Kay Ritter, CDU

Porträt Ritter, Kay

Kay Ritter

CDU Direktmandat Wahlkreis 26 (Leipzig Land 4)
geboren
1971 in Wurzen
Wohnort
04808 Wurzen
Beruf
Betriebswirt
Familien­stand
verheiratet
Kinder
2


- 1988 Abschluss 10. Klasse
- 1988 bis 1990 Ausbildung zum Facharbeiter für Werkzeugmaschinen
- 1993 bis 1995 Ausbildung zum Gas-Wasserinstallateur
- 2000 bis 2019 Büroleiter in Wahlkreisbüros von CDU-Abgeordneten des Sächsischen Landtags


- seit 2004 Mitglied der CDU
- seit 2009 Mitglied im Kreisvorstand CDU Landkreis Leipzig
- seit 2014 Stadtrat in Wurzen
- 2016 bis 2019 Mitglied des Kreistages Landkreis Leipzig
- seit 2017 stellv. Kreisvorsitzender CDU Landkreis Leipzig
- seit 2018 Vorsitzender CDU-Stadtverband Wurzen
- seit 2019 Fraktionsvorsitzender der CDU-Stadtratsfraktion im Wurzener Stadtrat

seit Oktober 2019 Mitglied des Landtags

- Mitglied Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
- Mitglied Ausschuss für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
- Mitglied Ausschuss für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Zum Zeitpunkt des Erwerbs und während der Zeit der Mitgliedschaft im Landtag ausgeübte berufliche Tätigkeiten:

Selbständige freiberufliche oder sonstige Tätigkeiten:

KRI-Design, Werbung, Inhaber (ruhend)


Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, sonstigen Organs oder Beirats einer Gesellschaft, Genossenschaft, eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens, eines wirtschaftlich tätigen gemeinnützigen Vereins oder einer Körperschaft, Stiftung oder Anstalt des öffentlichen Rechts:

Stadtrat in Wurzen (ehrenamtlich)

Die Veröffentlichungspflicht von Tätigkeiten neben dem Mandat, Spenden und sonstigen Angaben richtet sich nach §§ 4a bis 4e Sächsisches Abgeordnetengesetz

Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet damit nicht das zu versteuernde Einkommen. Zugrunde gelegt werden bei Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit die Bruttobezüge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen. Bei gewerblich tätigen Selbständigen, Freiberuflern und anderen Selbständigen entsprechen die Einkünfte dem Nettoumsatz (Einnahmen oder Ertrag abzüglich Umsatzsteuer) vor Berücksichtigung von betrieblichen Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmitteln, Zinsen, Steuern und Abgaben. Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden als Einkünfte die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht. Werden innerhalb eines Kalenderjahres mehrere Einkünfte zu einer Tätigkeit angezeigt, wird die Jahressumme gebildet und die Einkommensstufe mit der Jahreszahl veröffentlicht.

Einkünfte werden zur Veröffentlichung ihrer Höhe nach wie folgt einer der zehn folgenden Stufen (jeweils in €) zugeordnet:

Stufe 
11.000 bis 2.500
2über 2.500 bis 6.000
3über 6.000 bis 12.700
4über 12.700 bis 25.000
5über 25.000 bis 42.000
6über 42.000 bis 63.000
7über 63.000 bis 84.000
8über 84.000 bis 126.000
9über 126.000 bis 210.000
10über 210.000

Mitglied des Sächsischen Landtags
Kay Ritter
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden

Telefonnummer 0351/493-50
Fax 0351 4 93-59 00

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