- 1988 und 1993 Leiterin für Finanzen im Kreiskrankenhaus Annaberg, anschließend Kämmerin der Stadt Annaberg-Buchholz
- 2001 bis 2014 Oberbürgermeisterin der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz
- 2014 bis 2019 Sächsische Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz
- seit 12/2019 Sächsische Staatsministerin für Kultur und Tourismus beim Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
- stellvertretende Landesvorsitzende der CDU Sachsen
- Ko-Vorsitzende des Bundesfachausschusses "Soziale Sicherung und Arbeitswelt"
seit Oktober 2019 Mitglied des Sächsischen Landtags
Zum Zeitpunkt des Erwerbs und während der Zeit der Mitgliedschaft im Landtag ausgeübte berufliche Tätigkeiten:
Unselbständige Tätigkeiten:
Staatsministerin für Kultur und Tourismus (seit 20.12.2019, monatlich Stufe 4)
Die Veröffentlichungspflicht von Tätigkeiten neben dem Mandat, Spenden und sonstigen Angaben richtet sich nach §§ 4a bis 4e Sächsisches Abgeordnetengesetz
Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet damit nicht das zu versteuernde Einkommen. Zugrunde gelegt werden bei Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit die Bruttobezüge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen. Bei gewerblich tätigen Selbständigen, Freiberuflern und anderen Selbständigen entsprechen die Einkünfte dem Nettoumsatz (Einnahmen oder Ertrag abzüglich Umsatzsteuer) vor Berücksichtigung von betrieblichen Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmitteln, Zinsen, Steuern und Abgaben. Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden als Einkünfte die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht. Werden innerhalb eines Kalenderjahres mehrere Einkünfte zu einer Tätigkeit angezeigt, wird die Jahressumme gebildet und die Einkommensstufe mit der Jahreszahl veröffentlicht.
Einkünfte werden zur Veröffentlichung ihrer Höhe nach wie folgt einer der zehn folgenden Stufen (jeweils in €) zugeordnet:
Stufe | |
---|---|
1 | 1.000 bis 2.500 |
2 | über 2.500 bis 6.000 |
3 | über 6.000 bis 12.700 |
4 | über 12.700 bis 25.000 |
5 | über 25.000 bis 42.000 |
6 | über 42.000 bis 63.000 |
7 | über 63.000 bis 84.000 |
8 | über 84.000 bis 126.000 |
9 | über 126.000 bis 210.000 |
10 | über 210.000 |
Mitglied des Sächsischen Landtags
Barbara Klepsch
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
0351/493-5530
0351 4 93-59 00