Petra Köpping, SPD

Porträt Köpping, Petra

Petra Köpping

geboren
1958 in Nordhausen
Wohnort
04668 Grimma, OT Höfgen
Beruf
Diplom-Staatswissenschaftlerin
Familien­stand
verheiratet
Kinder
3


- Abitur
- Hochschule
- Diplom-Staatswissenschaftlerin
- 1989/90 Bürgermeisterin in Großpösna
- 1990 bis 1994 Außendienst bei der DAK
- 1994 bis 2001 Bürgermeisterin in Großpösna
- 2001 bis 2008 Landrätin
- 2008 bis 2009 Beraterin SAB


- ab 2003 Mitglied der SPD
- Mitglied im Kreistag Landkreis Leipzig
- 2014 bis 2019 Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration
- seit 12/2019 Sächsische Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

September 2009 bis Januar 2020 Mitglied des Landtags
Mandatsniederlegung am 08.01.2020, Nachfolgerin: Simone Lang

I. 1. a.) Staatsministerin für Gleichstellung und Integration (seit 13.11.2014, monatlich Stufe 3)

I. 2. Kreisrätin im Landkreis Leipzig (ehrenamtlich)

Die Veröffentlichungspflicht von Tätigkeiten neben dem Mandat, Spenden und sonstigen Angaben richtet sich nach §§ 4a bis 4e Sächsisches Abgeordnetengesetz

Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet damit nicht das zu versteuernde Einkommen. Zugrunde gelegt werden bei Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit die Bruttobezüge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen. Bei gewerblich tätigen Selbständigen, Freiberuflern und anderen Selbständigen entsprechen die Einkünfte dem Nettoumsatz (Einnahmen oder Ertrag abzüglich Umsatzsteuer) vor Berücksichtigung von betrieblichen Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmitteln, Zinsen, Steuern und Abgaben. Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden als Einkünfte die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht. Werden innerhalb eines Kalenderjahres mehrere Einkünfte zu einer Tätigkeit angezeigt, wird die Jahressumme gebildet und die Einkommensstufe mit der Jahreszahl veröffentlicht.

Einkünfte werden zur Veröffentlichung ihrer Höhe nach wie folgt einer der zehn folgenden Stufen (jeweils in €) zugeordnet:

Stufe 
11.000 bis 2.500
2über 2.500 bis 6.000
3über 6.000 bis 12.700
4über 12.700 bis 25.000
5über 25.000 bis 42.000
6über 42.000 bis 63.000
7über 63.000 bis 84.000
8über 84.000 bis 126.000
9über 126.000 bis 210.000
10über 210.000