Neubau des Sächsischen Landtags unter Denkmalschutz

Datum 27.09.2023

Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler mit Architekt Peter Kulka, Landeskonservator Alf Furkert und Jörg Scholich (Niederlassungsleiter SIB) vor der neu enthüllten Denkmalschutzplakette am Landtagsneubau.

Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler mit Architekt Peter Kulka, Landeskonservator Alf Furkert und Jörg Scholich (Niederlassungsleiter SIB) vor der neu enthüllten Denkmalschutzplakette am Landtagsneubau.

Wir haben eine neue, alte Sehenswürdigkeit. Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler und der sächsische Landeskonservator Alf Furkert haben am 27. September 2023 die Denkmalschutzplakette des 1991 bis 1993 errichteten Erweiterungsbaus des Sächsischen Landtags neben der Freitreppe enthüllt. Der heutige Landtag besteht aus zwei Teilen. Der Altbau, der in den späten zwanziger Jahren des 20. Jahrhunderts als Finanzamt entstand und einem Neubau mit Plenarsaal, der 1994 eingeweiht wurde. Den architektonischen Schwerpunkt bilden der unter dem quadratischen Dach gelegene runde Plenarsaal und die Lobby mit ihren geschosshohen Glasfassaden. Dazu gehört zudem ein öffentlich zugängliches Bürgerfoyer.

Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler zum neuem Denkmal:

„Der Neubau des Parlaments mit dem gläsernen Plenarsaal ist ein architektonisches Wahrzeichen unserer nach der Friedlichen Revolution neu aufgebauten Demokratie in Sachsen. Der Landtag bildet die behutsame Brücke zur modernen Architektur am Kongresszentrum. Dieses Denkmal fügt sich ganz harmonisch in die berühmte Silhouette Dresdens ein. Die Denkmalplakette ist nicht nur eine Unterschutzstellung, sondern auch eine Ehrung für unser Parlamentsgebäude.“

Seine Aussage wird unterstützt durch den Sächsischen Landeskonservator Alf Furkert:

„30 Jahre nach der einstimmigen Verabschiedung des Denkmalschutzgesetzes wird erstmals ein nach 1990 errichtetes Gebäude unter Schutz gestellt. Der Erweiterungsbau des Sächsischen Landtags wurde wegen seiner landesgeschichtlichen, auch baugeschichtlichen sowie künstlerischen und städtebaulichen Bedeutung als Kulturdenkmal des Freistaats Sachsen erfasst. Das Landtagsgebäude ist ein bauliches Bekenntnis des zur Errichtungszeit noch jungen demokratischen Freistaats Sachsen und mittlerweile ein unverzichtbares Wahrzeichen der Landeshauptstadt Dresden.“

Es steht also fest, dass nun auch die sächsischen Abgeordneten in einem Gebäude sitzen, wo Geschichte eine andere Kategorie des Seins ausfüllt oder kurz ausgedrückt: Wir haben ein Denkmal, das schützenswert ist.