• 38. Plenarsitzung | 11.08.2016

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    Doppelhaushalt 2017/2018 in den Sächsischen Landtag eingebracht

    Haushalt und Finanzen Top 1

    11.08.2016 - In seiner 38. Plenarsitzung am 11. August 2016 befasste sich der Sächsische Landtag in 1. Beratung mit dem Entwurf der Staatsregierung zum Doppelhaushalt 2017/2018. Mit einem Haushaltsvolumen von 18,4 Milliarden EUR für das Jahr 2017 und 18,7 Milliarden EUR für 2018 legte die Staatsregierung dem Parlament einen Rekordhaushalt vor. Die Schwerpunkte hat die Staatsregierung in ihrer Vorlage auf die Bereiche Innere Sicherheit, Bildung und Wissenschaft gelegt. Außerdem sind Mehrausgaben für Asyl und die Integration von Flüchtlingen vorgesehen sowie für mehr Personal, insbesondere Polizisten und Lehrer. Jetzt entscheidet das Parlament. In den kommenden Wochen und Monaten beraten und bearbeiten alle Fachausschüsse des Sächsischen Landtags den Entwurf. Die Haushaltsgesetzgebung bildet die Grundlage des fiskalischen Handelns des Freistaates und wird wegen dieser Tragweite auch als „Königsrecht“ des Parlaments bezeichnet. Verabschiedet wird der neue Haushalt vom Parlament voraussichtlich im Dezember 2016.

    • Redebeiträge zum TOP 1
    • Drucksache 6/5550

      Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 (Haushaltsgesetz 2017/2018 - HG 2017/2018)

    • Drucksache 6/5551

      Gesetz begleitender Regelungen zum Doppelhaushalt 2017/2018 (Haushaltsbegleitgesetz 2017/2018 - HBG 2017/2018)

    • Drucksache 6/5552

      Gesetz zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen