Wahlprüfungsausschuss empfiehlt Plenum Ablehnung der Einsprüche gegen Landtagswahl

53/2020 Datum 11.09.2020

Zur heutigen Sitzung des Wahlprüfungsausschusses des 7. Sächsischen Landtags erklärt Martin Modschiedler, Vorsitzender des Wahlprüfungsausschusses:

„Der Wahlprüfungsausschuss hat heute beschlossen, dem Plenum des Sächsischen Landtags die Zurückweisung der Einsprüche von AfD-Listenbewerbern sowie des AfD-Landesverbandes gegen die Landtagswahl vom 1. September 2019 zu empfehlen. Bei den Einsprüchen ging es um die Kürzung der AfD-Landesliste. Über diese Beschlussempfehlungen entscheidet nun endgültig das Parlament auf einer seiner nächsten Sitzungen.“

 

Hintergrund:

 

Gemäß sächsischem Wahlprüfungsgesetz entscheidet der Sächsische Landtag über die Gültigkeit der Landtagswahl – vorbehaltlich der Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof. Diese Entscheidungen des Landtags werden durch den Wahlprüfungsausschuss vorbereitet.

 

Insgesamt lagen dem Gremium 17 Einsprüche vor, von denen drei zu einem Vorgang verbunden wurden. Über die übrigen zehn Einsprüche war bereits Anfang des Jahres vom Plenum des Landtags entschieden worden.

Mit den o. g. Beschlüssen hat der Wahlprüfungsausschuss alle gegen die Landtagswahl vom 1. September 2019 eingereichten Einsprüche abschließend behandelt.   

 

Eine Übersicht über die Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses finden Sie im Internet: https://www.landtag.sachsen.de/de/landtag/ausschuesse/ausschuss/142