Romy Penz, AfD

Porträt Penz, Romy

Romy Penz

AfD Direktmandat Wahlkreis 18 (Mittelsachsen 2)
geboren
1970 in Frankenberg
Wohnort
09557 Flöha
Beruf
Malermeisterin/Restauratorin
Familien­stand
verheiratet
Kind
1
Konfession
konfessionslos


- 1987 bis 1988 Abitur
- 1988 bis 1989 FA für Postverkehr
- 1990 bis 2017 Niederlassungsleiterin/Prokuristin
- 1996 Qualifizierung zur Malermeisterin
- 2006 Qualifizierung zur Restauratorin
- 2007 Qualifizierung zur Gebäudeenergieberaterin
- ab 2017 Geschäftsführerin


- seit 2013 Mitglied der AfD
- seit 2014 Fraktionsvorsitzende AfD-Fraktion Stadtrat Flöha
- seit 2014 Mitglied im Kreistag Mittelsachsen
- seit 2018 Mitglied im Vorstand AfD Kreisverband Mittelsaches

seit Oktober 2019 Mitglied des Sächsischen Landtags

Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, sonstigen Organs oder Beirats einer Gesellschaft, Genossenschaft, eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens, eines wirtschaftlich tätigen gemeinnützigen Vereins oder einer Körperschaft, Stiftung oder Anstalt des öffentlichen Rechts:

Stadträtin in Flöha (ehrenamtlich)
Kreisrätin im Landkreis Mittelsachsen (ehrenamtlich)
Mitglied des Aufsichtsrats der Wohnungsverwaltungs- und baugesellschaft m. b. H. Flöha (ehrenamtlich)


Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften, wenn dadurch ein wesentlicher wirtschaftlicher Einfluss auf ein Unternehmen begründet wird:

Leon GmbH
Leon-Restaurierung Flöha GmbH & Co. KG

Die Veröffentlichungspflicht von Tätigkeiten neben dem Mandat, Spenden und sonstigen Angaben richtet sich nach §§ 4a bis 4e Sächsisches Abgeordnetengesetz

Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet damit nicht das zu versteuernde Einkommen. Zugrunde gelegt werden bei Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit die Bruttobezüge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen. Bei gewerblich tätigen Selbständigen, Freiberuflern und anderen Selbständigen entsprechen die Einkünfte dem Nettoumsatz (Einnahmen oder Ertrag abzüglich Umsatzsteuer) vor Berücksichtigung von betrieblichen Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmitteln, Zinsen, Steuern und Abgaben. Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden als Einkünfte die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht. Werden innerhalb eines Kalenderjahres mehrere Einkünfte zu einer Tätigkeit angezeigt, wird die Jahressumme gebildet und die Einkommensstufe mit der Jahreszahl veröffentlicht.

Einkünfte werden zur Veröffentlichung ihrer Höhe nach wie folgt einer der zehn folgenden Stufen (jeweils in €) zugeordnet:

Stufe 
11.000 bis 2.500
2über 2.500 bis 6.000
3über 6.000 bis 12.700
4über 12.700 bis 25.000
5über 25.000 bis 42.000
6über 42.000 bis 63.000
7über 63.000 bis 84.000
8über 84.000 bis 126.000
9über 126.000 bis 210.000
10über 210.000

Mitglied des Sächsischen Landtags
Romy Penz
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden

Telefonnummer 0351/493-4265
Fax 0351 4 93-59 00

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