Die Hürden für die Einberufung von Einwohnerversammlungen und Bürgerbegehren in sächsischen Gemeinden werden abgesenkt. Ein entsprechendes Gesetz der Koalition von CDU, BÜNDNISGRÜNEN und SPD hat der Landtag beschlossen. Auch die finanzielle Ausstattung der Bürgermeister und Gemeinderäte soll verbessert werden. Die Änderungen im Kommunalrecht seien eine Stärkung der Selbstverwaltung, sagte Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller (CDU). Die Grünen betonten, die Bürgerschaft erhalte mehr Macht, ihre Ideen umzusetzen. Aus Sicht der SPD sorge die Gesetzesänderung für handlungsfähige Bürgermeister, Landräte, Kreisräte und Bürger. Die Oppositionsfraktionen AfD und DIE LINKE forderten teils weitergehende Änderungen, aber sie begrüßten die verbesserten Teilhabemöglichkeiten und stimmten mit Enthaltung.