"Wer den demokratischen Verfassungsstaat bekämpft, ist kein Widerstandskämpfer"

58/2024 Datum 19.07.2024

Dr. Matthias Rößler zum Jahrestag des 20. Juli 1944

Sachsens Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler nimmt zum 80. Jahrestag des 20. Juli 1944 am Gedenken an den Widerstand gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft teil. Die Gedenkveranstaltung findet am 20. Juli 2024 um 11.00 Uhr im Ehrenhof des Bendlerblocks, Gedenkstätte Deutscher Widerstand, in der Stauffenbergstraße 13-14, in 10785 Berlin statt. 

Zum morgigen Jahrestag des 20. Juli 1944 erklärt Dr. Matthias Rößler, Präsident des Sächsischen Landtags: 

„Vor 80 Jahren versuchten mutige Männer und Frauen das nationalsozialistische Unrechtsregime von innen heraus zu stürzen. Sie wollten den Krieg und den europaweiten NS-Terror beenden. Viele der Widerstandskämpfer vom 20. Juli 1944 bezahlten ihren Heldenmut in der Diktatur mit dem Leben. Sie waren sich dieser möglichen Konsequenzen bewusst, aber sie taten es aus Überzeugung für ein freies, ein anständiges Deutschland. Sie waren Patrioten.

Wer von innen heraus gegen eine Diktatur – das gilt für den Nationalsozialismus ebenso wie für kommunistische Regime – kämpfte, wird zurecht als Widerstandskämpfer bezeichnet. 

Wer den demokratischen Verfassungsstaat bekämpft, der ist kein Widerstandskämpfer, sondern ein Extremist. In unserem freien und demokratischen Rechtsstaat gehören Opposition und auch Protest zum Selbstverständnis. Die Rechte der Opposition und Andersdenkender werden ausdrücklich durch Grundgesetz und Landesverfassung geschützt.“