Jens Hentschel-Thöricht, BSW

Porträt Hentschel-Thöricht, Jens

Jens Hentschel-Thöricht

BSW Listenmandat
geboren
1978 in Zittau
Beruf
Bankkaufmann
Familien­stand
verheiratet
Kinder
3
Konfession
evangelisch


- 1996 Abitur
- 1996 bis 1997 Zivildienst in einem Seniorenheim
- 1997 bis 1999 Ausbildung zum Bankkaufmann
- 1999 bis 2007 Angestellter einer Bank
- 2007 bis 2020 Mitarbeiter von Bundestags- und Landtagsabgeordneten
- 2020 bis 2024 Angestellter in einer Stadtverwaltung


- seit 2008 Mitglied des Kreistages Görlitz
- seit 2010 ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht Bautzen

seit Oktober 2024 Mitglied des Sächsischen Landtags

- Mitglied 1. Untersuchungsausschuss ("Untersuchung der Krisenpolitik der Staatsregierung im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 und COVID-19")
- Mitglied Ausschuss für Inneres, Kommunales und Sport

Zum Zeitpunkt des Erwerbs und während der Zeit der Mitgliedschaft im Landtag ausgeübte berufliche Tätigkeiten:

Unselbständige Tätigkeiten:

Stadtverwaltung Seifhennersdorf, Angestelllter (ab 01.01.2025 ruhende Tätigkeit)

Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, sonstigen Organs oder Beirats einer Gesellschaft, Genossenschaft, eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens, eines wirtschaftlich tätigen gemeinnützigen Vereins oder einer Körperschaft, Stiftung oder Anstalt des öffentlichen Rechts:

Kreisrat im Landkreis Görlitz
Mitglied des Aufsichtsrats der Zittauer Bildungsgesellschaft gGmbH (ehrenamtlich)

Die Veröffentlichungspflicht von Tätigkeiten neben dem Mandat, Spenden und sonstigen Angaben richtet sich nach §§ 4a bis 4e Sächsisches Abgeordnetengesetz

Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet damit nicht das zu versteuernde Einkommen. Zugrunde gelegt werden bei Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit die Bruttobezüge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen. Bei gewerblich tätigen Selbständigen, Freiberuflern und anderen Selbständigen entsprechen die Einkünfte dem Nettoumsatz (Einnahmen oder Ertrag abzüglich Umsatzsteuer) vor Berücksichtigung von betrieblichen Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmitteln, Zinsen, Steuern und Abgaben. Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden als Einkünfte die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht. Werden innerhalb eines Kalenderjahres mehrere Einkünfte zu einer Tätigkeit angezeigt, wird die Jahressumme gebildet und die Einkommensstufe mit der Jahreszahl veröffentlicht.

Einkünfte werden zur Veröffentlichung ihrer Höhe nach wie folgt einer der zehn folgenden Stufen (jeweils in €) zugeordnet:

Stufe 
11.000 bis 2.500
2über 2.500 bis 6.000
3über 6.000 bis 12.700
4über 12.700 bis 25.000
5über 25.000 bis 42.000
6über 42.000 bis 63.000
7über 63.000 bis 84.000
8über 84.000 bis 126.000
9über 126.000 bis 210.000
10über 210.000

Mitglied des Sächsischen Landtags
Jens Hentschel-Thöricht
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden

Telefonnummer 0351 4 93-50
Fax 0351 4 93-59 00

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