27.10.2020 bis 27.10.2020
Am 27. Oktober 1990 fand die konstituierende Sitzung des 1. Sächsischen Landtags statt. Im Haus der Kirche (Dreikönigskirche) kamen die Abgeordneten vor 30 Jahren zusammen, nachdem die Sachsen am 14. Oktober 1990 in freien und geheimen Wahlen über die Zusammensetzung ihres Landesparlamentes abgestimmt hatten.
1989/90: Von den Montagsdemonstrationen zum Landesparlament
Im Jahr 1989 erkämpften sich die Sachsen in der friedlichen Revolution ihren Freistaat – und mit ihm den Sächsischen Landtag als frei gewähltes Parlament: Seit 1990 können die Bürger demokratisch entscheiden, wer im Landtag ihre Interessen vertreten und das Land regieren soll.
Dass es so kommen würde, war im Herbst 1989 keineswegs sicher. Überall in der DDR gingen die Menschen auf die Straße. Sie forderten Meinungs- und Reisefreiheit, Marktwirtschaft und Demokratie. Um sich politisch zu organisieren, gründeten sich basisdemokratische Gruppierungen wie das Neue Forum, Demokratie Jetzt oder der Demokratische Aufbruch.
An sogenannten „Runden Tischen“ wurde über Reformen diskutiert. Doch aus den Rufen nach Veränderungen in der DDR wurde alsbald die Forderung nach der deutschen Einheit.
Am 22. Juli 1990 verabschiedete die erste frei gewählte Volkskammer der DDR das Gesetz zur Gründung der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Was geschah vor 30 Jahren in Sachsen?
Seit 1994 tagt der Sächsische Landtag im neu erbauten Plenarsaal am Elbufer – inzwischen in der 7. Wahlperiode.
Die Abgeordneten diskutieren und erlassen Gesetze. Sie wählen den Ministerpräsidenten und kontrollieren die Regierung. Und sie entscheiden darüber, wie das Geld im Land verteilt wird.
Alle fünf Jahre wird der Landtag neu gewählt: in freien und geheimen Wahlen. Auch dieses Recht haben sich die Sachsen vor 30 Jahren erkämpft.