06.05.2022
Durch Corona verschoben, fand die Feierstunde zur Amtsübergabe an die neue Sächsische Datenschutzbeauftragte erst am 6. Mai 2022 im Großen Saal des Ständehauses statt. Nach einer Begrüßung durch den Zweiten Vizepräsidenten André Wendt und Ansprachen von Michael Kretschmer (Ministerpräsident) und Prof. Ulrich Kelber (Vorsitzender Datenschutzkonferenz und Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit), übergab Andreas Schurig, der sein Amt seit 2004 innehatte, dieses an Dr. Juliane Hundert.
„Ich danke Ihnen, verehrter Herr Schurig, für fast zwei Jahrzehnte Tätigkeit als Sächsischer Datenschutzbeauftragter. Sie haben einen großen Zeitabschnitt geprägt und ausgestaltet. Genauso wünsche ich ihnen, verehrte Frau Dr. Hundert, für die Zukunft alles Gute. Möge ihre Tätigkeit ebenfalls zu einer großen Etappe für ihr neues Haus werden“, gab Landtagsvizepräsident André Wendt der neuen Datenschutzbeauftragten mit auf den Weg.
Die Amtszeit von Dr. Juliane Hundert startete nach ihrer Wahl durch den Sächsischen Landtag am 21. Dezember 2021 bereits am 1. Januar 2022. Zuvor war sie als Juristin und seit 2011 als Parlamentarische Beraterin bei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag tätig.
In ihrer Ansprache lobte sie ihren Vorgänger. Er habe das Ansehen der Behörde stark verbessert und sich allen Herausforderungen, Aufgaben oder Ereignissen mit seiner rationalen und moderarten Art gestellt, so Hundert.
„Datenschutz ist nichts Nebensächliches oder Randständiges. Er ist ein unverzichtbarer Bestandteil eines rechtsstaatlichen, sich selbst beschränkenden Gemeinwesens. Dies zu erkennen und anzuerkennen bedurfte einiger Jahrzehnte des Lernens, auch einiger wegweisender Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs. Wenn wir heute mit der Amtsübergabe von Andreas Schurig auf mich die Rolle der unabhängigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde im Freistaat Sachsen würdigen, dann geschieht die vor diesem Hintergrund: Datenschutz und eine unabhängige Aufsichtsbehörde gehören zu einem freiheitlichen Rechtsstaat wie eine unabhängige Justiz oder eine unparteiische Verwaltung“ betonte Hundert.
„Unsere Gesellschaft hat sich durch den digitalen Wandel maßgeblich verändert. Damit hat auch das Bewusstsein für einen verantwortungsvollen Umgang mit den eigenen Daten zugenommen. Einerseits entscheiden besonders junge Menschen heute sehr genau, was sie von sich aus im Internet, gegenüber Unternehmen und anderen Stellen preisgeben. Andererseits ist ihnen nicht immer bewusst, wo und wie etwas über sie gespeichert wird“, sagte Vizepräsident André Wendt. „Die Arbeit des Datenschutzbeauftragen bleibt daher auch zukünftig von zentraler Bedeutung. Sie sichert ein demokratisches Grundrecht: das Recht auf informelle Selbstbestimmung aller Bürgerinnen und Bürger.“