Kerstin Nicolaus, CDU

Porträt Nicolaus, Kerstin

Kerstin Nicolaus

CDU Direktmandat Wahlkreis 4 (Zwickau 1)
geboren
1961 in Kirchberg
Wohnort
08107 Hartmannsdorf
Beruf
Damenmaßschneidermeisterin
Familien­stand
verheiratet
Kinder
4
Konfession
evangelisch-lutherisch


- 1977 bis 1979 Ausbildung zur Damenmaßschneiderin
- 1982 bis 1985 Ausbildung zur Damenmaßschneidermeisterin


- 1989 Eintritt in die CDU
- seit 1991 CDU-Ortsverbandsvorsitzende Kirchberg-Rödelbachtal
- seit 1993 Mitglied des Kreisvorstands des CDU-Kreisverbands Zwickau-Werdau
- 1990 bis 1994 hauptamtliche Bürgermeisterin in Hartmannsdorf
- 1994 bis 2021 ehrenamtliche Bürgermeisterin in Hartmannsdorf
- seit 1999 Mitglied im Kreistag Zwickauer Land
- Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr Hartmannsdorf
- Mitglied des DRK Hartmannsdorf
- Vorstand ADU Selbsthilfe e. V. Suchtberatung Zwickau
- Vorstand Lebenshilfe Westsachsen e. V.

seit Oktober 1994 Mitglied des Sächsischen Landtags

- stellvertretende Vorsitzende Ausschuss für Inneres, Kommunales und Sport
- stellvertretende Vorsitzende Enquete-Kommission "Kommunalhaushalte"
- Mitglied Ausschuss für Geschäftsordnung und Immunitätsangelegenheiten

Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, sonstigen Organs oder Beirats einer Gesellschaft, Genossenschaft, eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens, eines wirtschaftlich tätigen gemeinnützigen Vereins oder einer Körperschaft, Stiftung oder Anstalt des öffentlichen Rechts:

Kreisrätin im Landkreis Zwickau (ehrenamtlich)
Vorstandsmitglied der ADU Selbsthilfe e. V. Zwickau (ehrenamtlich)
Vorstandsmitglied der Lebenshilfe Westsachsen e. V. (ehrenamtlich)

Die Veröffentlichungspflicht von Tätigkeiten neben dem Mandat, Spenden und sonstigen Angaben richtet sich nach §§ 4a bis 4e Sächsisches Abgeordnetengesetz

Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet damit nicht das zu versteuernde Einkommen. Zugrunde gelegt werden bei Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit die Bruttobezüge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen. Bei gewerblich tätigen Selbständigen, Freiberuflern und anderen Selbständigen entsprechen die Einkünfte dem Nettoumsatz (Einnahmen oder Ertrag abzüglich Umsatzsteuer) vor Berücksichtigung von betrieblichen Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmitteln, Zinsen, Steuern und Abgaben. Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden als Einkünfte die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht. Werden innerhalb eines Kalenderjahres mehrere Einkünfte zu einer Tätigkeit angezeigt, wird die Jahressumme gebildet und die Einkommensstufe mit der Jahreszahl veröffentlicht.

Einkünfte werden zur Veröffentlichung ihrer Höhe nach wie folgt einer der zehn folgenden Stufen (jeweils in €) zugeordnet:

Stufe 
11.000 bis 2.500
2über 2.500 bis 6.000
3über 6.000 bis 12.700
4über 12.700 bis 25.000
5über 25.000 bis 42.000
6über 42.000 bis 63.000
7über 63.000 bis 84.000
8über 84.000 bis 126.000
9über 126.000 bis 210.000
10über 210.000

Mitglied des Sächsischen Landtags
Kerstin Nicolaus
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden

Telefonnummer 0351/493-5551
Fax 0351 4 93-59 00

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