Die G 10-Kommission überprüft die Zulässigkeit und Notwendigkeit aller vom Staatsministerium des Innern angeordneten Überwachungsmaßnahmen des Landesamtes für Verfassungsschutz, die das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 GG) beschränken. Die Kontrollbefugnis erstreckt sich über die gesamte Verarbeitung der durch die Überwachung erlangten personenbezogenen Daten einschließlich der Entscheidung über die Mitteilung an Betroffene. Die Mitglieder der Kommission werden für die Dauer einer Wahlperiode vom Landtag gewählt. Sie sind in ihrer Amtsführung unabhängig und weisungsfrei.
Fraktion | Name |
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CDU | Leithoff, Susan (MdL) |
Wähner, Ronny (MdL) | |
AfD | Kuppi, Lars (MdL) |