Haushalts- und Finanzausschuss

Der Ausschuss behält die Kontrolle über den Haushaltsvollzug und damit den Überblick über die gesamte Regierungspolitik. Er berät federführend den Landeshaushalt, der alle zwei Jahre vom Parlament verabschiedet wird. Dort werden die Einnahmen und Ausgaben für alle Politikbereiche festgelegt. Seine Verabschiedung ist eine der wichtigsten Aufgaben des Landtags. Darüber hinaus befasst sich der Ausschuss u. a. mit der Rolle staatlicher Unternehmensbeteiligungen, der sächsischen Steuerverwaltung, dem Besoldungs- und Sparkassenrecht sowie den Rahmenbedingungen für die Kommunalfinanzen. Beratende Unterstützung erhält der Ausschuss vom Sächsischen Rechnungshof, der als unabhängige Kontrollinstitution die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Freistaates Sachsen sowie überörtlich im kommunalen Bereich prüft.

19 Mitglieder

Vorsitz

Porträt Mikwauschk, Aloysius

Mikwauschk, Aloysius (MdL), CDU

Stellvertretender Vorsitzender