Der 8. Sächsische Landtag hat in seiner 6. Sitzung dem Antrag der Fraktionen CDU und SPD zur „Bildung und Stärke der ständigen Ausschüsse des Sächsischen Landtags“ zugestimmt. Die eingesetzten Fachausschüsse können nun ihre Arbeit aufnehmen und setzten sich jeweils aus einer durch die Geschäftsordnung festgelegten Anzahl von Mitgliedern zusammen. So wurden mit jeweils 18 Mitgliedern der Ausschuss für Inneres, Kommunales und Sport, der Haushalts- und Finanzausschuss, der Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus, der Ausschuss für Infrastruktur und Landesentwicklung, der Ausschuss für Schule und Bildung, der Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft sowie der Ausschuss für Verfassung, Recht und Europa eingesetzt. Sowohl der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz als auch der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt umfassen ebenfalls 18 Mitglieder. Der Petitionsausschuss wurde mit einer Mitgliederzahl von 24 beschlossen. Schließlich wurde auch der Ausschuss für Geschäftsordnung und Immunitätsangelegenheiten mit 18 Mitgliedern eingerichtet.