Katja Meier, BÜNDNISGRÜNE

Porträt Meier, Katja

Katja Meier

geboren
1979 in Zwickau
Wohnort
01097 Dresden
Beruf
Politikwissenschaftlerin
Familien­stand
ledig
Konfession
konfessionslos


- 1998 Abitur
- 1998 bis 2004 Studium der Politikwissenschaft, Neuere und Neueste Geschichte sowie Soziologie in Jena, Tartu (Estland) und Münster, Abschluss Magister Artium
- 2005 bis 2010 Vorstandsreferentin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen
- 2010 bis 2014 Referentin der Geschäftsführung, Grundsatzreferentin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag
- 2014 bis September 2015 Parlamentarische Beraterin für Grundsatzfragen, Bund-Länder-Koordination und Geschlechterpolitik der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag


- seit 2005 Mitglied bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- 2006 bis 2010 Sprecherin des Kreisverbandes Wiesbaden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- seit 2008 Delegierte im Bundesfrauenrat von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (zunächst Hessen, dann Sachsen)
- 2012 bis 2014 Mitglied im Parteirat von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen
- seit 2013 Delegierte für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen im Sächsischen Landesfrauenrat
- seit 2015 Präsidiumsmitglied im Bundesfrauenrat von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- 2015 bis 2019 Ortsbeirätin/Stadtbezirksbeirätin in Dresden/Neustadt
- 2017 bis 2020 Beisitzerin im Landesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen
- seit 12/2019 Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

September 2015 bis Januar 2020 Mitglied des Landtags
Mandatsniederlegung am 09.01.2020, Nachfolgerin: Ines Kummer

I. 2. Ortsbeirat Dresden-Neustadt (seit 2015, ehrenamtlich)

Die Veröffentlichungspflicht von Tätigkeiten neben dem Mandat, Spenden und sonstigen Angaben richtet sich nach §§ 4a bis 4e Sächsisches Abgeordnetengesetz

Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet damit nicht das zu versteuernde Einkommen. Zugrunde gelegt werden bei Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit die Bruttobezüge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen. Bei gewerblich tätigen Selbständigen, Freiberuflern und anderen Selbständigen entsprechen die Einkünfte dem Nettoumsatz (Einnahmen oder Ertrag abzüglich Umsatzsteuer) vor Berücksichtigung von betrieblichen Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmitteln, Zinsen, Steuern und Abgaben. Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden als Einkünfte die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht. Werden innerhalb eines Kalenderjahres mehrere Einkünfte zu einer Tätigkeit angezeigt, wird die Jahressumme gebildet und die Einkommensstufe mit der Jahreszahl veröffentlicht.

Einkünfte werden zur Veröffentlichung ihrer Höhe nach wie folgt einer der zehn folgenden Stufen (jeweils in €) zugeordnet:

Stufe 
11.000 bis 2.500
2über 2.500 bis 6.000
3über 6.000 bis 12.700
4über 12.700 bis 25.000
5über 25.000 bis 42.000
6über 42.000 bis 63.000
7über 63.000 bis 84.000
8über 84.000 bis 126.000
9über 126.000 bis 210.000
10über 210.000