• 37. Plenarsitzung | 23.06.2016

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    Subsidiaritätsrüge

    Europa Top 14

    23.06.2016 - Premiere im Parlament: Der Sächsische Landtag hat zum ersten Mal eine sogenannte Subsidiaritätsrüge auf den Weg gebracht. Mit einer solchen Rüge können die nationalen Parlamente Stellung zu laufenden Gesetzgebungsverfahren der EU beziehen. Im vorliegenden Fall geht es um die AVMD-Richtlinie. Die Abkürzung steht für audiovisuelle Mediendienste. Die EU will damit die bisherige Fernsehrichtlinie modernisieren. Die Fraktionen des Sächsischen Landtags sind der Auffassung, dass Teile der geplanten Richtlinie Gesetzgebungskompetenzen des Sächsischen Landtags betreffen. Mit dem Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU und SPD, der große Zustimmung im Parlament fand, wird die sächsische Regierung aufgefordert, im Bundesrat aktiv zu werden. Zugleich erhält Landtagspräsident Matthias Rößler das Mandat, die Position des Landtags in Brüssel zu vertreten.

    • Redebeiträge zum TOP 14
    • Drucksache 6/5511

      zu Drucksache 6/5497 Beschlussempfehlung und Bericht des Europaausschusses zum Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD "Subsidiaritätsrüge bezüglich des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste im Hinblick auf sich verändernde Marktgegebenheiten; KOM-Nr. (2016) 287 endg. (AVMD-RL)"

    • Drucksache 6/5497

      Subsidiaritätsrüge bezüglich des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste im Hinblick auf sich verändernde Marktgegebenheiten; KOM-Nr. (2016) 287 endg. (AVMD-RL)

    Direkte Demokratie

    Verfassung und Recht Top 5

    23.06.2016 - Die oppositionelle AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, mit dem die Hürden für die Volksgesetzgebung im Freistaat gesenkt werden sollen. Dafür sollen die Quoren für die verschiedenen Stufen der Volksgesetzgebung verringert werden. Außerdem plädiert die Fraktion für ein Referendum über bereits beschlossene Gesetze. Für den Volksantrag soll demnach ein Votum von 0,5 Prozent der Stimmberechtigten (ca. 17.000 Menschen), für das Volksbegehren künftig 7 Prozent (236.000 Stimmen) erforderlich sein. Das Plenum hat den Vorschlag zur weiteren Beratung in den Verfassungs- und Rechtsausschuss überwiesen. Die Volksgesetzgebung in Sachsen umfasst Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid. Die geltenden Quoren werden auch von anderen Fraktionen als zu hoch kritisiert. Bislang gab es in Sachsen seit 1990 einen Volksentscheid.

  • 36. Plenarsitzung | 23.06.2016

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    Wasserentnahmeabgabe abgeschafft

    Umwelt und Landwirtschaft Top 4

    22.06.2016 - Der Sächsische Landtag hat heute die Wasserentnahmeabgabe für Betreiber von Wasserkraftanlagen rückwirkend zum 1. Januar 2013 wieder abgeschafft. Der Entwurf der Koalitionsfraktionen CDU und SPD zur Änderung des Wassergesetzes fand – trotz zahlreicher Enthaltungen und Gegenstimmen – die erforderliche Mehrheit im Parlament. Damit hat der Landtag die in der vergangenen Legislaturperiode beschlossene Wasserentnahmeabgabe zurückgenommen. Die Abgabe sah vor, dass bis zu 25 Prozent der EEG-Erlöse für die Stromerzeugung an den Freistaat abgeführt werden müssen. Der Opposition geht die gesetzliche Neuregelung nicht weit genug, mehrere Änderungsanträge erhielten jedoch nicht die notwendige Stimmenmehrheit.

    Mitbestimmung Senioren

    Soziales Top 3

    22.06.2016 - Nicht durchsetzen konnte sich im Parlament ein Gesetzesvorschlag der Fraktion DIE LINKE, mit dem die Interessenvertretung der sächsischen Senioren gestärkt werden sollte. Das so genannte Seniorenmitbestimmungsgesetz erreichte keine Mehrheit im Parlament. Die Oppositionsfraktion hatte u. a. die Einrichtung eines Landesseniorenrates, der sowohl das Parlament als auch die Staatsregierung zu Fragen, Lebensumständen und Belangen von Senioren berät, vorgeschlagen. Auch auf kommunaler Ebene sollten Seniorenbeauftragte die spezifischen Interessen älterer Sachsen wirkungsvoll vertreten. Kritiker des Gesetzes verwiesen auf die bereits vorhandenen Möglichkeiten der Mitbestimmung und Mitgestaltung für ältere Menschen im Freistaat Sachsen.