• 35. Plenarsitzung | 27.05.2016

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    Integrationskonzept überarbeiten

    Inneres Top 9

    27.05.2016 - Keine Mehrheit im Parlament fand der Antrag der Fraktion GRÜNE "Integration von geflüchteten und zugewanderten Menschen im Freistaat Sachsen voran bringen – Zuwanderungs- und Integrationskonzept der Staatsregierung grundlegend überarbeiten". Darin forderten die Antragsteller eine grundlegende Überarbeitung des Zuwanderungs- und Integrationskonzeptes der Staatsregierung (aus dem Jahr 2012) bis zum 31. März 2017. Außerdem sollte aus Sicht der GRÜNEN bis August 2016 ein Aktionsplan aufgelegt werden, in dem integrationsfördernde Maßnahmen gebündelt und aufeinander abgestimmt werden (u.a. für Bildung, Arbeitsmarkt, Wohnen, Gesundheitsversorgung).

    • Redebeiträge zum TOP 9
    • Drucksache 6/4893

      Integration von geflüchteten und zugewanderten Menschen im Freistaat Sachsen voran bringen - Zuwanderungs- und Integrationskonzept der Staatsregierung grundlegend überarbeiten

    Familien stärken

    Soziales Top 5

    27.05.2016 - Die Situation von Familien mit Kindern im Freistaat war Gegenstand einer Großen Anfrage der LINKSFRAKTION, über die das Plenum in seiner Sitzung am 27. Mai 2016 diskutierte. Fraktionsübergreifend betonten die Abgeordneten die Bedeutung von Familien und konstatierten zugleich den Wandel der Familienformen. In knapp 90 Einzelfragen hatte die LINKSFRAKTION aktuelle Daten zur Lebenssituation von Familien sowie zu den familienpolitischen Maßnahmen und Unterstützungsangeboten im Freistaat erfragt, um daraus Handlungsnotwendigkeiten für die Zukunft abzuleiten. MdL Kerstin Lauterbach (DIE LINKE) fasste die Anforderungen ihrer Fraktion an die Ausrichtung der Familienpolitik wie folgt zusammen: "Familien brauchen nicht noch mehr Beratungsstellen, sie brauchen familienverträgliche Arbeitszeiten. Familien brauchen auch nicht noch mehr Förderrichtlinien, sie brauchen eine Steuerklasse, die noch genügend Einkommen zum Leben lässt. Sie brauchen Zeit, Geld und Infrastruktur." Ein Entschließungsantrag der LINKSFRATION zur Anfrage fand nicht die notwendige Stimmenmehrheit im Parlament.

  • 34. Plenarsitzung | 26.05.2016

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    Grenzüberschreitende Bahnanbindung ausbauen

    Wirtschaft und Arbeit Top 6

    26.05.2016 - Die Anbindung Sachsens im Eisenbahnverkehr hat das Parlament schon häufig beschäftigt, da dies ein wichtiger Standortfaktor für die sächsische Wirtschaft ist. Fraktionsübergreifend gibt es immer wieder Kritik am aktuellen Stand. Die Koalitionsfraktionen haben in der heutigen Sitzung einen Antrag vorgelegt, der insbesondere den Ausbau der Zugverbindungen in Sachsens Nachbarländer Polen und Tschechien im Blick hat, namentlich die Strecken Dresden-Prag sowie Dresden-Görlitz-Breslau. Hintergrund ist der Fakt, dass diese Maßnahmen im aktuellen Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes nur im „potentiellen“ und bislang nicht im „vordringlichen Bedarf“ enthalten sind. Mit dem Antrag wollen die Koalitionsfraktionen die Staatsregierung in ihren Bemühungen, hier noch eine Verbesserung für Sachsen zu erreichen, unterstützen. Der Antrag fand im Parlament die erforderliche Mehrheit. Das Bundeskabinett beschließt voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2016 den Bundesverkehrswegeplan 2030, es folgt das parlamentarische Verfahren im Bundestag, das mit der Verabschiedung der entsprechenden Ausbaugesetze endet.

    Rundfunkänderungsstaatsvertrag angenommen

    Wissenschaft und Kultur Top 4

    26.05.2016 - In seiner Sitzung am 26. Mai 2016 hat der Sächsische Landtag das Gesetz zum Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschlossen. Der Staatsvertrag schafft zwischen allen 16 deutschen Bundesländern bundeseinheitliche Regelungen für das Rundfunkrecht. Innerhalb der Bundesländer wird der Rundfunkstaatsvertrag durch die jeweiligen Länderparlamente als Zustimmungsgesetz in Landesrecht umgesetzt. Sofern alle Länderparlamente den Vertrag ratifiziert haben, soll der Neunzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag zum 1. Oktober 2016 in Kraft treten Mit dem Staatsvertrag werden ARD und ZDF ermächtigt, ihr geplantes Junges Angebot umzusetzen und auch auf Online-Drittplattformen zu verbreiten. Des Weiteren werden mit dem Staatsvertrag kleinere Korrekturen am Modell der Beitragsfinanzierung vorgenommen und es erfolgt eine Novellierung des Jugendschutzes. Vorgesehen ist hier eine Stärkung der Selbstkontrollen.