- 1967 bis 1977 Allgemeinbildende polytechnische Oberschule
- 1977 bis 1980 Berufsausbildung mit Abitur zur Anlagentechnikerin bei Klinker- und Ziegelwerken Ückermünde
- 1980 bis 1984 Studium Baustofftechnologie
- 1984 bis 1990 Baustoffingenieurin Ziegelwerke Karl-Marx-Stadt
- 1991 Verwaltung Landratsamt Neustadt an der Waldnaab
- 1992 bis 2018 DGB Sachsen Gewerkschaftssekretärin
- 2004 Nachrückerin im Sächsischen Landtag
- 2005 bis 2021 Mitglied des Bundestages
- seit 01/2024 Mitglied im Bundesvorstand des BSW
- seit 02/2024 Landesvorsitzende BSW Sachsen
- bis 03/2024 ehrenamtliche Vorsitzende des DGB-Kreisverbandes Zwickau
- Mitglied des Kreistages Landkreis Zwickau
- Mitglied des Stadtrates Werdau
2004 und seit Oktober 2024 Mitglied des Sächsischen Landtags
Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, sonstigen Organs oder Beirats einer Gesellschaft, Genossenschaft, eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens, eines wirtschaftlich tätigen gemeinnützigen Vereins oder einer Körperschaft, Stiftung oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
Stellv. Mitglied im Verwaltungsrat der ikkclassic (ehrenamtlich)
Mitglied im Widerspruchsausschuss der Deutschen Rentenversicherung (ehrenamtlich)
Die Veröffentlichungspflicht von Tätigkeiten neben dem Mandat, Spenden und sonstigen Angaben richtet sich nach §§ 4a bis 4e Sächsisches Abgeordnetengesetz
Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet damit nicht das zu versteuernde Einkommen. Zugrunde gelegt werden bei Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit die Bruttobezüge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen. Bei gewerblich tätigen Selbständigen, Freiberuflern und anderen Selbständigen entsprechen die Einkünfte dem Nettoumsatz (Einnahmen oder Ertrag abzüglich Umsatzsteuer) vor Berücksichtigung von betrieblichen Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmitteln, Zinsen, Steuern und Abgaben. Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden als Einkünfte die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht. Werden innerhalb eines Kalenderjahres mehrere Einkünfte zu einer Tätigkeit angezeigt, wird die Jahressumme gebildet und die Einkommensstufe mit der Jahreszahl veröffentlicht.
Einkünfte werden zur Veröffentlichung ihrer Höhe nach wie folgt einer der zehn folgenden Stufen (jeweils in €) zugeordnet:
Stufe | |
---|---|
1 | 1.000 bis 2.500 |
2 | über 2.500 bis 6.000 |
3 | über 6.000 bis 12.700 |
4 | über 12.700 bis 25.000 |
5 | über 25.000 bis 42.000 |
6 | über 42.000 bis 63.000 |
7 | über 63.000 bis 84.000 |
8 | über 84.000 bis 126.000 |
9 | über 126.000 bis 210.000 |
10 | über 210.000 |
Mitglied des Sächsischen Landtags
Sabine Zimmermann
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
0351 4 93-50
0351 4 93-59 00