Landtag soll saniert und am bestehenden Standort erweitert werden

69/2022 Datum 14.09.2022

Präsidium beschließt Verzicht auf Komplettumzug in ein neu zu errichtendes Ausweichquartier

Das Präsidium des Sächsischen Landtags hat heute einstimmig die Sanierung und Erweiterung des Parlamentsgebäudes bei einem Weiterbetrieb des Plenarsaals und der für den Plenarbetrieb notwendigen Flächen bestätigt. Damit bekräftigte das Präsidium im Grundsatz einen Beschluss vom 20. Januar 2020. 

Der Sächsische Landtag war zuletzt vor 30 Jahren saniert und der Neubau mit Plenarsaal und Bürgerfoyer am Elbufer errichtet worden. Sanierungsbedarf besteht vor allem hinsichtlich des kompletten IT-Leitungsnetzes, der Elektro- und Medientechnik, der Barrierefreiheit sowie technischer und baulicher Erneuerungen etwa bei Brandschutz, Bodenbelägen, Beleuchtung und Wasserleitungen. 

Das Präsidium hat mit seinem heutigen Beschluss weiterhin festgelegt, auf einen ursprünglich geplanten Komplettauszug für die Zeit der Baumaßnahmen in ein erst noch zu errichtendes Verfügungsgebäude des Freistaats zu verzichten. Unter Hinnahme der durch den Bau entstehenden Beeinträchtigungen, soll das Parlament nunmehr weiterhin am Bernhard-von-Lindenau-Platz sowie jetzt bereits genutzten Büroräume in der Devrientstraße arbeiten. Auch der Plenarsaal soll ohne Unterbrechung in Betrieb bleiben.

Um künftig alle Fraktionen, die Landtagsverwaltung, ausreichend Beratungsräume sowie die technischen Anlagen im Landtagsgebäude unterbringen zu können, hat das Präsidium weiterhin beschlossen, den Landtag durch ein neues Gebäude auf der Freifläche vor dem Maritim-Hotel zu erweitern. 

Bisherige Überlegungen, wonach der Sächsische Landtag auch nach Abschluss aller Sanierungsarbeiten auf zwei auseinanderliegende Standorte verteilt gewesen wäre, haben sich im Verlauf der Bauplanung aus wirtschaftlichen, sicherheitstechnischen und logistischen Gründen als nicht sinnvoll herausgestellt. 

Vorrangiges Ziel der heutigen Beschlüsse ist es, die Umsetzung der Baumaßnahmen zu beschleunigen und die Arbeitsfähigkeit des Parlaments an einem Standort dauerhaft zu sichern. 


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