• 90. Plenarsitzung | 13.06.2024

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    Verfassungsrichter gewählt

    Wahlen Top 1

    Der Sächsische Landtag hat Oberlandeskirchenrat Klaus Schurig in einem zweiten Wahlgang zum nichtberufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs gewählt. Ordinariatsrat Stephan Thuge wurde als stellvertretendes nichtberufsrichterliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofs gewählt. Beide treten damit wiederholte Amtszeiten als Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs an. Dr. Anne Lauber-Rönsberg war bereits im Mai zum stellvertretenden nichtberufsrichterlichen Mitglied gewählt worden. Der Verfassungsgerichtshof hat seinen Sitz in Leipzig besteht aus fünf Berufsrichterinnen und Berufsrichtern sowie vier nichtberufsrichterlichen Mitgliedern.  Der Landtag wählt die Mitglieder auf die Dauer von neun Jahren. Für jedes Mitglied wird ein Stellvertreter gewählt.

    Petitionsbericht 2023 vorgestellt

    Petitionen Top 3

    Der Petitionsausschuss berichtete dem Landtag über den zuletzt erschienenen Petitionsbericht 2023. Aus diesem geht hervor, dass 434 Petitionen im Berichtzeitraum eingegangen sind. Die CDU-Fraktion stellte fest, dass immer mehr Probleme in Petitionen angesprochen werden, die im Landtag debattiert werden müssten. Außerdem wies die Fraktion darauf hin, dass Petitionen keine Plattform für Pressearbeit oder ein Ersatz für parlamentarische Proteste sein dürften. Die AfD-Fraktion ermutigte die Bürger, sich weiterhin aktiv an der politischen Diskussion zu beteiligen und von ihrem Grundrecht, sich mit Petitionen an den Landtag zu wenden, Gebrauch zu machen. Die Linksfraktion kritisierte die aktuellen Verwaltungsstrukturen, die Anliegen von Bürgern nicht im ausreichenden Maße bearbeite. Bürger müssten mehr Gehör, aber auch Abhilfe bei ihren Problemen finden. Die BÜNDNISGRÜNEN hoben die große Bandbreite an Themen, aber auch an politischen Ebenen hervor, die Petitionen im vergangenen Jahr umfassten. Die SPD-Fraktion betonte, dass der Petitionsausschuss beweise, wie intensiv man sich im Sächsischen Landtag mit Anliegen von Bürgern auseinandersetze.

  • 89. Plenarsitzung | 12.06.2024

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    Regierungserklärung des Ministerpräsidenten

    Regierungserklärung Top 1

    Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer hat in einer Regierungserklärung zum Abschluss der Legislaturperiode politische Bilanz zur Arbeit der Koalition aus CDU, BÜNDNISGRÜNEN und SPD gezogen. Zunächst ging Kretschmer auf die Ergebnisse der zurückliegenden Europawahl ein, die er als "Protestwahl" bezeichnete. Migration, Energiepolitik sowie Bürokratieabbau und der Umgang mit dem Krieg in der Ukraine seien nur einige Themen, bei denen Klarheit geschaffen werden müsse. Ein "Weiter so" dürfe es nicht geben, sagte der Ministerpräsident auch mit Blick auf die Regierung in Berlin. Kretschmer räumte zwar Fehlentscheidungen während der Corona-Pandemie ein, lobte aber auch die Zusammenarbeit der Koalition in den vergangenen fünf Jahren. Er verwies dabei auf High-Tech-Unternehmen und Großforschungszentren für Astrophysik und Chemie, die sich in Sachsen angesiedelt hätten. Die BÜNDNISGRÜNEN hoben die Weiterentwicklung erneuerbarer Energien in Sachsen hervor. Gleichzeitig betonte die Fraktion Schwierigkeiten bezüglich der Kompromissbereitschaft innerhalb der Koalition. Die SPD-Fraktion verwies auf die außergewöhnlichen Umstände der Corona-Pandemie. Die Koalition habe es trotzdem geschafft, Lösungen zu erarbeiten. Die AfD-Fraktion warf der Koalition vor, Sachsen destabilisiert und gespalten zu haben. Sie verlangte eine lückenlose Aufarbeitung der Beschlüsse während der Corona-Pandemie. Auch die Fraktion DIE LINKE wies auf die Streitigkeiten innerhalb der Koalition hin und kritisierte die Regierungserklärung als unzureichend.

    Beteiligung von Kommunen an erneuerbaren Energien

    Energie und Klimaschutz Top 11

    Der Sächsische Landtag hat das "Gesetz zur Ertragsbeteiligung von Kommunen an Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen" der Koalitionsfraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD beschlossen. So werden die Kommunen in Sachsen künftig an den Gewinnen von Windkraft- und Photovoltaikanlagen beteiligt. Die CDU-Fraktion lobte den Gesetzentwurf, da die finanzielle Beteiligung den Ausbau erneuerbarer Energien für die Kommunen attraktiver mache. So könne auch die Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung gesteigert werden. Die AfD-Fraktion bezeichnete den Gesetzesentwurf als "Bestechungsgesetz" und verwies auf die Bedenken der Kommunen gegenüber Windkraft- und Photovoltaikanlagen. Eine Nähe zu diesen Anlagen hätte Wertverluste für Immobilien sowie die Gefährdung geschützter Tierarten oder Unattraktivität für Touristen zur Folge. Die Linksfraktion sprach sich für den Gesetzentwurf aus. Sie betonte das Potenzial erneuerbarer Energien, Gewinne direkt in der Region zu behalten. Auch würden Anwohner finanziell von einer Teilhabe an Windenergie- und Photovoltaikanlagen profitieren. Die BÜNDNISGRÜNEN lobten das Eneuerbare-Energien-Beteiligungsgesetz, da es die Energiewende nicht nur schneller, sondern auch gerechter voranbringe. Die SPD-Fraktion sprach sich ebenfalls für den Gesetzesvorschlag aus. So könne die Akzeptanz der Anlagen gefördert werden.

    • Redebeiträge zum TOP 11
    • Drucksache 7/16578

      Gesetz zur Regelung der Beteiligung und Teilhabe der Einwohner:innen und Gemeinden am Ausbau erneuerbarer Energieanlagen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Erneuerbare-Energien-Beteiligungsgesetz - SächsEEBeteilG)

    • Drucksache 7/15543

      Gesetz zur Regelung der Beteiligung und Teilhabe der Einwohner:innen und Gemeinden am Ausbau erneuerbarer Energieanlagen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Erneuerbare-Energien-Beteiligungsgesetz - SächsEEBeteilG)

    • Drucksache 7/16579

      Gesetz zur Ertragsbeteiligung von Kommunen an Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen

    • Drucksache 7/15920

      Gesetz zur Ertragsbeteiligung von Kommunen an Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen