- Abitur 1990 in Heilbronn
- Ausbildung zum Bankkaufmann
- Studium der Betriebs- und Volkswirtschaftslehre in Berlin und Dresden, Abschluss Diplom-Volkswirt
- 2002 Promotion zum Dr. phil.
- Tätigkeit bei der Dresdner Bank AG in Freiberg, Görlitz und Tokio
- Februar bis Oktober 1999 Leiter des Leitungsbüros im Sächsischen Staatsministerium für Kultus
- seit 2003 Vertretung einer Professur für Volkswirtschaftslehre an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (FH), seit 1. November 2006 berufen
- September 2007 bis Juni 2008 Sächsischer Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft
- Juni 2008 bis März 2012 Sächsischer Staatsminister für Kultus und Sport
- Dezember 2017 bis April 2022 Sächsischer Staatsminister des Innern
- Oberstleutnant der Reserve
- seit 1988 Mitglied der CDU
- 1995 bis 1999 Landesvorsitzender der JU
- 1999 bis 2011 und seit 2019 Kreisvorsitzender der CDU
- 1995 bis 1999 Mitglied des CDU-Landesvorstands
- 1999 bis 2010 Mitglied des Kreistags Weißeritzkreis, ab 2008 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
seit Oktober 1999 Mitglied des Landtags
Zum Zeitpunkt des Erwerbs und während der Zeit der Mitgliedschaft im Landtag ausgeübte berufliche Tätigkeiten:
Selbständige freiberufliche oder sonstige Tätigkeiten:
Freiberuflicher Berater, Unternehmensberatung (ab 01.11.2023)
Unselbständige Tätigkeiten:
Staatsminister des Innern (bis 22.04.2022, monatlich Stufe 4)
Die Veröffentlichungspflicht von Tätigkeiten neben dem Mandat, Spenden und sonstigen Angaben richtet sich nach §§ 4a bis 4e Sächsisches Abgeordnetengesetz
Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet damit nicht das zu versteuernde Einkommen. Zugrunde gelegt werden bei Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit die Bruttobezüge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen. Bei gewerblich tätigen Selbständigen, Freiberuflern und anderen Selbständigen entsprechen die Einkünfte dem Nettoumsatz (Einnahmen oder Ertrag abzüglich Umsatzsteuer) vor Berücksichtigung von betrieblichen Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmitteln, Zinsen, Steuern und Abgaben. Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden als Einkünfte die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht. Werden innerhalb eines Kalenderjahres mehrere Einkünfte zu einer Tätigkeit angezeigt, wird die Jahressumme gebildet und die Einkommensstufe mit der Jahreszahl veröffentlicht.
Einkünfte werden zur Veröffentlichung ihrer Höhe nach wie folgt einer der zehn folgenden Stufen (jeweils in €) zugeordnet:
Stufe | |
---|---|
1 | 1.000 bis 2.500 |
2 | über 2.500 bis 6.000 |
3 | über 6.000 bis 12.700 |
4 | über 12.700 bis 25.000 |
5 | über 25.000 bis 42.000 |
6 | über 42.000 bis 63.000 |
7 | über 63.000 bis 84.000 |
8 | über 84.000 bis 126.000 |
9 | über 126.000 bis 210.000 |
10 | über 210.000 |