Aufgabe der Parlamentarischen Kontrollkommission ist, die Aktivitäten der Staatsregierung hinsichtlich der Aufsicht über das Landesamt für Verfassungsschutz und die Tätigkeit dieses Amtes zu kontrollieren. Die Parlamentarische Kontrollkommission besteht aus fünf Landtagsmitgliedern. Zwei Mitglieder müssen der parlamentarischen Opposition angehören. Sie übt ihre Tätigkeit auch nach Ablauf der Wahlperiode so lange aus, bis der nachfolgende Landtag das Gremium neu gewählt hat.