Ausschüssen und Fraktionen erfolgt die weitere Bearbeitung und Diskussion. Grundsätzlich wird jedes Gesetz in drei Lesungen, also Abstimmungen im Plenum behandelt. Bei mehrheitlicher Zustimmung in der 3. Lesung wird es schließlich verabschiedet.

Gesetzgebung

Der Landtag ist die gesetzgebende Gewalt, also die Legislative. Er ist für die Verabschiedung der Gesetze zuständig.

Gesetzgebungsverfahren

Gesetzentwürfe können von mindestens sechs Abgeordneten, einer Fraktion, der Staatsregierung oder durch das Volk durch einen Volksantrag eingebracht werden. Sie werden beim Landtagspräsidenten eingereicht. Nach einer möglichen ersten Beratung folgt in den Ausschüssen die weitere Beratung und Diskussion. Bei mehrheitlicher Zustimmung in der zweiten Beratung wird das Gesetz mit anschließender Schlussabstimmung schließlich verabschiedet, ausgefertigt und verkündet.

Gewaltenteilung

Durch die Gewaltenteilung wird die politische Macht im Staat in Funktionsbereiche aufgeteilt, so in die gesetzgebende, vollziehende und rechtsprechende Gewalt. Als Merkmal des Rechtsstaates soll durch die gegenseitige Kontrolle der Gewalten Machtmissbrauch verhindert werden. Neben Elementen der Gewaltenteilung auf Bundes- und Landesebene gibt es auch Ebenen übergreifende Gewaltenteilung.

Große Anfrage

Fragen von erheblicher politischer Bedeutung, die zur schriftlichen Beantwortung an die Staatsregierung gerichtet sind, werden als Große Anfragen bezeichnet. Sie müssen von mindestens sechs Abgeordneten oder einer Fraktion unterzeichnet sein und im Landtag (Ausschuss oder Plenum) debattiert werden.

Grundgesetz

Seit dem 23. Mai 1949 ist das Grundgesetz die verfassungsrechtliche Grundordnung in der Bundesrepublik Deutschland. Eigentlich war es zunächst als Provisorium bis zur Schaffung einer gesamtdeutschen Verfassung gedacht. Es hat sich allerdings mit Änderungen bis heute bewährt.

Grundrecht

Grundrechte werden in der Verfassung formuliert. So enthalten das Grundgesetz (Artikel 1 bis 19) und die Verfassung des Freistaates Sachsen Grundrechte für die Bürger. Sie sind subjektive öffentliche Rechte mit Verfassungsrang, die alle Staatsgewalten binden. Grundrechte schützen beispielsweise die Menschenwürde, die Glaubensfreiheit und die Meinungs- und Pressefreiheit. Ebenso zu den Grundrechten gehört das Wahlrecht.

H

Hammelsprung

Mit dem Begriff "Hammelsprung" wird ein bei unklaren Mehrheitsverhältnissen angewandtes Abstimmungsverfahren bezeichnet. Die Abgeordneten treten einzeln durch drei mit "Ja", "Nein" oder "Enthaltung" gekennzeichnete Türen in den Plenarsaal hinein und werden dabei gezählt.

Haushalt

Im Haushalt werden alle voraussichtlichen Einnahmen und geplanten Ausgaben des Freistaates Sachsen festgelegt. Den Entwurf des Haushaltsplanes stellt die Staatsregierung auf. Der Landtag beschließt den Haushaltsplan durch das Haushaltsgesetz. (siehe auch Etatrecht)

I

Immunität, Indemnität

Immunität und Indemnität sind Fachbegriffe für Schutzrechte, die verhindern sollen, dass Abgeordnete in der Ausübung ihres Mandats beeinträchtigt werden. Immunität bedeutet, dass ein Abgeordneter erst nach Zustimmung des Landtags wegen einer strafbaren Handlung gerichtlich verfolgt oder verhaftet werden darf. Indemnität bedeutet, dass ein Abgeordneter zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die er im Landtag oder sonst in Ausübung seines Mandates getan hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgt werden darf. Dieser Schutz erstreckt sich nicht auf verleumderische Beleidigungen.

J

Judikative

Die Judikative ist die rechtsprechende Gewalt und ist im Rahmen der Gerichtsbarkeit den Richtern anvertraut.

Juristischer Dienst

Der Juristische Dienst unterstützt und berät die Organe des Landtags, insbesondere die Ausschüsse in rechtlicher Hinsicht. Bei ihm können beispielsweise Gutachten zu Rechts- oder Fachfragen, die im Zusammenhang mit der parlamentarischen Arbeit stehen, in Auftrag gegeben werden.

K

Kleine Anfrage

Eine Kleine Anfrage enthält eine knappe Fragestellung eines Abgeordneten an die Staatsregierung. Sie dient dem Abgeordneten dazu, kurzfristig aktuelles Hintergrundwissen für seine weitere politische Arbeit zu erhalten. Kleine Anfragen werden daher sehr oft gestellt. Sie werden schriftlich gestellt und beantwortet und als Drucksache verteilt.

Koalition

Unter Koalition versteht man den Zusammenschluss zweier oder mehrerer im Parlament vertretener Parteien, um eine regierungsfähige Mehrheit zu bilden. Eine Koalition erfordert Kompromisse, gerade wenn die Partner programmatisch weit voneinander entfernt sind.

Konstituierende Sitzung

Konstituierende Sitzung ist das erste Zusammentreten des Landtags zu Beginn einer Wahlperiode. Während der Sitzung werden der Landtagspräsident und dessen Stellvertreter gewählt, eine Geschäftsordnung beschlossen und sonstige organisatorische Fragen geklärt. Der Alterspräsident beruft sie ein und leitet sie bis der Landtagspräsident gewählt ist.

Konstruktives Misstrauensvotum

Der Landtag spricht dem Ministerpräsidenten das Misstrauen aus, indem er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt. Mit dieser Regelung des Artikels 69 der Sächsischen Verfassung wird einerseits vermieden, dass das Land im Falle eines Misstrauensvotums ohne Regierung dasteht. Andererseits wird so verhindert, dass sich die Parlamentsmehrheit aus der Verantwortung für „ihre“ Regierung stiehlt.

Kurzintervention

Mit der Kurzintervention kann sich ein Abgeordneter an einer laufenden Debatte zu einem Tagesordnungspunkt beteiligen, indem ihm am Ende des Debattenbeitrags eines Redners durch den Präsidenten das Wort zur Abgabe einer Zwischenbemerkung erteilt wird. Dies dient der Lebendigkeit der Debatte und ermöglicht eine spontane Reaktion auf die Ausführungen eines Redners. Der Redner kann seinerseits auf die Kurzintervention antworten. Innerhalb einer Debatte kann pro Fraktion höchstens zwei Mal von der Möglichkeit der Kurzintervention Gebrauch gemacht werden. Für die Kurzinterventionen steht dem Abgeordneten eine Redezeit von höchstens zwei Minuten zur Verfügung.

L

Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

Die Behörde der Sächsischen Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur gibt es seit 1992. Die Landesbeauftragte setzt sich seitdem für eine differenzierte Aufarbeitung der SED-Diktatur ein. Sie informiert die Öffentlichkeit über das Wirken von Staatssicherheit und SED, berät Opfer politischer Verfolgung und unterstützt Forschungseinrichtungen und Bildungsträger. Zudem fördert und vernetzt sie andere Initiativen, um die Aufarbeitung überregional zu verankern.

Landeshauptstadt

Die Landeshauptstadt ist die Stadt, in der Landesregierung und Landtag ihren Sitz haben. Die Landeshauptstadt des Freistaates Sachsen ist Dresden. Hier befindet sich direkt an der Elbe der Sächsische Landtag. Auch die Staatsministerien des Freistaates Sachsen haben in Dresden ihren Sitz.

Landesliste

Die Landesliste ist eine vor den Wahlen parteiintern oft umkämpfte Rangliste der Kandidaten einer Partei. Die Hälfte der Mandate im Sächsischen Landtag (60 Sitze) wird nach Landeslisten vergeben. Ein vorderer Platz auf der Landesliste vergrößert also auch bei schwachem Wahlergebnis im Wahlkreis die Chancen eines Kandidaten, in den Landtag einzuziehen.

Landespressekonferenz

Die Landespressekonferenz Sachsen e.V. (LPK) ist ein unabhängiger Zusammenschluss von Journalisten, die sich vorwiegend mit Landespolitik befassen. Sie gestaltet den landespolitischen Informationsaustausch mit dem Landtag, der Staatsregierung, den Parteien, Kommunalverbänden, der Wirtschaft, Gewerkschaften und anderen Organen des öffentlichen Lebens in Sachsen. Die LPK ist dazu Gastgeber und Partner bei Presseterminen und Hintergrundgesprächen. Außerdem koordiniert sie Pressetermine von landesweiter Bedeutung.

Landesregierung

Die Landesregierung setzt sich zusammen aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern und ist die Spitze der vollziehenden Gewalt. Im Freistaat Sachsen wird die Landesregierung als Staatsregierung bezeichnet.

Landeswahlgesetz

Im Sächsischen Wahlgesetz sind die Wahlen zum Sächsischen Landtag geregelt. Darin stehen die genauen Bestimmungen zum Wahlrecht, zum Wahlsystem, zur Wahlhandlung und den Wahlorganen.

Landtagspräsident

Der Landtag wählt auf seiner konstituierenden Sitzung am Beginn der Legislaturperiode aus seiner Mitte den Landtagspräsidenten. Er ist der höchste Repräsentant des Landtags und vertritt ihn in der Öffentlichkeit. Der Landtagspräsident leitet die Verhandlungen des Landtags. Im Gebäude des Landtags übt er das Hausrecht und die Polizeigewalt aus. Ohne seine Zustimmung dürfen weder Durchsuchungen noch polizeiliche Beschlagnahmen erfolgen. Als oberster Dienstherr leitet der Landtagspräsident zugleich die Landtagsverwaltung.

Landtagsverwaltung

Zur Unterstützung der Erfüllung seiner Aufgaben verfügt der Landtag über eine eigene Verwaltung, an deren Spitze die Direktorin steht. Die Verwaltung ist in zwei große Bereiche gegliedert: in die Parlamentsdienste, zuständig für die juristische und inhaltliche Zuarbeit und die Zentralen Dienste, die verwaltungsspezifische Aufgaben haben und die infrastrukturelle Arbeitsfähigkeit des Landtags sichern.

Legislative

Als Legislative wird die gesetzgebende Gewalt, also der Landtag, bezeichnet. Sie ist für die Verabschiedung der Gesetze zuständig.

Legislaturperiode

Die Legislaturperiode (oder: Wahlperiode) ist der Zeitraum, in dem ein gewähltes Parlament Gesetze (lat. "lex", Mehrzahl "leges") erlässt. Sie beginnt mit der konstituierenden Sitzung und endet mit dem Zusammentritt eines neuen Landtags. Im Sächsischen Landtag dauert die Legislaturperiode regulär fünf Jahre.

Lobby

Als Lobby wurde ursprünglich im britischen und amerikanischen Parlament die Wandelhalle bezeichnet. Auch das Gebäude des Sächsischen Landtags besitzt vor dem Plenarsaal einen Raum, in dem Abgeordnete, Mitglieder der Staatsregierung sowie andere Besucher (Journalisten) persönliche Gespräche führen können.

M

Mandat

In einer repräsentativen Demokratie wird das Mandat (lat. „manidare“ = „in die Hand geben“) als Auftrag des Volkes an den Abgeordneten verstanden. Dieser Abgeordnete ist auf Zeit zum Volksvertreter gewählt worden.

MdL

Das Kürzel „MdL“ steht für „Mitglied des Landtags“ und wird meist dem Namen des Abgeordneten angefügt.

Minister

Der Minister (lat. „minister“ = „Diener“) wird als Leiter eines Geschäftsbereiches (Ministeriums) durch den Ministerpräsidenten berufen. In Sachsen heißen die Minister Staatsminister und bilden gemeinsam mit dem Ministerpräsidenten das so genannte Kabinett.

Ministerium

Da Sachsen ein Freistaat ist, heißt hier das jeweilige Fachministerium Staatsministerium. Es wird eigenverantwortlich innerhalb der vom Ministerpräsidenten vorgegebenen Richtlinien von einem Staatsminister geleitet, der der Staatsregierung angehört.

Ministerpräsident

Der Ministerpräsident wird durch das Parlament gewählt und bestimmt als Regierungschef die Richtlinien der Politik der Landesregierung. Neben seinen Aufgaben im Freistaat Sachsen nimmt er über den Bundesrat Einfluss auf die deutsche Bundespolitik.

Misstrauensvotum

Das Parlament kann dem Ministerpräsidenten auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des Landtags das Vertrauen entziehen, wenn der Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt. Zwischen Antrag und Wahl müssen drei Tage liegen.

Mitarbeiter der Abgeordneten

Abgeordnete können für die Bewältigung ihrer Aufgaben Mitarbeiter einstellen. Sie leisten die Alltagsarbeit im Landtags- oder Wahlkreisbüro. Als erfahrene Experten verhelfen sie den Abgeordneten zu Spezialwissen. Der Landtag gewährt den Abgeordneten für die Beschäftigung von Mitarbeitern einen Aufwendungsersatz.

N

Namentliche Abstimmung

Namentliche Abstimmungen finden statt, wenn sie von mindestens sechs Abgeordneten gefordert werden. Die Abgeordneten werden einzeln aufgerufen und teilen mit, ob sie mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. So kann das Abstimmungsverhalten jedes Abgeordneten öffentlich nachvollzogen werden.

Notparlament

Artikel 113 Absatz 1 der Sächsischen Verfassung besagt, dass in Krisenzeiten ein aus allen Fraktionen des Landtags gebildeter Ausschuss die Rechte des Landtags übernehmen kann. Dies geschieht zum Beispiel, wenn die freiheitliche demokratische Grundordnung des Landes in Gefahr und eine Versammlung des Landtags nicht möglich ist. Die Verfassung darf durch ein von diesem Ausschuss beschlossenes Gesetz nicht verändert und dem Ministerpräsidenten das Vertrauen nicht entzogen werden.

O

Öffentlichkeit

Landtagssitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Mit Zweidrittelmehrheit können die Abgeordneten aber auch beschließen, die Öffentlichkeit nicht zuzulassen. Dies war bisher nur der Fall, wenn die Frage der Stasi-Belastung von Abgeordneten behandelt wurde.

Opposition

Die Opposition (lateinisch „die Gegenüberstehenden“) stellt den Widerpart zu der Regierungspartei beziehungsweise -koalition dar. Die Fraktionen der Opposition befinden sich in der Minderheit, müssen aber keine gemeinsamen politischen Ziele verfolgen. Für ihre politische Arbeit besitzen die Fraktionen der Opposition besondere Minderheitsrechte. Dazu gehören zum Beispiel das Fragerecht an die Regierung oder das Recht auf Einberufung eines Untersuchungsausschusses. Insbesondere in ihrer Funktion als Kontrolle der Regierung sind sie für die Demokratie unverzichtbar.

Ordnungsruf

Bei Verstößen gegen die Ordnung kann der Landtagspräsident einen namentlichen Ordnungsruf gegen einen Abgeordneten erteilen. Bei groben Verstößen kann dem Abgeordneten das Wort entzogen werden.

Organ

Die Organe des Sächsischen Landtags sind diejenigen Amtsträger und Gremien, die vom Plenum zur Wahrnehmung bestimmter parlamentarischer Teilfunktionen gewählt oder eingesetzt werden. Zu den Organen zählen das Präsidium, der Präsident und die Ausschüsse.

P

Parlament

In der repräsentativen Demokratie ist das Parlament die gewählte Vertretung des Volkes. Es übt vor allem die gesetzgebende Gewalt und die Kontrolle der vollziehenden Gewalt aus. Wichtig ist auch das Budgetrecht, wonach das Parlament den finanziellen Rahmen der Regierung bestimmt.

Parlamentsbeschluss

Ein Beschluss ist eine Entscheidung, die vom Plenum getroffen wird. Beschlüsse werden auf unterschiedlichen Ebenen intensiv vorbereitet, insbesondere in den jeweils zuständigen Ausschüssen des Landtags.

Partei

Die Partei (lat. „pars“ = „Teil“) ist ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss von Menschen. Sie haben das Ziel, durch die Besetzung von politischen Ämtern und durch öffentliche Meinungsäußerung Einfluss auf Entscheidungen im Staat oder im Gemeinwesen zu nehmen.

Persönliche Erklärung

Eine „Persönliche Erklärung“ ist die Gelegenheit, vor einer Abstimmung einen persönlichen Angriff zurückzuweisen oder die unrichtige Wiedergabe von Ausführungen zu berichtigen.

Persönlichkeitswahl

Die Persönlichkeitswahl ist ein Wahlsystem, bei dem die Person gewählt ist, die in einem Wahlkreis die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Persönlichkeitswahl ist gleichbedeutend mit Mehrheitswahl und steht im Gegensatz zur Verhältniswahl.

Petent

Ein Petent ist der Verfasser einer Bitte oder Beschwerde, die an die Volksvertretung oder eine andere zuständige Stelle gerichtet ist. Das Petitionsrecht ist als Grundrecht in der Sächsischen Verfassung formuliert.

Petition

Jeder Bürger hat das Recht, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen oder an die Volksvertretung zu wenden. Das kann einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen geschehen. Dieses Recht ist in Artikel 35 der Verfassung des Freistaates Sachsen verankert. Der Bürger hat einen Anspruch auf begründeten Bescheid in angemessener Frist.

Petitionsausschuss

Für die Behandlung der an ihn gerichteten Bitten und Beschwerden hat der Landtag einen Petitionsausschuss bestellt. Dieser veranlasst die zur Behandlung der Petition erforderlichen Schritte und Maßnahmen. Dazu gehört das Einholen einer Stellungnahme der Staatsregierung und gegebenenfalls auch des zuständigen Fachausschusses des Landtags. Außerdem können Ortstermine durchgeführt werden.

PKG

Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) überprüft alle polizeilichen Maßnahmen zur Überwachung von Wohnungen unter Einsatz technischer Mittel und dient damit dem Schutz des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 GG). Das PKG setzt sich aus fünf vom Landtag gewählten Mitgliedern zusammen, von denen zwei der Opposition angehören müssen.

PKK

Die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) setzt sich aus fünf vom Landtag gewählten Abgeordneten, von denen zwei der Opposition angehören müssen, zusammen. Sie hat die Aufgabe den sächsischen Verfassungsschutz zu kontrollieren. Ihre Beratungen sind geheim. Ziel der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes ist insbesondere die Schaffung und Stärkung des öffentlichen Vertrauens in die sachgemäße und rechtskonforme Anwendung der nachrichtendienstlichen Mittel.

Plenarsaal

Seit Oktober 1993 tagt das Plenum im landtagseigenen Plenarsaal. Dieser wurde auf dem Gelände des ehemaligen Landesfinanzamtes an der Holländischen Straße (jetzt Bernhard-von-Lindenau-Platz) neu errichtet. Zuvor tagte der 1. Sächsische Landtag seit seiner Konstituierung nach der Wiedervereinigung am 27. Oktober 1990 im Festsaal der Dreikönigskirche in Dresden.

Plenum

Das Plenum ist die Vollversammlung des Landtags, also die Landtagssitzung (Plenarsitzung). Pro Jahr finden ca. 20 Plenarsitzungen statt. Das Plenum tagt grundsätzlich öffentlich. Nur mit einer Zweidrittel-Mehrheit aller anwesenden Abgeordneten kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. In den Plenarsitzungen werden Anträge und Gesetze beschlossen. Auf der Presse- und Besuchertribüne haben Journalisten und Gäste ihre Plätze. Die wesentliche (Vor-) Arbeit des Landtags wird jedoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit in den Arbeitskreisen der Fraktionen und den jeweiligen Fachausschüssen geleistet. Im Plenum präsentieren die Fraktionen ihre politische Sichtweise der Öffentlichkeit.

Präsidium

Das Präsidium ist das Steuerungsgremium für den Ablauf der Landtagsarbeit. Die 21 Mitglieder kommen eine Woche vor den Plenarsitzungen zusammen. Dem Präsidium gehören neben dem Präsidenten und seinen Stellvertretern die Fraktionsvorsitzenden und zwölf weitere Abgeordnete an. Diese werden entsprechend der Stärke der Fraktionen vom Landtag benannt. Das Präsidium unterstützt den Präsidenten bei der Führung der parlamentarischen Geschäfte, aber auch bei der Verwaltung des Landtags. Das Präsidium legt die Tagesordnungen der Plenarsitzungen fest. Dazu gehören auch Vereinbarungen über die Redezeit.

Pressespiegel

Bis 10 Uhr erhalten alle Abgeordneten einen elektronischen Pressespiegel, der die wichtigsten Zeitungsartikel des Tages enthält. Dafür werden täglich (Montag bis Freitag) mehrere sächsische und bundesweite Zeitungen und Zeitschriften ausgewertet.

Protokoll

Unter dem Begriff Protokoll verbirgt sich einerseits das von den Landtagsstenografen gefertigte Wortprotokoll der Plenarsitzungen, welches der Allgemeinheit zugänglich ist. Bevor es in gedruckter Form vorliegt, haben die Abgeordneten die Möglichkeit, ihren Redebeitrag noch einmal zu lesen und auf die inhaltlich richtige Wiedergabe zu prüfen. Ausschusssitzungen werden in der Regel in einem schriftlichen Verlaufsprotokoll festgehalten. Als Protokoll ist andererseits die Summe der zeremoniellen Regeln für zwischen- oder innerstaatliche Begegnungen und Veranstaltungen zu verstehen (Rangfolge, Sitzordnungen, Beflaggungsvorschriften, Ablauf von Staatsbesuchen und Feierstunden etc.). Im Landtag sorgt eine eigene Stabsstelle der Landtagsverwaltung für die Einhaltung dieser Regeln.

R

Redezeit

Jeder Fraktion steht in den Plenarsitzungen eine bestimmte Redezeit zu. Das Redezeitmodell wird zu Beginn der Legislaturperiode unter Berücksichtigung der Stärkeverhältnisse der Fraktionen vom Präsidium festgelegt. Überschreitet ein Redner die ihm zustehende Redezeit, wird ihm dies durch ein blinkendes Lämpchen im Rednerpult signalisiert. Beendet der Redner auch nach Aufforderung des Präsidenten seine Ausführungen nicht, so kann ihm das Mikrofon abgeschaltet werden.

Regierungsbank

Als Regierungsbank werden die beiden Sitzreihen im Plenarsaal bezeichnet, auf denen der Ministerpräsident und seine Staatsminister Platz nehmen. Dahinter sitzen in der zweiten Reihe ihre persönlichen Mitarbeiter.

Regierungserklärung

In einer Regierungserklärung erläutert der Ministerpräsident vor dem Parlament die Richtlinien der Politik oder nimmt zu einem aktuellen Thema Stellung. Sie dient der Information der Abgeordneten und der Öffentlichkeit. Staatsminister können Fachregierungserklärungen abgeben.

Regierungskontrolle

Unter Regierungskontrolle versteht man die Kontrolle des Handelns der Regierung durch den Landtag. Der Landtag und seine Ausschüsse können die Anwesenheit eines jeden Mitglieds der Staatsregierung verlangen. Die Staatsregierung ist verpflichtet, den Landtag über ihre Tätigkeit insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist.

Repräsentant

Ein Repräsentant vertritt eine große Gruppe von Menschen oder eine bestimmte politische Richtung in der Öffentlichkeit, so zum Beispiel der Abgeordnete als Vertreter seiner Wähler.

S

Sachliche Richtigstellung

Ähnlich wie die Persönliche Erklärung stellt die Sachliche Richtigstellung eine Möglichkeit dar, außerhalb der Tagesordnung eine Unterstellung oder ein fehlerhaftes Zitat in der Sache zu berichtigen.

Schriftführer

In den Sitzungen des Landtags bilden der amtierende Präsident und zwei Schriftführer den Sitzungsvorstand. Die Schriftführer unterstützen den amtierenden Präsidenten während seiner Sitzungsleitung, zum Beispiel bei der Feststellung der Abstimmungsergebnisse.

Sitzungsunterbrechung

Auf Verlangen von sechs Abgeordneten oder einer Fraktion gewährt der amtierende Präsident eine Unterbrechung der Plenarsitzung (Überlegungspause). Dies kann vor einer wichtigen Sachentscheidung oder einer Wahl erfolgen, wenn eine Fraktion ihr Abstimmverhalten überdenken möchte. Die Sitzungsunterbrechung kann bis zu 30 Minuten dauern. Ein vergleichbares Verfahren gilt in Ausschusssitzungen.

Staatskanzlei

Die Staatskanzlei ist der Amtssitz des Ministerpräsidenten. Die Beamten und Angestellten der Staatskanzlei unterstützen den Ministerpräsidenten bei der Ausübung seiner Amtsgeschäfte. Zum Geschäftsbereich der Staatskanzlei gehört auch die Koordination der Bundesangelegenheiten.

Staatsregierung

Die Staatsregierung setzt sich aus dem Ministerpräsidenten und den Staatsministern zusammen und ist die Spitze der vollziehenden Gewalt.

Staatssekretär

In einem Ministerium ist der Staatssekretär dem Staatsminister direkt untergeordnet und zugleich Amtschef für die Mitarbeiter des Hauses. Im Gegensatz zum Staatsminister ist er in der Regel kein Mitglied der Staatsregierung.

Ständehaus

An der Brühlschen Terrasse, unweit des heutigen Landtagsgebäudes, findet man das Ständehaus, den ehemaligen Sitz des Sächsischen Landtags. Erbaut wurde es 1900-1907 nach Plänen des Architekten Johann Paul Wallot. Noch heute hat dort der Landtagspräsident Repräsentationsräume. Im Übrigen wird das Ständehaus vom Sächsischen Oberlandesgericht und vom Landesamt für Denkmalpflege genutzt.

Ständiger Ausschuss

Ständige Ausschüsse sind jeweils für bestimmte Politikfelder im Sächsischen Landtag zuständig. „Ständig“ bedeutet, dass sie dauerhaft für die gesamte Wahlperiode bestehen und als Fachausschüsse der Vorbereitung von Beschlüssen dienen - während nicht ständige Ausschüsse (z.B. Untersuchungsausschuss, Wahlprüfungsausschuss) nur für einen bestimmten Zweck und eine durch die Erreichung des Zwecks bestimmte Zeitdauer gebildet werden.

Subsidiaritätsprinzip

Das unter anderem im deutschen Straf- oder Kirchenrecht, aber auch im föderalen Staatsaufbau geltende Subsidiaritätsprinzip meint, dass die größere Einheit keine Aufgaben übernehmen soll, die die jeweils kleinere Einheit zufriedenstellend erfüllen kann. Das unionsrechtliche Subsidiaritätsprinzip, welches als eines der Architekturprinzipien der Europäischen Union gilt, wird durch Art. 5 des EU-Vertrags verkörpert, insbesondere durch dessen Abs. 3: Nach dem Subsidiaritätsprinzip wird die Union in den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, nur tätig, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen weder auf zentraler noch auf regionaler oder lokaler Ebene ausreichend verwirklicht werden können, sondern vielmehr wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen auf Unionsebene besser zu verwirklichen sind.

Subsidiaritätsvereinbarung

Mit einer schriftlichen Vereinbarung vom 20. April 2011 einigten sich der Sächsische Landtag und die Sächsische Staatsregierung über Modalitäten der Beteiligung des Sächsischen Landtags an der (Subsidiaritäts-)Prüfung von Gesetzgebungsakten der Europäischen Union.

T

Tag der offenen Tür

Traditionell am 3. Oktober jedes Jahres findet nach dem Festakt zum Tag der Deutschen Einheit im Sächsischen Landtag ein Tag der offenen Tür statt. Das Landtagsgebäude steht dann für alle Besucher zur Besichtigung offen. Zudem wird die Arbeit der Fraktionen, des Ausländerbeauftragten, der Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und des Petitionsausschusses präsentiert und ein begleitendes Unterhaltungsprogramm geboten.

U

Überhangmandat

Abgeordnete, die in ihrem Wahlkreis bei der Wahl die meisten Stimmen erhielten, ziehen in den Landtag ein. Gewinnt eine Partei mehr Wahlkreise, als ihr nach dem Verhältnis der Zweitstimmen zustehen, entstehen Überhangmandate. Andere Parteien erhalten zusätzliche Ausgleichsmandate, um das Verhältnis der Sitze im Parlament zum Verhältnis der Zweitstimmen wieder in Einklang zu bringen.

Unabhängigkeit

Verfassungsbestimmungen und Gesetze sichern Unabhängigkeit und Entscheidungsfreiheit der Abgeordneten ab. Dazu gehört neben den Diäten der Schutz vor Kündigung und anderen Benachteiligungen ihrer privaten Arbeitsverhältnisse. Auch die Schutzrechte der Indemnität und Immunität des Abgeordneten tragen zu seiner Unabhängigkeit bei.

Untersuchungsausschuss

Nach der Verfassung des Freistaates Sachsen muss auf Antrag eines Fünftels der Abgeordneten ein Untersuchungsausschuss eingerichtet werden. Dieses wichtige Minderheitenrecht nutzt vor allem die Opposition, um eventuelle Missstände in Politik und Verwaltung oder ein mögliches Fehlverhalten von Politikern zu untersuchen.

V

Vereidigung

Nach der Wahl des Ministerpräsidenten und der Berufung der Staatsminister werden diese feierlich vereidigt. Alle Mitglieder der Staatsregierung leisten beim Amtsantritt vor dem Landtag einen Eid auf die Verfassung und zum Wohl des Volkes. Die Mitglieder des Landtags geben vor ihrem Eintritt in den Landtag eine Verpflichtungserklärung mit ähnlichem Inhalt ab.

Verfassung

Eine Verfassung ist die zumeist in einer Verfassungsurkunde niedergelegte Grundordnung eines Staates. Sie bestimmt seine Organisation und Struktur und regelt das Grundverhältnis zu seinen Bürgern. Die heutige Verfassung des Freistaates Sachsen wurde am 26. Mai 1992 nach zweijähriger Diskussion beschlossen. Die Verfassung kann geändert werden, wenn zwei Drittel der Abgeordneten zustimmen. Dies geschah bislang einmal, am 10. Juli 2013, als das Neuverschuldungsverbot in die Verfassung aufgenommen wurde.

Verfassungsgerichtshof Sachsen

Der Verfassungsgerichtshof mit Sitz in Leipzig entscheidet über die Auslegung der Sächsischen Verfassung. Er prüft beispielsweise Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit. Die Mitglieder des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes werden vom Sächsischen Landtag gewählt.

Verfassungsmedaille

Die Sächsische Verfassungsmedaille wurde anlässlich des fünften Jahrestages der Schlussabstimmung über die Verfassung des Freistaates Sachsen und zur Erinnerung an die friedliche Revolution vom Oktober 1989 gestiftet. Sie ist neben dem Sächsischen Verdienstorden die wichtigste staatliche Auszeichnung, die in Sachsen vergeben wird. Der Landtagspräsident verleiht diese an Frauen und Männer als Zeichen der Anerkennung und Würdigung besonderer Verdienste um die freiheitliche demokratische Entwicklung im Freistaat Sachsen. Die Auszeichnungsveranstaltung findet traditionell im Mai/Juni im Ständehaus statt.

Verhältniswahl

Die Verhältniswahl ist ein Wahlsystem, nach dem den teilnehmenden Parteien oder Wählergruppen Sitze in der Vertretungskörperschaft zugeteilt werden. Dies geschieht entsprechend des Verhältnisses zu der jeweils erreichten Stimmenanzahl.

Volksantrag

Der Volksantrag stellt einen wichtigen Akt direkter Demokratie dar. Bürger können über einen Volksantrag einen Gesetzentwurf in den Landtag einbringen. Dafür müssen sie 40 000 Unterschriften sammeln. Der Landtagspräsident prüft den Volksantrag. Dieser geht dann, wie andere Gesetzentwürfe auch, den parlamentarischen Weg im Landtag.

Volksbegehren

Wird der über einen Volksantrag eingebrachte Gesetzentwurf vom Landtag abgelehnt, können die Bürger über ein Volksbegehren einen Volksentscheid erzwingen. Dafür sind allerdings 450 000 Unterschriften nötig.

Volksentscheid

Nach Volksantrag und Volksbegehren ist dies die dritte Stufe der direkten Volksgesetzgebung. Sind 450 000 Unterschriften im Volksbegehren zusammengekommen, muss ein Volksentscheid durchgeführt werden. Stimmen mehr Bürger für den Gesetzentwurf als dagegen, tritt er als Gesetz in Kraft.

Volksgesetzgebung

Die Volksgesetzgebung ist ein dreistufiges Verfahren und ist unterteilt in Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid. Die Volksgesetzgebung ist ein wichtiger Bestandteil der direkten Demokratie, denn die Bürger können über diesen Weg Gesetzentwürfe in den Landtag einbringen bzw. selbst per Volksentscheid beschließen.

Volksvertretung

Die Volksvertretung ist die politische Repräsentation des Volkes. Im Parlament werden die politischen Interessen der Bürger vertreten. Dies geschieht durch die Abgeordneten, die das Volk alle fünf Jahre in den Landtag wählt.

W

Wählbarkeit

Als Landtagsabgeordnete wählbar sind in Sachsen alle Wahlberechtigten, die seit mindestens zwölf Monaten ihren Hauptwohnsitz im Freistaat haben.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt zur sächsischen Landtagswahl sind alle Bürger, die ihren Hauptwohnsitz in Sachsen und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Für die Bundestagswahlen muss der Wähler seinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben.

Wahlbeteiligung

Als Wahlbeteiligung wird der Anteil der wahlberechtigten Bevölkerung bezeichnet, der bei einer Wahl seine Stimme abgegeben hat. Die Wahlbeteiligung bei den Wahlen zum 7. Sächsischen Landtag 2019 betrug 66,5 Prozent.

Wahlen

Wahlen dienen der politischen Willensbildung und Entscheidungsfindung. Demokratische Wahlen müssen allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim sein.

Wahlkreis

Der Freistaat Sachsen ist in 60 Wahlkreise eingeteilt. Bei der Landtagswahl kann sich in jedem Wahlkreis je ein Kandidat einer Partei bewerben. Der Kandidat mit den meisten Direktstimmen im Wahlkreis geht als Abgeordneter mit einem Direktmandat in den Landtag und vertritt dort den Wahlkreis. Auf diese Weise wird die Hälfte aller Landtagsabgeordneten direkt gewählt.

Wahlverfahren

Die Abgeordneten werden nach einem Verfahren gewählt, das die Persönlichkeitswahl mit den Grundsätzen der Verhältniswahl verbindet. 60 Abgeordnete werden nach Wahlkreisvorschlägen in den Wahlkreisen, also durch Persönlichkeitswahl gewählt. Weitere 60 gelangen über die Landeslisten, also durch die Verhältniswahl in den Landtag. Jeder Wähler hat zwei Stimmen: eine Direktstimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten und eine Listenstimme für die Wahl einer Partei.

Z

Zeugnisverweigerungsrecht

Ebenso wie für Ärzte, Pfarrer oder Journalisten ist auch das Vertrauensverhältnis, das Abgeordnete zum einzelnen Bürger haben und welches Grundlage ihrer Arbeit sein kann, besonders geschützt. Abgeordnete müssen daher gegenüber den Strafverfolgungsbehörden nicht über alles Auskunft geben. Ihre Unterlagen bleiben vor Durchsuchung geschützt. Auch die Mitarbeiter der Abgeordneten sind bei ihrer Arbeit durch das Zeugnisverweigerungsrecht geschützt.

Zweitstimme

Bei den Landtagswahlen hat jeder stimmberechtigte Bürger in Sachsen zwei Stimmen. Mit der Zweitstimme entscheiden sich die Wähler für eine Partei (Listenstimme). Vor den Landtagswahlen erstellt jede Partei eine Landesliste. Diese legt die Reihenfolge der Kandidaten fest. Ein vorderer Platz auf dieser Liste vergrößert die Wahrscheinlichkeit, als Listenkandidat in den Landtag einzuziehen.

Zwischenfrage

Während der Debatte in der Plenarsitzung darf ein Abgeordneter mit Erlaubnis des Präsidenten sowie des aktuellen Redners diesem eine Zwischenfrage stellen. Dies ist oft ein beliebtes Mittel, den Redner zu irritieren und zugleich den eigenen Standpunkt geschickt in eine Frage zu verpacken.