- 1978 bis 1987 Humanistisches Heinrich von Gagern Gymnasium
- 1987 bis 1993 Jurastudium in Bonn und Mainz
- 1993 Erstes Staatsexamen
- 1994 bis 1995 Referendariat in Berlin und Dresden
- 1995 Zweites Staatsexamen
- 1996 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in Dresden
- seit April 1996 selbstständiger Rechtsanwalt in Dresden
- 1997 Gründung der Kanzlei Modschiedler & Möller
- seit 2003 Sozietät Modschiedler Rechtsanwälte in Dresden.
- 1985 Eintritt in CDU und Junge Union
- Vorsitzender des CDU-Ortsverbands Blasewitz/Striesen
- Vorsitzender Arbeitskreis Europa der CDU Dresden
- 2004 bis 2009 Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden
- Kuratoriumsmitglied im Dresdner Kinderhilfe e. V.
- Beirat im Christlichen Verein Junger Menschen Dresden (CVJM)
- Mitglied im Freundeskreis Dresdner Synagoge e. V.
- Mitglied im Weißen Ring Sachsen e. V.
- 2009 bis 2014 Vorsitzender des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses im Landtag
- seit 2014 Vorsitzender des Arbeitskreises Verfassung und Recht und Rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag
seit September 2009 Mitglied des Landtags
Zum Zeitpunkt des Erwerbs und während der Zeit der Mitgliedschaft im Landtag ausgeübte berufliche Tätigkeiten:
Selbständige freiberufliche oder sonstige Tätigkeiten:
Modschiedler Rechtsanwälte in Dresden GbR, Rechtsanwalt, 2019 Stufe 4 (Gewinn)
Mandant 1 (Privatperson) 2019, 2020
Mandant 2 (Privatperson) 2019
Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften, wenn dadurch ein wesentlicher wirtschaftlicher Einfluss auf ein Unternehmen begründet wird:
Modschiedler Rechtsanwälte in Dresden GbR
Die Veröffentlichungspflicht von Tätigkeiten neben dem Mandat, Spenden und sonstigen Angaben richtet sich nach §§ 4a bis 4e Sächsisches Abgeordnetengesetz
Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet damit nicht das zu versteuernde Einkommen. Zugrunde gelegt werden bei Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit die Bruttobezüge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen. Bei gewerblich tätigen Selbständigen, Freiberuflern und anderen Selbständigen entsprechen die Einkünfte dem Nettoumsatz (Einnahmen oder Ertrag abzüglich Umsatzsteuer) vor Berücksichtigung von betrieblichen Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmitteln, Zinsen, Steuern und Abgaben. Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden als Einkünfte die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht. Werden innerhalb eines Kalenderjahres mehrere Einkünfte zu einer Tätigkeit angezeigt, wird die Jahressumme gebildet und die Einkommensstufe mit der Jahreszahl veröffentlicht.
Einkünfte werden zur Veröffentlichung ihrer Höhe nach wie folgt einer der zehn folgenden Stufen (jeweils in €) zugeordnet:
Stufe | |
---|---|
1 | 1.000 bis 2.500 |
2 | über 2.500 bis 6.000 |
3 | über 6.000 bis 12.700 |
4 | über 12.700 bis 25.000 |
5 | über 25.000 bis 42.000 |
6 | über 42.000 bis 63.000 |
7 | über 63.000 bis 84.000 |
8 | über 84.000 bis 126.000 |
9 | über 126.000 bis 210.000 |
10 | über 210.000 |
Mitglied des Sächsischen Landtags
Martin Modschiedler
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
0351/493-5525
0351 4 93-59 00