Das Gebäude des Landtag Neubaus im Vordergrund, im Hintergrund der Altbau.

Wahltermine

Wahl und Konstituierung - Termine

Die Verfassung des Freistaates Sachsen, das Sächsische Wahlgesetz und die Landeswahlordnung bestimmen die Fristen und Termine zur Landtagswahl. Wir erläutern im Folgenden einige davon, ohne auf jede Ausnahme einzugehen und umreißen anschließend kurz, was nach der Wahl im Sächsischen Landtag passiert. Nähere Informationen sind der Website des Landeswahlleiters zu entnehmen.

Termine für Wahlberechtigte

Wahlberechtigt mit Vollendung des 18. Lebensjahres – 1. September 2024
sind alle, die spätestens am Wahltag ihren 18. Geburtstag haben

Stichtag für die Meldung von Wahlberechtigten am Wohnort - 1. Juni 2024
spätester Zeitpunkt, seit dem der Wahlberechtigte seine Hauptwohnung im Freistaat Sachsen haben muss

Stichtag für den Eintrag ins Wählerverzeichnis - 21. Juli 2024
Eintrag aller Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis von Amts wegen, die an diesem Tag bei der Meldebehörde gemeldet waren

letzter Tag für die Wahlbenachrichtigung- 11. August 2024
Die Benachrichtigung der Wahlberechtigten enthält die Mitteilung über den Eintrag in das Wählerverzeichnis, Hinweise zum Wahltag (Wahlraum, Wahlzeit) und die Unterrichtung über die Möglichkeit der Beantragung eines Wahlscheins für die Briefwahl.

letzter Tag für die Beantragung von Wahlscheinen - 30. August 2024
Wahlscheine können bis 16:00 Uhr beantragt werden, in besonderen Ausnahmefällen noch bis zum Wahltag 15:00 Uhr

letzter Termin für Ersatzwahlscheine - 31. August 2024
Erteilung eines neuen Wahlscheins bis 12:00 Uhr, wenn der beantragte Wahlschein nicht zuging, was glaubhaft versichert werden muss, denn verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt

Wahltag – Sonntag, 1. September 2024
Wahl zum 8. Sächsischen Landtag von 8:00 bis 18:00 Uhr

1./2. September 2024
Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses durch den Landeswahlleiter

Wahlprüfung, Ende der Einspruchsfrist - 1 Monat nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses
Einreichung von Einsprüchen mit Begründung beim Landtag einen Monat nach Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses einschließlich der Sitzverteilung

Termine für Bewerberinnen und Bewerber zur Wahl

Stichtag für die Meldung von Bewerberinnen und Bewerbern am Wohnort – 1. September 2023
spätester Zeitpunkt (12 Monate) zu dem Bewerberinnen und Bewerber im Freistaat Sachsen ihre Hauptwohnung oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben müssen

Stichtag für die Beteiligungsanzeige nicht im Parlament vertretener Parteien - 3. Juni 2024,
diese Anzeige ist Voraussetzung für die Einreichung eines Wahlvorschlages (bis 18:00 Uhr)

Fristende für die Einreichung der Wahlvorschläge - 27. Juni 2024
Wahlvorschläge können von Parteien oder von Wahlberechtigten bis 18:00 Uhr eingereicht werden. Parteien haben die Möglichkeit, in jedem Wahlkreis eine Bewerberin oder einen Bewerber vorzuschlagen (Kreiswahlvorschlag) und/ oder eine Landesliste einzureichen

Benachrichtigung der gewählten Direktbewerberin oder des Direktbewerbers – voraussichtlich bis 6. September 2024
Benachrichtigung der gewählten Landeslistenbewerber – im Anschluss
diese werden aufgefordert, eine Erklärung zur Annahme der Wahl abzugeben

Nach der Wahl: Konstituierung und Arbeitsfähigkeit des 8. Sächsischen Landtags

Vorpräsidium zur Vorbereitung der Konstituierung

Die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der neu gegründeten Fraktionen treffen sich mit dem Ziel, die Konstituierung und Arbeitsfähigkeit des Parlaments vorzubereiten. Die konstituierende Sitzung wird durch die Alterspräsidentin oder den Alterspräsidenten des Sächsischen Landtags einberufen. Der Alterspräsident ist das älteste Mitglied des neu gewählten Landtags.

Konstituierung des neuen Parlamentes

Bis zum 1. Oktober 2024, also bis spätestens am 30. Tag nach der Wahl, muss das neu gewählte Parlament erstmals zusammentreten. Erst mit dieser konstituierenden Sitzung endet die Wahlperiode des bisherigen Landtags. Nachdem die gewählten Personen die Annahme des Mandats erklärt haben (Verpflichtung: Alle Abgeordneten werden namentlich aufgerufen und erheben sich.), stellt der amtierende Landtagspräsident formell fest, wer Alterspräsident des neu gewählten Parlaments ist. Dieser leitet die Sitzung bis zur Wahl der neuen Landtagspräsidentin oder des neuen Landtagspräsidenten, die bzw. der dann die Sitzungsleitung übernimmt. Es entspricht der allgemeinen Parlamentstradition, dass die stärkste Fraktion einen Vorschlag zur Wahl des Landtagspräsidenten unterbreitet.

Weiterhin können in der ersten Plenarsitzung die Vizepräsidentinnen und -präsidenten, die Schriftführerinnen und Schriftführer und die Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses gewählt werden. Die Fraktionen verständigen sich im Vorfeld, ob und welche dieser Punkte auf die Tagesordungen gesetzt werden.

In der ersten Plenarsitzung erfolgt zumeist auch die Abstimmung über die Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags.

Folgende Plenarsitzungen

Die Wahl und Vereidigung des Minsterpräsidenten muss gemäß der Verfassung des Freistaates Sachsen innerhalb von vier Monaten nach der Konstituierung erfolgen. Gelingt es dem Parlament innerhalb dieser Frist nicht, einen Ministerpräsidenten zu wählen, ist der Landtag aufgelöst und es finden Neuwahlen statt.

In der Regel werden in den nächsten Sitzungen die Ausschüsse des Landtags gebildet und deren Stärke bestimmt. Die Anzahl der Ausschüsse orientiert sich eng an der Ressortstruktur der Staatsministerien. Außerdem vereidigt die Landtagspräsidentin bzw. der Landtagspräsident die Mitglieder der Staatsregierung, die vom Ministerpräsidenten berufen werden.