- 1979 Realschulabschluss
- 1979 bis 1982 Ausbildung zur FA' in für BMSR-Technik Buntgarnwerke Leipzig
- 1982 bis 1986 BMSR-Technikerin Buntgarnwerke Freital-Coßmannsdorf
- 1986 bis 1987 Studium BPS Dresden/ Gesellschaftswissenschaften
- 1987 bis 1988 Mitarbeiterin SED-Kreisleitung Freital
- 1988 bis 1999 und von 2001 bis 2003 Tätigkeiten in der Wirtschaft
- 1999 bis 2001 Umschulung Fachinformatikerin ohne IHK-Abschluss
- seit 2003 Mitarbeiterin von Bundes- bzw. Landtagsabgeordneten
- 1980 bis 1989 Mitglied der SED
- seit 1998 Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- 2001 bis 2004 Sprecherin Stadtverband Freital von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- 2004 bis 2006 Stadträtin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Große Kreisstadt Freital
- 2009 bis 1/2020 Sprecherin Kreisverband Sächsische Schweiz-Osterzgebirge von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- seit 2014 Stadträtin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Große Kreisstadt Freital
Mitglied des Landtags seit Januar 2020
nachgerückt im Januar 2020 für Katja Meier
Vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, sonstigen Organs oder Beirats einer Gesellschaft, Genossenschaft, eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens, eines wirtschaftlich tätigen gemeinnützigen Vereins oder einer Körperschaft, Stiftung oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
Stadträtin in Freital (ehrenamtlich)
Mitglied des Aufsichtsrats der Wohnungsgesellschaft Freital mbH (ehrenamtlich)
Mitglied des Verbandsrats des Trinkwasserzweckverbands Weißeritzgruppe (ehrenamtlich)
Die Veröffentlichungspflicht von Tätigkeiten neben dem Mandat, Spenden und sonstigen Angaben richtet sich nach §§ 4a bis 4e Sächsisches Abgeordnetengesetz
Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet damit nicht das zu versteuernde Einkommen. Zugrunde gelegt werden bei Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit die Bruttobezüge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen. Bei gewerblich tätigen Selbständigen, Freiberuflern und anderen Selbständigen entsprechen die Einkünfte dem Nettoumsatz (Einnahmen oder Ertrag abzüglich Umsatzsteuer) vor Berücksichtigung von betrieblichen Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmitteln, Zinsen, Steuern und Abgaben. Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden als Einkünfte die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe „Gewinn“ veröffentlicht. Werden innerhalb eines Kalenderjahres mehrere Einkünfte zu einer Tätigkeit angezeigt, wird die Jahressumme gebildet und die Einkommensstufe mit der Jahreszahl veröffentlicht.
Einkünfte werden zur Veröffentlichung ihrer Höhe nach wie folgt einer der zehn folgenden Stufen (jeweils in €) zugeordnet:
Stufe | |
---|---|
1 | 1.000 bis 2.500 |
2 | über 2.500 bis 6.000 |
3 | über 6.000 bis 12.700 |
4 | über 12.700 bis 25.000 |
5 | über 25.000 bis 42.000 |
6 | über 42.000 bis 63.000 |
7 | über 63.000 bis 84.000 |
8 | über 84.000 bis 126.000 |
9 | über 126.000 bis 210.000 |
10 | über 210.000 |