- Abitur
- Hochschule
- Dipl. Staats- und Rechtswissenschaften
- 1989/90 Bürgermeisterin in Großpösna
- 1990 bis 1994 Außendienst bei der DAK
- 1994 bis 2001 Bürgermeisterin in Großpösna
- 2001 bis 2008 Landrätin
- 2008 bis 2009 Beraterin SAB
- seit 2003 Mitglied der SPD
- 2014 bis 2019 Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration
- 2014 bis 2021 Kreisrätin im Kreistag des Landkreises Leipzig
- 2019 bis 2024 Sächsische Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
- seit 12/2024 Sächsische Staatsministerin für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
- seit 12/ 2024 stellv. Ministerpräsidentin
September 2009 bis Januar 2020 sowie seit Oktober 2024 Mitglied des Sächsischen Landtags
Zum Zeitpunkt des Erwerbs und während der Zeit der Mitgliedschaft im Landtag ausgeübte berufliche Tätigkeiten:
Unselbständige Tätigkeiten:
Stellvertretende Ministerpräsidentin und Staatsministerin für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (monatlich Stufe 4)
Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, sonstigen Organs oder Beirats einer Gesellschaft, Genossenschaft, eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens, eines wirtschaftlich tätigen gemeinnützigen Vereins oder einer Körperschaft, Stiftung oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
Mitglied des Aufsichtsrats des Universitätsklinikums Leipzig (ehrenamtlich)
Vorsitzende des Stiftungsrats der Stiftung Sächsische Behindertenhilfe „Otto Perl“ (ehrenamtlich)
Vorsitzende des Stiftungsrats der Stiftung „Hilfe für Familie, Mutter, Kind“ (ehrenamtlich)
Die Veröffentlichungspflicht von Tätigkeiten neben dem Mandat, Spenden und sonstigen Angaben richtet sich nach §§ 4a bis 4e Sächsisches Abgeordnetengesetz
Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet damit nicht das zu versteuernde Einkommen. Zugrunde gelegt werden bei Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit die Bruttobezüge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen. Bei gewerblich tätigen Selbständigen, Freiberuflern und anderen Selbständigen entsprechen die Einkünfte dem Nettoumsatz (Einnahmen oder Ertrag abzüglich Umsatzsteuer) vor Berücksichtigung von betrieblichen Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmitteln, Zinsen, Steuern und Abgaben. Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden als Einkünfte die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht. Werden innerhalb eines Kalenderjahres mehrere Einkünfte zu einer Tätigkeit angezeigt, wird die Jahressumme gebildet und die Einkommensstufe mit der Jahreszahl veröffentlicht.
Einkünfte werden zur Veröffentlichung ihrer Höhe nach wie folgt einer der zehn folgenden Stufen (jeweils in €) zugeordnet:
Stufe | |
---|---|
1 | 1.000 bis 2.500 |
2 | über 2.500 bis 6.000 |
3 | über 6.000 bis 12.700 |
4 | über 12.700 bis 25.000 |
5 | über 25.000 bis 42.000 |
6 | über 42.000 bis 63.000 |
7 | über 63.000 bis 84.000 |
8 | über 84.000 bis 126.000 |
9 | über 126.000 bis 210.000 |
10 | über 210.000 |
Mitglied des Sächsischen Landtags
Petra Köpping
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
0351/493-5736
0351 4 93-59 00