ZDF-Fernsehrat

Der ZDF-Fernsehrat stellt Richtlinien für die Sendungen des ZDF auf und berät den Intendanten in Programmfragen. Er beschließt die Satzung und genehmigt Haushaltsplan und Jahresabschluss. Außerdem überwacht der Fernsehrat die Einhaltung der Richtlinien und im Staatsvertrag verankerten Grundsätze, die eine ausgewogene und wirklichkeitsnahe Berichterstattung unter Beachtung von Jugendschutz, Meinungs- und Religionsfreiheit sowie des Anrechts der Parteien und der Regierung auf angemessene Sendezeit gewährleisten.