In einem Antrag der AfD-Fraktion wies die antragstellende Fraktion darauf hin, dass das deutsche Asylrecht der Wirtschaftsmigration diene, auf die es aber laut Grundgesetz kein Recht gäbe. Dadurch entstünden große Kosten für den Steuerzahler. Die AfD forderte daher eine Streichung des §16a aus dem Grundgesetz, der das Asylrecht behandelt sowie strenge Grenzkontrollen. Die Linksfraktion erwiderte, dass die meisten Flüchtlinge aus Ländern wie Syrien und Afghanistan kommen und bezeichnete den Antrag als Vorwand, irgendwann niemandem mehr Asyl zu gewähren. Die CDU-Fraktion sah das Themenfeld des Antrages zu groß, als dass es umfassend im Plenum behandelt werden könnte. Eine Auseinandersetzung im zuständigen Ausschuss wäre nötig. Die Fraktion Bündnisgrüne sah in dem Grundgesetzartikel eine Pflicht, Menschen, die Schutz suchen, Schutz zu gewähren und die SPD-Fraktion warf der AfD vor, sich mit dem Antrag einer konstruktiven Lösung zu verweigern.