Den Antrag der BSW-Fraktion "Einheitliches Handyverbot an Grundschulen - Kinder stärken, Ablenkung begrenzen, pädagogische Klarheit schaffen" lehnte das Parlament mehrheitlich ab. Die einbringende Fraktion schlug vor, die Nutzung privater digitaler Endgeräten an allen sächsischen Grundschulen zu untersagen. Damit wolle man unter anderem Rechtssicherheit schaffen, die über individuelle Hausordnungen der Schulen hinausgehe. Die Fraktion plädierte außerdem für ein praxisnahes verpflichtendes Fortbildungskonzept im Bereich Medienpädagogik, um Lehrkräfte zu unterstützen. Die CDU-Fraktion sah die Problematik in der hohen Bildschirmzeit von Kindern und Jugendlichen im Allgemeinen und verwies anschließend auf viele Schulordnungen, in denen ein Handyverbot schon festgeschrieben wäre. Die AfD-Fraktion kritisierte die verstärkte Handynutzung bei Schülerinnen und Schülern grundsätzlich und warb für eine möglichst schnelle Umsetzung eines generellen Handyverbots. Die SPD-Fraktion hingegen hinterfragte, ob ein Handyverbot nicht zu kurz greifen würde, sprach sich gegen ein Verbot von „Oben herab“ aus und wies, wie die CDU, auf die meist schon vorhandenen Festschreibungen in den Schulordnungen hin. Die BÜNDNISGRÜNEN warfen dem BSW vor, dass man mit diesem Antrag Lebenswirklichkeiten der Schülerinnen und Schüler verkennen und das Vertrauen in die Schulen untergraben würde. Auch die Linksfraktion sprach sich gegen den Antrag aus und stellte in den Raum, dass die zentrale Frage nicht ob, sondern wie Smartphones an Schulen genutzt werden sollen, sei. Kultusminister Conrad Clemens machte darauf aufmerksam, dass es zum einen bereits Maßnahmen in diesem Bereich gäbe und zum anderen die eingeschränkte Handynutzung in den meisten Schulordnungen schon verankert sei.