Am 1. September 2024 wählen die Sachsen ein neues Parlament. Bis der neue Landtag seine Arbeit aufnimmt, dauert es jedoch anschließend noch einige Zeit. Wie es nach der Wahl weitergeht und welche Fristen zu beachten sind, erklären wir Ihnen im Folgenden.
Gewählte Bewerberinnen und Bewerber erwerben ihr Mandat, indem sie gegenüber dem Landeswahlleiter oder den Kreiswahlleitern ihre Wahl annehmen. Dies nimmt also nach der Wahl noch einige Zeit in Anspruch. In der konstituierenden Sitzung werden die Abgeordneten im Sächsischen Landtag verpflichtet. Da die Wahlperiode des 8. Sächsischen Landtags erst am Tag der Konstituierung beginnt, erlangen auch die neu gewählten Abgeordneten erst mit diesem Tag die Mitgliedschaft im Landtag.
Der neu gewählte Landtag hat nach dem Wahltag 30 Tage Zeit, um zu seiner ersten Sitzung zusammenzukommen. Erst mit dieser Zusammenkunft konstituiert sich der 8. Sächsische Landtag und enden die Wahlperiode des 7. Sächsischen Landtags und damit das Mandat der bisherigen Abgeordneten. Die konstituierende Sitzung muss spätestens am 1. Oktober 2024 stattfinden.
Unmittelbar nach der Wahl gründen sich Fraktionen neu, treten zusammen und wählen ihre Vorsitzenden und Parlamentarischen Geschäftsführer. Gemeinsam mit dem amtierenden Landtagspräsidenten und dem Alterspräsidenten bereiten die führenden Repräsentanten der Fraktionen die konstituierende Sitzung vor, um damit die Arbeitsfähigkeit des Parlaments zu gewährleisten. Das Gremium wird Vorpräsidium genannt. Hier werden der Termin der konstituierenden Sitzung, die Tagesordnung, die vorläufige Sitzordnung im Plenarsaal sowie ggf. die Redezeiten abgestimmt.
Die konstituierende Sitzung wird durch den Alterspräsidenten des Sächsischen Landtags einberufen. Der Alterspräsident ist das älteste Mitglied des neu gewählten Landtags. Er leitet die Sitzung bis zur Wahl des neuen Landtagspräsidenten, der dann die Sitzungsleitung übernimmt.
Der Alterspräsident eröffnet und leitet die Sitzung und benennt vorläufige Schriftführer. Anschließend werden alle Abgeordneten namentlich aufgerufen und verpflichtet. Die Verpflichtung bekräftigen die Abgeordneten durch Erheben von den Plätzen. Anschließend verständigt sich das Parlament in der Regel über seine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung ist neben der Landesverfassung die wichtigste Grundlage für die Arbeit des sächsischen Parlaments. Sie regelt z. B. die Größe und Zusammensetzung des Präsidiums, die Rechte und Pflichten der Abgeordneten oder das Gesetzgebungsverfahren. Als nächstes stimmen die Abgeordneten in geheimer Wahl in der Regel über den neuen Landtagspräsidenten ab. Nach der Wahl übernimmt dieser die Sitzungsleitung vom Alterspräsidenten. Mögliche weitere Tagesordnungspunkte in der ersten Sitzung können die Wahl der Vizepräsidenten sowie der Schriftführer sein.
In den parlamentarischen Demokratien der deutschen Bundesländer wählen die Parlamente den Regierungschef. Auch im Freistaat Sachsen wählt der Sächsische Landtag den Ministerpräsidenten und vereidigt ihn anschließend. Geregelt ist dies in der Sächsischen Verfassung, Artikel 60. Der Ministerpräsident wird danach vom Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder ohne Aussprache in geheimer Abstimmung gewählt. Kommt auf diese Weise eine Wahl nicht zustande, so ist gewählt, wer in einem weiteren Wahlgang die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Die Wahl kann frühestens in der konstituierenden Sitzung stattfinden und muss spätestens innerhalb von vier Monaten nach der Konstituierung erfolgen. Gelingt dies nicht, ist der Landtag aufgelöst und es finden Neuwahlen statt.
In der Regel werden in den nächsten Sitzungen die Ausschüsse des Landtags gebildet und deren Stärke bestimmt. Die Anzahl der Ausschüsse und deren jeweilige Ausrichtung orientieren sich üblicherweise eng an der Ressortstruktur der Staatsministerien. Außerdem vereidigt der Landtagspräsident die Mitglieder der Staatsregierung, die vom Ministerpräsidenten berufen werden. Der Sitzungskalender mit den Terminen der folgenden Plenarsitzungen wird vom Präsidium festgestellt. In der Regel sind darin jeweils die Sitzungstermine für ein parlamentarisches Jahr (bis zur Sommerpause) terminiert.