• 1. Plenarsitzung | 01.10.2024

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    Parlamentarische Spielregeln: Landtag beschließt Geschäftsordnung

    Geschäftsordnung und Immunität Top 2

    Das Parlament hat in seiner ersten Sitzung der neuen Wahlperiode seine Geschäftsordnung (GO) beschlossen. Neben der Sächsischen Verfassung ist die Geschäftsordnung die wichtigste Grundlage für die Arbeit des Sächsischen Landtags. In ihr regelt der Landtag die Organisation und den Ablauf der ihm obliegenden Geschäfte. Gibt es Streit um ihre Auslegung, entscheidet im Einzelfall der Landtagspräsident und darüber hinaus der Geschäftsordnungsausschuss. Den Antrag für eine neue Geschäftsordnung hatten die Fraktionen CDU, BSW und SPD eingebracht. Außerdem lagen mehrere Änderungsanträge aus den anderen Fraktionen vor. Die zentralen Änderungen der vom Juristischen Dienst des Landtags vollständig überarbeiteten GO betreffen unter anderem einen neuen Hauptausschuss. Er kann insbesondere am Anfang einerWahlperiode bestimmte Aufgaben aus den Fachausschüssen übernehmen, bis diese eingesetzt sind. In Parlamentsdebatten soll es zukünftig möglich sein, nicht nur Zwischenfragen zu stellen, sondern auch Zwischenbemerkung abzugeben. Neu geregelt wurde die Befragung der Staatsregierung durch das Parlament. Der Antrag zur neuen Geschäftsordnung sah überdies die Schaffung eines vierten Vizepräsidenten vor. Die CDU-Fraktion bezeichnete die GO als Regelwerk, dass nicht nur von der Mehrheit, sondern von allen Mitgliedern des Parlaments akzeptiert werden müsse. Die GO unterstreiche die Vorbildrolle, die Parlamentarier im persönlichen und sachlichen Umgang miteinander hätten. Die BSW-Fraktion hob hervor, dass der 8. Sächsischen Landtag vor enormen Aufgaben stehe. Die Wählerinnen und Wähler hätten ein Recht darauf, politische Unterschiede zwischen Parteien und Fraktionen aufgezeigt zu bekommen. Die GO solle sicherstellen, dass die Abläufe im Hohen Hause bestmöglich strukturiert, nachvollziehbar und alltagstauglich seien. Die neue GO werfe nicht alles Bewährte über Bord, betonte die SPD-Fraktion. Am Endes des Beratungsprozesses habe man sich für die überzeugendsten Vorschläge entschieden. Die GO wolle das Mehrheitsprinzip genauso achten wie den Minderheitenschutz. Sie ziehe ferner die Grenze dort, wo versucht werden könne, das Parlament von innen heraus lahm zu legen. Die AfD-Fraktion bemängelte, dass es versäumt wurde, die Ausschüsse noch mehr für die Öffentlichkeit zu öffnen. Auch die Fristenverlängerungen bei Großen und Kleinen Anfrage sah er kritisch. Er regte an, bei zukünftig sechs Fraktionen im Parlament einen dritten Plenartag einzuführen. Ein vierter Vizepräsidentenposten, wie er vorgeschlagen wurde, sei indes der Bevölkerung nicht vermittelbar. Die Einführung der Zwischenbemerkung – zusätzlich zur Zwischenfrage –, die einen kurzen Schlagabtausch in einer Debatte ermögliche, wurde von der Fraktion BÜNDNISGRÜNE gelobt. Als Lehre aus der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags solle in der neuen GO klargestellt werden, dass der Landtag bereits zu Beginn der konstituierenden Sitzung seine vollen Verfahrensrechte ausüben könne. Zustimmung zum geplanten Hauptausschuss kam von der Linksfraktion. Positiv bewertete sie auch, dass zukünftig alle Abgeordneten unabhängig von ihrer Mitgliedschaft Zugang zu den Protokollen der Fachausschüsse haben können. Unverständlich sei jedoch, dass der Landtag immer noch an dem Zählverfahren nach D’Hondt bei der Besetzung aller Gremien festhalte. Dieser Kritik schloss sich Matthias Berger (fraktionslos) an. Auf kommunaler Ebene sei Sainte-Laguë anstelle von D’Hondt längst eine Selbstverständlichkeit. Der Sächsische Landtag beschloss die Geschäftsordnung entsprechend des Antrags von CDU, BSW und SPD. Ein Änderungsantrag der Grünen fand ebenfalls die Zustimmung des Parlaments.

    Alexander Dierks zum Parlamentspräsidenten gewählt

    Wahlen Top 3

    Der 8. Sächsische Landtag hat sich konstituiert. Dabei wählten die Parlamentarier Alexander Dierks zum Landtagspräsidenten. Für ihn stimmten 97 Abgeordnete. Alexander Dierks wurde am 2. Oktober 1987 in Bietigheim-Bissingen in Baden-Württemberg geboren. Er lebt seit seiner Kindheit in Sachsen. Nach dem Abitur am Gymnasium Dresden-Klotzsche studierte er European Studies und schloss das Studium Politik in Europa (Master of Arts) an der Technischen Universität Chemnitz ab. Von 2013 bis zu seiner Wahl in den Sächsischen Landtag war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und Büroleiter eines Bundestagsabgeordneten tätig. Von 2014 bis 2019 war er Stadtrat in Chemnitz. Alexander Dierks ist evangelisch und hat eine Tochter. Der Präsident vertritt den Landtag nach außen. Er leitet die Sitzungen von Parlament und Präsidium, übt das Haus- und Polizeirecht im Landtagsgebäude aus, verwaltet die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Landtags und ist Chef der Parlamentsverwaltung.