Der Wahlprüfungsausschuss hat mit der heutigen nicht-öffentlichen Beratung die inhaltliche Arbeit aufgenommen. Das Gremium berät über die Einsprüche gegen die Landtagswahl vom 1. September 2019. Insgesamt liegen dem Wahlprüfungsausschuss 17 Einsprüche vor.
Der Ausschuss verständigte sich darauf, dass die nächste Sitzung voraussichtlich am 28. November 2019 um 9.30 Uhr stattfindet.
Gemäß Sächsischem Wahlprüfungsgesetz entscheidet der Sächsische Landtag über die Gültigkeit der Landtagswahl – vorbehaltlich der Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof. Diese Entscheidungen des Landtags werden durch den Wahlprüfungsausschuss vorbereitet.
Übersicht über die Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses der 7. Wahlperiode: https://www.landtag.sachsen.de/de/landtag/ausschuesse/ausschuss/142